Beiträge von Rentnerin

    Hallo zusammen,


    als volle Erwerbsminderungsrentnerin aufgrund psychischer Erkrankung suche ich seit 1 Jahr intensiv im Raum Mainz nach einem Job im Budget für Arbeit. Da ich BWL studiert und vor meiner Erkrankung 10 Jahre verantwortungsvoll gearbeitet habe, suche ich eine Tätigkeit, die inhaltlich anspruchsvoll ist, aber ohne Druck / Stress abläuft. Es ist ein seeeeehr mühsamer Weg. Da ich nicht (mehr) in einer WfbM beschäftigt bin, bin ich sehr auf mich gestellt. Zwar hatte ich zwischenzeitlich Unterstützung durch eine EUTB und einen IFD, aber auch die konnten mir nur Mut machen, mich weiter auf dem freien Arbeitsmarkt zu bewerben. Sie konnten mir keine Unternehmen vermitteln, die für dieses Konstrukt offen sind. Das ist für mich ein großes Problem, da ich bei meinen Bewerbungen die Erfahrungen machen musste, dass kaum Bereitschaft besteht, jemand mit Einschränkung einzustellen, auch wenn es eine starke Förderung gibt. Aus meiner Sicht braucht es eine Art "Stellenbörse" für Plätze im Rahmen des Budgets für Arbeit oder zumindest eine Liste mit Unternehmen, die offen sind, Menschen mit Behinderung über das Budget für Arbeit einzustellen. Gibt es so etwas in einzelnen Bundesländern schon?


    Außerdem ist meiner Meinung nach die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Budget für Arbeit auf einfache Jobs für Menschen mit oft kognitiver Beeinträchtigung ausgelegt. Ich glaube aber nicht, dass ich als qualifizierte Person mit seelischer Erkrankung ein Einzelfall bin.


    Freundliche Grüße aus Mainz

    Hallo Christoph,

    das hört sich nach einer echt schwierigen Situation an. Ich würde mich an Ihrer Stelle an 2 Stellen wenden: einmal die EUTB in Ihrer Nähe für die Beratung, mit welchem Thema Sie wie anfangen und für die sozialrechtliche Beratung würde ich Ihnen den VdK oder SoVd empfehlen. Welcher Verband besser ist, hängt davon ab, wie lange die Wartezeiten auf einen Termin in Ihrer Region sind. Da würde ich einfach mal vor der Mitgliedschaft anrufen und nachfragen...


    Aber ich finde das eine spannende Frage, die ich gerne in die Runde geben würde: Was ist aus Ihrer Sicht der 1. Ansprechpartner in so einer komplexen Situation? Würden Sie sich auch an EUTB und VdK bzw. SoVd wenden oder an eine ganz andere Stelle?


    Viele Grüße

    Erwerbsminderungs-Rentnerin

    @Herr Bieringer: vielen Dank für die Information. Natürlich können wir hier nicht in meinen Einzelfall gehen.


    Ich wollte mit meinem Punkt unter anderem zeigen, wie verwirrend die Sachlage für Betroffene ist und das obwohl ich bei der EUTB, der DRV und beim Integrationsfachdienst versucht habe, meine Fragen zu klären. Ich denke, es müsste hier EINE Art Clearingstelle, die trägerübergreifend tätig ist und die Fragen der Ratsuchenden beantwortet, oder entsprechend weiterleitet.

    Es deckt sich mit unseren Erfahrungen, dass oft zu früh - auch im Zusammenhang mit Arbeitslosmeldungen und der Aussteuerung vom Krankengeld - auf einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung verwiesen wird. In vielen Fällen (und im übrigen vom Gesetzgeber auch vorrangig vorgesehen) ist ein Antrag auf Teilhabeleistungen sinnvoller. Insbesondere auch in Hinsicht auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der betroffenen Personen. Die Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung hat immer das Ziel der Vermeidung/Beseitigung von Erwerbsminderung bzw. die berufliche Eingliederung im Blick. Andererseits gibt es aber auch Fallkonstellationen, in denen z.B. aus Gründen der Existenzsicherung eine EM-Rente gewünscht wird, da andere existenzsichernde Leistungen wie Kranken-oder Arbeitslosengeld schon abgelaufen und für das Bürgergeld die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Eine gute Beratung nimmt Rücksicht auf die Belange der Ratsuchenden, auf die Komplexität ihrer Lebenssituation. Gemeinsam mit der betroffenen Person suchen wir nach realisierbaren Lösungen im Kontext der beruflichen Rehabilitation. Eine gute Beratung beinhaltet viele Aspekte wie Empathie, gutes, aktives Zuhören, klare Informationen zu den vielen Möglichkeiten und Grenzen von LTA und endet im Idealfall mit einer tragfähigen Vereinbarung. Hilfesuchende sollen gut informiert und im Bewusstsein ihrer Möglichkeiten selbst eine Entscheidung treffen können.


