Beiträge von Bernd

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich wurde im Oktober letzten Jahres zur neuen Vertrauensperson bei der Stadt Fürth gewählt und bin nun mit einer Frage konfrontiert worden, auf die ich trotz Internetrecherche auf keine Antwort komme.

    Vielleicht kann mir ja eine/r von Euch behilflich sein, würde mich sehr freuen!


    Die Frage lautet:

    Unser Pensionseintrittsalter bei der Feuerwehr ist zur Zeit 62 Jahre.


    Auf Antrag können Feuerwehrbeamte mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen ohne Einbußen bei der Pension zu haben.

    Würde ein Feuerwehrmann aber mit 59 Jahren aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt werden, würden die Pensionsverluste bis 62 Jahre hochgerechnet und der Kollege hätte die maximalen Abzüge zu tragen.


    Meine Frage wäre, in wie fern sich ein Behindertenstatus von 60% auf die 62 Jahre auswirkt.

    Würde durch die Schwerbehinderung das Pensionseintrittsalter vermindert ( zb.60 Jahre) würden bei einer vorzeitigen Pensionierung die Prozente nur auf 60 Jahre gerechnet und der Feuerwehrbeamte, der mit 59 Jahren geht hätte nur für ein Jahr ( 3,8 % ) die Einbußen hinzunehmen.



    Im Voraus schon einmal vielen Dank, auch für etwaige Hinweise, wo ich Antworten finden könnte.


    Wünsche allen eine schöne Zeit, bleibt gesund :)


    Herzliche Grüße


    Bernd