Eine gute Antwort findet sich u.a. hier (ferner gibt es aktuell noch recht wenig Rechtsprechung aus dem "Dunstkreis" des BSG, weil die letzen Reformen noch recht "frisch" sind. =>
Ein komplexes System
Die historisch gewachsenen unterschiedlichen Zuständigkeiten im deutschen Rehabilitationssystem bieten einerseits die Voraussetzung für hochqualifizierte und auf die jeweiligen Problemlagen bezogene, zielgerichtete Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. Diese hohe Leistungsfähigkeit des deutschen Reha-Systems genießt auch internationale Anerkennung.
Andererseits erschwert das gegliederte*** System betroffenen Menschen und ihren Angehörigen, aber auch ihren behandelnden Ärzten und Therapeuten den Überblick darüber, welcher Rehabilitationsträger im Bedarfsfall zuständig ist und auf welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen die Betroffenen Anspruch haben. Die Forderung nach verbesserten Zugangsmöglichkeiten zu Rehaleistungen, besserer Information und Beratung sowie optimierter Zusammenarbeit der Leistungserbringer und Leistungsträger ist daher noch immer ein Dauerthema.
Quelle: https://www.dvfr.de/rehabilita…bilitation-in-deutschland
*** In der Kommentarliterartur ja auch die Rede von "verschachtelt" . Selbst wer keine Einschränkungen hat (sei es kognitiver Natur oder auch infrastruktureller), wird etwas Zeit brauchen sich aus den diversen SGB´s einen Reim drauf zu machen. Beratung durch Leistungsträger: Eher gegen NULL! Hinzukommt dann ja noch das Verfahrensrecht im Berech des Rechtsweges. Das ist ggf. wie bei einem Auto mit 1000 PS . . . . "man wird kaum ans Ziel kommen, wenn Reifen blank und die Bremsen kaputt sind." Wer das SGG nicht anwenden/deuten kann.... und dann noch auf Richter_Innen trifft, die sich dem Paragdigmenwechsel verweigern..... kann nur scheitern.
Und selbst bei engagierten und interessierten Richter_Innen: Ich darf hier auf Berchtold in "Prozesse in Sozialsachen" verweisen = prozessuale Duldungsstarre (status passivus processualis) . . . . mal 7 Jahre in der ersten Instanz? Kein Problem!