    Andreas Bieringer

    Sehr geehrter Herr Bieringer,


    Sie schreiben "Die Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung hat immer das Ziel der Vermeidung/Beseitigung von Erwerbsminderung bzw. die berufliche Eingliederung im Blick." Das Problem ist aus meiner Sicht im System zu finden: Um eine berufliche Rehabilitation zu machen, muss ich mindestens teilweise erwerbsfähig sein. Das heißt, als volle EM Rentnerin müsste ich mir zuerst medizinisch bescheinigen lassen, dass ich teilweise erwerbsfähig bin, um dann die berufliche Reha anzutreten, die ich, wenn ich Pech habe, ohne Teilzeitjob verlasse. Dann ist die halbe Rente weg und ich habe auch keinen Job. Ich habe einmal meine Rehaberaterin gefragt, was passiert, wenn ich mich einfach auf einen Teilzeitjob bewerbe und probiere, ob das klappt. Sie hat mir davon abgeraten, da ich dann sofort die halbe Rente verliere und diese erst neu beantragen muss, wenn ich den Job nicht schaffe. Ich würde mir wünschen, dass ein Erwerbsminderungsrenter ein "Rückkehrrecht" in die Rente hat, wenn er einen Arbeitsversuch aus gesundheitlichen Gründen nicht schafft. Sonst traut sich doch keiner, so einen Schritt zu machen. Oder habe ich hier ganz viel falsch verstanden?


    Außerdem ist es doch "verrückt", dass ich zwar versuchen kann, einen Budget für Arbeit Arbeitsplatz zu finden, der für die Rente unschädlich ist, aber kein Praktikum machen darf, in dem mich der Arbeitgeber kennenlernen kann. Denn das Praktikum orientiert sich doch wieder an den unter 3 Stunden pro Tag, oder? Ich finde, es fehlt hier an einer ganzheitlichen Beratung, wie ich in unserem sehr komplizierten System wieder in Arbeit komme. Zumal bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit psychischer Erkrankungenn der soziale Bereich in der Regel ausgeschlossen ist, in dem ich gerne arbeiten würde... Daher ist mein Verständnis, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für mich gar nicht in Frage kommen... Oder?


    Freundliche Grüße

    Liebe "Rentnerin",


    es wäre gut, wenn Sie hier kurz schreiben könnten, aus welchem Bundesland Sie kommen. Dann hat vielleicht jemand einen Tipp für Sie. Zu Auswirkungen auf die Rente kann nur die Rentenversicherung beraten, weil das sehr individuell ist. Herzliche Grüße, Tonia Rambausek-Haß

    Ich komme aus Rheinland-Pfalz


    Die Auswirkungen des Budgets für Arbeit auf meine Erwerbsminderungsrente konnte ich nach 3! Terminen mit der DRV Bund Beratungsstelle (2 Telefontermine und ein persönlicher Termin, der dann eine Rückfrage nach Stralsund stellte) klären. Das Budget für Arbeit beendet meine Rente nicht, auch wenn ich mehr als 3 Stunden pro Tag arbeite. Die Rente wird nur gekürzt, wenn ich die Zuverdienstgrenze überschreite. Diese Information zu bekommen hat mich allerdings viel Kraft gekostet und ich hätte mir gewünscht, in dieser Frage begleitet zu werden (z.B. von der Eingliederungshilfe der Stadt oder der EUTB, bei denen ich in Beratung war).

    Durch Zufall habe ich vor einigen Monaten vom "Budget für Arbeit" erfahren. Ich finde, das ist ein sehr gutes Konstrukt, um aus der Rente langsam wieder in Arbeit zurückzukehren und sich auszuprobieren. Leider ist es für mich SEHR schwierig, einen Arbeitgeber zu finden, der mich einstellt. Es gibt auch keinen "Stellenmarkt" im Bereich Budget für Arbeit. Ich finde, hier sollte es (spezielle) Beratungsstellen geben, die auch über Arbeitgeberkontakte verfügen und vermitteln können und einen vor allem von A-Z begleiten (auch bei Fragen, welche Auswirkungen das Budget für Arbeit auf die Erwerbs- und Altersrente hat). Die EUTBs beraten aus meiner Sicht zu zu vielen Themen, als dass sie sich hier im Detail auskennen könnten. Vielleicht könnte man ein spezielles telefonisches Beratungsangebot bei den EUTBs zum Budget für Arbeit anbieten, ähnlich wie es das schon zum persönlichen Budget gibt.

    Eine gute Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben sollte nicht erst nach Stellung des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen sondern schon viel früher ansetzen. Als befristete volle Erwerbsminderungsrentnerin hätte ich mir parallel zum Rentenbescheid eine Information zu einer zuständigen Beratungsstelle gewünscht, die mich dann berät, welche Möglichkeiten es gibt, (langsam) zurück in Arbeit zu kommen oder welche anderen Möglichkeiten der Teilhabe am Sozialleben (Tagesstruktur) es gibt.