Ein Hemmnis für die Budgets für Arbeit stellen allerdings Außenarbeitsplatze der Werkstatt für behinderte Menschen dar. Eigentlich wäre es nicht so schwer, einige von ihnen in ein Budget für Arbeit umzuwandeln. Nur ist es für Arbeitgeber sehr viel angenehmer nicht die Arbeitgeberfunktion zu übernehmen und z. B. mehrere Monate auf einen Bewilligungsbescheid warten zu müssen. In den Werkstätten haben die Arbeitgeber einen verlässlichen Ansprechpartner für ihre Außenarbeitsplätze. Etwas Vergleichbares gibt es für das Budget für Arbeit leider nicht.
Die Außenarbeitsplätze der WfbM zählen für uns eindeutig zu den Förderfaktoren im Prozess der Ausgliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es ist sowohl für den Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber die Möglichkeit, sich auf neue Sachen einzulassen ohne zusätzliche Ängste zu haben (diese bestehen bei Beschäftigten meist sowieso bei der Aufnahme einer neuen, unbekannten Tätigkeit).
Eine dauerhafte Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz wird, in unseren Erfahrungen, meist durch andere Faktoren bedingt, die bereits in einigen Beiträgen erwähnt wurden: Unsicherheit in Bezug auf Rentenanspruch, Unklarheiten in der Beantragung von BfA, lange Bewilligungsprozesse und Unsicherheiten bezüglich der Überprüfung nach 2 Jahren. Wir haben bereits auch Erfahrung machen müssen, dass das Budget für Arbeit nach der Überprüfung eingestellt wurde. Das ermutigt die Arbeitsgeber nicht, sich für eine Einstellung mit Budget für Arbeit zu entscheiden.
Ich stimme Frau Vieweg zu, dass es einen verlässlichen Ansprechpartner bedarf um die Arbeitgeber zu beraten und begleiten. Sehr gute Erfahrungen haben wir diesbezüglich in Zusammenarbeit mit Integrationsfachdiensten sammeln können.