Beiträge von Marit Twardowski

    Bauliche Barrierefreiheit

    Die Herstellung der Baulichen Barrierefreiheit ergibt sich aus den Bauordnungen der Länder und dem Umfang der Einführung der DIN 18040 - Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude als Technische Baubestimmung, sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Einige Länder haben bereits ein verpflichtendes Barrierefrei-Konzept als Erläuterungsbericht zu den geplanten Maßnahmen zur Baulichen Barrierefreiheit eingeführt.

    Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter*Innen und der/des Beauftragten nach §62b HG NRW sind an der Planung zu beteiligen.

    Eine Pflicht zur Ertüchtigung unverändert bestehender Gebäude besteht nicht, außer individuell Betroffene fordern dieses ein.


    Die Herstellung einer guten Baulichen Barrierefreiheit kann jedoch aus vielen Gründen scheitern:

    - Der Umfang der gesetzlichen Verpflichtung zum Barrierefreien Bauen ist Bauherren und Planungsbeauftragten nicht bekannt oder wird ignoriert.

    - Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden aus Kostengründen abgelehnt.

    - Planungsbeauftragte setzten sich nicht mit der für ein Gebäude benötigten funktionalen Barrierefreiheit, insbesondere den Anforderungen aus universitärer Lehre und Forschung, auseinander, sondern arbeiten nur das Inhaltsverzeichnis der DIN 18040 ab.

    - Anforderungen an die Arbeitsstätte werden im Vorfeld nicht erhoben.

    - Die Belange von schwerbehinderten Menschen werden in Brandschutzkonzepten nicht berücksichtigt.

    - Die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen werden erst nach der Entwurfsplanung berücksichtigt. Die dadurch entstehende Mehrkosten für Planungsleistungen und bauliche Maßnahmen fördern des falsche Image der Barrierefreiheit als Kostentreiber.

    - Die Schwerbehinderten-Vertretungen werden übergangen, zu spät beteiligt und sind mit der Beurteilung von Planungsunterlagen überfordert.

    - Von Barrieren Betroffene haben keine Kenntnis ihrer Rechte oder scheuen sich, diese einzufordern


    Die Universität Duisburg-Essen hat 2018 eine Stelle für eine/-n Fachplaner/-in für Barrierefreies Bauen geschaffen und einen Prozeß implementiert der die frühzeitige Beteiligung der Schwerbehinderten-Vertretungen sicherstellt und die beratende, fachliche Begleitung aller Baumaßnahmen von der Vorplanung bis zur Bauabnahme ermöglicht. Auch erfolgt ein ständiger interner Austausch mit den Bereichen Arbeitssicherheit und Brandschutz. Die Schwerbehinderten-Vertretungen werden dadurch deutlich entlastet und intern und extern Beteiligte für das Thema Inklusion sensibilisiert.

    Die Kosten der Baulichen Barrierefreiheit werden reduziert und Planungsfehler vermieden. In der Ausführungsplanung und bei der Bemusterung von Ausstattungselementen kann so sichergestellt werden, dass die Umsetzung und Ausstattung in allen Gebäuden einheitlich erfolgt.

    Dieser Weg wird seitens aller Beteiligter begrüßt und gut angenommen.


    Von Marit Twardowski, Fachplanerin für Barrierefreies Bauen (EIPOS), Gebäudemanagement Universität Duisburg-Essen