Beiträge von Kasia Straßner-Wolf

    Ein Hemmnis für die Budgets für Arbeit stellen allerdings Außenarbeitsplatze der Werkstatt für behinderte Menschen dar. Eigentlich wäre es nicht so schwer, einige von ihnen in ein Budget für Arbeit umzuwandeln. Nur ist es für Arbeitgeber sehr viel angenehmer nicht die Arbeitgeberfunktion zu übernehmen und z. B. mehrere Monate auf einen Bewilligungsbescheid warten zu müssen. In den Werkstätten haben die Arbeitgeber einen verlässlichen Ansprechpartner für ihre Außenarbeitsplätze. Etwas Vergleichbares gibt es für das Budget für Arbeit leider nicht.

    Die Außenarbeitsplätze der WfbM zählen für uns eindeutig zu den Förderfaktoren im Prozess der Ausgliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es ist sowohl für den Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber die Möglichkeit, sich auf neue Sachen einzulassen ohne zusätzliche Ängste zu haben (diese bestehen bei Beschäftigten meist sowieso bei der Aufnahme einer neuen, unbekannten Tätigkeit).

    Eine dauerhafte Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz wird, in unseren Erfahrungen, meist durch andere Faktoren bedingt, die bereits in einigen Beiträgen erwähnt wurden: Unsicherheit in Bezug auf Rentenanspruch, Unklarheiten in der Beantragung von BfA, lange Bewilligungsprozesse und Unsicherheiten bezüglich der Überprüfung nach 2 Jahren. Wir haben bereits auch Erfahrung machen müssen, dass das Budget für Arbeit nach der Überprüfung eingestellt wurde. Das ermutigt die Arbeitsgeber nicht, sich für eine Einstellung mit Budget für Arbeit zu entscheiden.

    Ich stimme Frau Vieweg zu, dass es einen verlässlichen Ansprechpartner bedarf um die Arbeitgeber zu beraten und begleiten. Sehr gute Erfahrungen haben wir diesbezüglich in Zusammenarbeit mit Integrationsfachdiensten sammeln können.

    Hallo Michael,

    ich möchte meinen Beitrag ergänzen, da ich mich etwas unpräzise ausgedrückt habe. Die Begleitung, die ich erwähnt habe, wurde nicht entlohnt, da sie nicht beantragt wurde, bzw. in anderem Fall, als nicht notwendig vom Kostenträger gewertet und nicht genehmigt wurde.

    Im Verlauf der Beschäftigung über Budget für Arbeit wirken rechtliche Betreuer und ambulante Hilfen (z.B.ambulant betreutes Wohnen) tatsächlich sehr unterstützend.

    Unsere WfbM wäre bereit Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz bei einem BfA zu übernehmen. Aufgrund jahrelanger Erfahrung und Kompetenzen in der individuellen Begleitung von Menschen mit Behinderungen und der Organisation und Begleitung von Außenarbeitsplätzen bietet die WfbM einen verlässlichen und kompetenten Partner für alle Beteiligten.

    Grüße aus Sachsen-Anhalt

    Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass es keine Probleme mit krankheitsbedingten Ausfällen sowohl für Budgetnehmer, als auch für den Arbeitgeber gab.

    Da es sich beim Budget für Arbeit um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz handelt und Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt werden, bestand für den Budgetnehmer ein Anspruch auf Krankengeld (bei Krankschreibung über 6 Wochen hinaus).

    Im Falle der Kurzarbeit wird die Situation kompliziert und gestaltet sich problematisch. Budgetnehmer sind trotz Beschäftigung auf einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen. Begründet wurde der Ausschluss mit dem Rückkehrrecht in die WfbM beim Scheitern des Arbeitsverhältnisses. Im Fall der Kurzarbeit können wir jedoch nicht vom Scheitern sprechen...Dieser Punkt sollte aus unserer Sicht auf jeden Fall überarbeitet werden.

    Gehört habe ich von Zwischenlösungen, die in Kooperation mit den Kostenträgern erarbeitet wurden, um den Budgetnehmern eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder Beispiele für solche Kooperationen/Lösungen?

    Bereits bei der Beschäftigung auf dem Außenarbeitsplatz ist uns von Bedeutung gewesen, dass die/ der Beschäftigte einen festen Ansprechpartner bekommt, der auch mit dem Fachpersonal der WfbM eng kooperiert. Genau diese Ansprechpartner haben die Anleiterfunktion bei der Übernahme ins Budget für Arbeit übernommen. Für den Beschäftigten ist das sehr wichtig gewesen (vertraute Person). Diese Person wurde jedoch für die Begleitung am Arbeitsplatz nicht entlohnt.

    Ich arbeite im Sozialdienst der WfbM Stiftung "Samariterherberge". Wir konnten auch Erfahrungen zum Budget für Arbeit sammeln. Seit einigen Jahren begleiten wir Menschen mit Behinderungen auf externen Praktikumsplätzen und Außenarbeitsplätzen. Bei der Vermittlung außerhalb der WfbM kooperieren wir auch mit dem IFD. Auch wir betrachten Budget für Arbeit als eine gute Möglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu erlangen. Unsere Erfahrungen haben jedoch auch gezeigt, dass einige Sachen noch verbessert werden müssen.

    In der ersten Anfrage zu Inanspruchnahme von BfA ging es um Übernahme vom Außenarbeitsplatz. Leider haben die Ängste bezüglich Verlustes der EU Rente dazu geführt, dass Antrag auf BfA nicht gestellt wurde. Direkte Beratung beim Rententräger hat die Entscheidung gegen BfA nur verstärkt.

    Die erste Vermittlung über BfA hat die Werkstatt in Zusammenarbeit mit IFD begleitet. Es folgten einige Praktika mit dem Ziel einen passgenauen Arbeitsplatz zu finden. Der Wunsch war eine Alternative zur WfbM zu bekommen und das ist nach dem dritten Praktikum gelungen. Es folgte eine Einstellung über BfA. Von Bedeutung ist Miteinbeziehung aller Parteien gewesen (Betreuer, Kostenträger) um möglichst kurze Bearbeitungszeiten zu erzielen, was auch sehr gut verlaufen ist.

    Zweite Vermittlung wurde als Übergang vom Außenarbeitsplatz in eine Einstellung mit BfA durch unsere Werkstatt initiert und begleitet. Durch Beschäftigung auf dem Außenarbeitsplatz konnte man verschiedene Einsatzmöglichkeiten austesten und passende Stelle finden. In enger Zusammenarbeit mit dem Betreuer und dem Kostenträger wurde nach 4 Wochen von der Beantragung das BfA genehmigt.

    Unsere WfbM informiert sowohl Beschäftigte der WfbM, als auch Eltern und Betreuer in regelmäßigen Gesprächen, Beratungen, Veranstaltungen/Infoabenden über Budget für Arbeit.