Auch ich denke, dass die Wahl als Präsenzveranstaltung eine gute Lösung ist. Trotzdem sollten wir auch bedenken - dass es Beschäftigte im Homeoffice, insbesondere im Angestelltenverhältnis - gibt, denen es auf Grund Ihrer Behinderung nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist, den Betrieb aufzusuchen. Diesen Kolleg*innen ist durch das Verfahren in Präsenz dann tatsächlich die Teilnahme nicht möglich.
Beiträge von Gabriele Rifaat
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Das ist nur dann möglich, wenn das vereinfachte Verfahren als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt wird. Diese Versammlung ist im § 20 SchwbVWO, Abs. 5 geregelt.
Hier wird dann die Wahl nachfolgend für alle virtuellen Teilnehmer als Briefwahl durchgeführt.
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Menschen mit Behinderung haben gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf einen barrierefreien Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld, soweit für den Arbeitgeber zumutbar und verhältnismäßig. Für Gebärdendolmetscher – diese sind dann auch für die öffentliche Auszählung der Stimmen und Bekanntgabe des Wahlergebnisses notwendig – können Zuschüsse beantragt werden.
Am besten mal einen gemeinsamen Termin mit dem Integrationsamt vereinbaren. Vielleicht hilft das ja, die Abwehrhaltung des Arbeitgebers abzubauen.