Beiträge von Gabriele Rifaat

    Auch ich denke, dass die Wahl als Präsenzveranstaltung eine gute Lösung ist. Trotzdem sollten wir auch bedenken - dass es Beschäftigte im Homeoffice, insbesondere im Angestelltenverhältnis - gibt, denen es auf Grund Ihrer Behinderung nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist, den Betrieb aufzusuchen. Diesen Kolleg*innen ist durch das Verfahren in Präsenz dann tatsächlich die Teilnahme nicht möglich.

    Das ist nur dann möglich, wenn das vereinfachte Verfahren als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt wird. Diese Versammlung ist im § 20 SchwbVWO, Abs. 5 geregelt.

    Hier wird dann die Wahl nachfolgend für alle virtuellen Teilnehmer als Briefwahl durchgeführt.

    Menschen mit Behinderung haben gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf einen barrierefreien Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld, soweit für den Arbeitgeber zumutbar und verhältnismäßig. Für Gebärdendolmetscher – diese sind dann auch für die öffentliche Auszählung der Stimmen und Bekanntgabe des Wahlergebnisses notwendig – können Zuschüsse beantragt werden.


    Am besten mal einen gemeinsamen Termin mit dem Integrationsamt vereinbaren. Vielleicht hilft das ja, die Abwehrhaltung des Arbeitgebers abzubauen.