Beiträge von Julia Köhler

    Aus den Reha- Einrichtungen, die unser Verband als Gesellschafter führt kann ich berichten, dass die Digitalisierung in den einzelnen Krankenhäusern und Reha- Einrichtungen sehr sehr unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Neben den gewachsenen Strukturen in den einzelnen Häusern, dem erforderlichen Fachpersonal für die Umsetzung stehen einer Vereinheitlichung viele weitere Barrieren im Wege. Zum Einen sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers zu beachten- Zum Anderen besteht Uneinigkeit über bestimmte Vereinheitlichungen und Vereinfachungen nicht nur mit den einzelnen Leistungsträgern sondern auch mit z.B. den niedergelassenen Ärzten und Behandlern der Patienten. Tatsächlich zeigen sich im Detail große Abstimmungsbedarfe zwischen den Einrichtungen und den Leistungsträgern aber eben auch den Patientenrechten. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz soll und wird Einiges zu diesem Thema angestoßen. Der Umsetzungsprozess wird erfahrungsgemäß jedoch dauern. Die elektronische Patientenakte zum Beispiel ist noch immer nicht wie erwünscht eingeführt. In anderen Ländern ist man weiter, Lettland z.B. nimmt in Europa eine Vorreiterrolle ein.

    Unser Verband hat viele Mitglieder, die Schwerbehindertenvertretungen bei ihrem Arbeitgeber sind. Von diesen aber auch unseren Mitgliedern in der Beratung bekommen wir immer wieder sehr unterschiedliche Erfahrungsberichte über die Arbeit der SBV, insbesondere auch, was die Barrierefreiheit angeht. Viele SBVs, die beispielsweise auch bei uns im Verband engagiert sind, versuchen ihren "Auftrag" aktiv auszufüllen und thematisieren Barrieren für Betroffene Kolleginnen und Kollegen beim Arbeitgeber. Wie intensiv das Thema Barrierefreiheit von den SBVen jedoch angegangen wird,hängt nach unseren Erfahrungen ganz stark vom persönlichen Engageement und vielleicht auch der persönlichen Betroffenheit ab. Von den SBV werden wir auch häufig für Vorträge angefragt, bei denen wir mit den SBV und betroffenen Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch kommen. Häufig fehlt den SBV der Impuls oder die Vorstellung, wie sie in ihrer Funktion Barrierefreiheit in den Betrieben und Einrichtungen unterstützen oder aktiv angehen können. Ggf könnte man dieses Thema über die stärkere Vernetzung der SBVen angehen oder ihnen mehr Beratungsmöglichkeiten bieten.

    Als weitere Barriere auf dem Weg in eine Rehabiltationsmaßnahme ist der ablehnende Bescheid zu sehen. Viele Antragsteller lassen es damit auf sich beruhen, weil ihnen die Möglichkeiten des Widerspruchs nicht so geläufig sind bzw. sie diesen Weg scheuen. Unsere Erfolgszahlen in den Widerspruchsverfahren dokumentieren jedoch eindrucksvoll, dass sich ein Widerspruch sehr häufig lohnt. Die Betroffenen sollten sich Unterstützung bei Ihren Behandlern, den diversen Beratungsstellen oder Sozialverbänden holen. Hier kann viel Aufklärung über bestehende Ansprüche und Hilfe bei der der Durchsetzung erfolgen. Da die Durchsetzung einer Reha viele auch vor eine psychische Belastung stellt, muss das Beratungsangebot - auch der Leistungsträger - ausgebaut und individualisert werden.

    Vielen Dank für diese Impulsfrage. Aus der Sozialberatung unseres Verbandes kann berichtet werden, dass sich gerade bei Menschen mit Behinderungen die Barrieren bereits ganz zu Beginn stellen. Schon die Möglichkeit, eine Rehabilitation zu beantragen, ist vielen Betroffenen unbekannt. Es fehlt also bereits häufig das Wissen um den Anspruch auf eine Maßnahme. Dass nicht nur Erwerbstätige, sondern auch Rentenbeziehende oder Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Reha- Maßnahme haben können, sind sind wiederkehrende Themen in unserer Rechtsberatung. Viele haben sehr engagierte Ärzte und Behandler, welche jedoch aus unterschiedlichen Gründen den Weg zu einer Reha nicht so begleiten können, wie es für die Betroffenen erforderlich wäre. Über die Sozialverbände erhalten Betroffene die kostengünstige Möglichkeit, sich umfassend über das ob und wie eines Reha- Antrages zu informieren. Zwar wurde im SGB IX eine einheitliche Rechtsgrundlage für Leistungen zur Rehabilitation normiert. Schon bei der Form der Antragstellung und der Zuständigkeit des Leistungsträgers ist zu unterscheiden zwischen Erwerbstätigen und Nicht- Erwerbstätigen. Auch das Wunsch- Und Wahlrecht nach § 8 SGB IX ist vielen Betroffenen zwar bekannt, der Weg. Wie jedoch eine passende Klinik gefunden werden kann, ist vielen nicht bekannt. Die häufig nicht barrierefreie und zudem aufwändige Internetrecherche steht vielen Betroffenen nicht zur Verfügung. Auch hier kann eine Rechtsvertretung beistehen und Tipps geben. Leider machen wir sehr häufig die Erfahrung, dass die Krankheitsbilder von den Leistungsträgern nur unzureichend erfasst bzw. ausgewertet werden und die Zuweisung zu einer Einrichtung nicht auf die individuellen Bedürfnisse eingeht. Was viele Betroffene nicht wissen: wird eine Reha bewilligt, kann auch isoliert gegen die Art der Durchführung (ambulant/stationär) doer aber gegen die ausgewählte Einrichtung Widerspruch eingelegt werden.