Es deckt sich mit unseren Erfahrungen, dass oft zu früh - auch im Zusammenhang mit Arbeitslosmeldungen und der Aussteuerung vom Krankengeld - auf einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung verwiesen wird. In vielen Fällen (und im übrigen vom Gesetzgeber auch vorrangig vorgesehen) ist ein Antrag auf Teilhabeleistungen sinnvoller. Insbesondere auch in Hinsicht auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der betroffenen Personen. Die Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung hat immer das Ziel der Vermeidung/Beseitigung von Erwerbsminderung bzw. die berufliche Eingliederung im Blick. Andererseits gibt es aber auch Fallkonstellationen, in denen z.B. aus Gründen der Existenzsicherung eine EM-Rente gewünscht wird, da andere existenzsichernde Leistungen wie Kranken-oder Arbeitslosengeld schon abgelaufen und für das Bürgergeld die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Eine gute Beratung nimmt Rücksicht auf die Belange der Ratsuchenden, auf die Komplexität ihrer Lebenssituation. Gemeinsam mit der betroffenen Person suchen wir nach realisierbaren Lösungen im Kontext der beruflichen Rehabilitation. Eine gute Beratung beinhaltet viele Aspekte wie Empathie, gutes, aktives Zuhören, klare Informationen zu den vielen Möglichkeiten und Grenzen von LTA und endet im Idealfall mit einer tragfähigen Vereinbarung. Hilfesuchende sollen gut informiert und im Bewusstsein ihrer Möglichkeiten selbst eine Entscheidung treffen können.
Andreas Bieringer
Sehr geehrter Herr Bieringer,
Sie schreiben "Die Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung hat immer das Ziel der Vermeidung/Beseitigung von Erwerbsminderung bzw. die berufliche Eingliederung im Blick." Das Problem ist aus meiner Sicht im System zu finden: Um eine berufliche Rehabilitation zu machen, muss ich mindestens teilweise erwerbsfähig sein. Das heißt, als volle EM Rentnerin müsste ich mir zuerst medizinisch bescheinigen lassen, dass ich teilweise erwerbsfähig bin, um dann die berufliche Reha anzutreten, die ich, wenn ich Pech habe, ohne Teilzeitjob verlasse. Dann ist die halbe Rente weg und ich habe auch keinen Job. Ich habe einmal meine Rehaberaterin gefragt, was passiert, wenn ich mich einfach auf einen Teilzeitjob bewerbe und probiere, ob das klappt. Sie hat mir davon abgeraten, da ich dann sofort die halbe Rente verliere und diese erst neu beantragen muss, wenn ich den Job nicht schaffe. Ich würde mir wünschen, dass ein Erwerbsminderungsrenter ein "Rückkehrrecht" in die Rente hat, wenn er einen Arbeitsversuch aus gesundheitlichen Gründen nicht schafft. Sonst traut sich doch keiner, so einen Schritt zu machen. Oder habe ich hier ganz viel falsch verstanden?
Außerdem ist es doch "verrückt", dass ich zwar versuchen kann, einen Budget für Arbeit Arbeitsplatz zu finden, der für die Rente unschädlich ist, aber kein Praktikum machen darf, in dem mich der Arbeitgeber kennenlernen kann. Denn das Praktikum orientiert sich doch wieder an den unter 3 Stunden pro Tag, oder? Ich finde, es fehlt hier an einer ganzheitlichen Beratung, wie ich in unserem sehr komplizierten System wieder in Arbeit komme. Zumal bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit psychischer Erkrankungenn der soziale Bereich in der Regel ausgeschlossen ist, in dem ich gerne arbeiten würde... Daher ist mein Verständnis, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für mich gar nicht in Frage kommen... Oder?
Freundliche Grüße