Beiträge von Kerstin Bruère

    Ich finde es sehr schade, dass auch einzelne Erfolge, wie ich sie in Sachsen- Anhalt erlebe im Budget für Arbeit, zu wenig wertgeschätzt werden. Wir neigen leider viel zu sehr dazu, das, was nicht so gut funktioniert, zu verallgemeinern. Ich kann Frau Labruier nur zustimmen, dass es immer Zeit braucht, bis neue gesetzliche Instrumente bei einer breiten Teilehmerzahl angekommen sind. Deshalb sind sie aber im Ansatz nicht schlecht. Sie müssen von gut gelungenen Einzelfällen profitieren, um noch mehr Menschen zu erreichen. Und dass die Budgets für Arbeit in Deutschland nicht in Größenordnungen existieren, liegt eben auch daran, dass es hier um Einzelfälle geht. Aber auch für diese Einzelfälle sollten Verantwortliche kämpfen. Sie bringen uns alle näher an die Ziele der Inklusion.

    Der Beitrag von Frau Brockerhoff verdeutlicht, wie weit in Einzelfällen die gesetzlich festgeschriebenen Möglichkeiten umausgeschöpft bleiben, weil einzelne Verantwortliche bei Reha- oder Leistungsträger nicht bereit sind dazu. Es ist aber auch nicht realistisch, diese Einzelfälle zu verallgemeinern. Sowohl das Budget für Arbeit als auch das Budget für Ausbildung sind eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben wahrzunehmen. Und gerade für junge Menschen, die in einer WfbM noch keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder direkt aus der Schule in ein Budget für Ausbildung wechseln, sind das echte Alternativen zur dauerhaften Werkstattbeschäftigung. Wie schon an anderer Stelle von mir erwähnt, sind das keine Maßnahmen, die der UN- Behindertenrechtskonvention zuwider laufen. Sie werden nur noch nicht in Größenordnungen genutzt.

    Der Gesetzgeber wird sicher in naher Zukunft auch die qualitativ recht hoch gestellten Voraussetzungen für das Budget für Ausbildung noch einmal anpassen, damit noch mehr (vor allem junge) Menschen mit Behinderung davon profitieren können. Die Länder haben das zumindest mehrfach gefordert.

    Frau Ehrhardt spricht etwas an, das durch die Einführung der Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) für Arbeitgeber in der Zukunft nicht mehr eintreten sollte. Arbeitgeber haben nun in allen Bundesländern eine Anlaufstelle, an die sie sich mit allen Belangen im Zusammenhang mit der Ausbildung/ Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wenden können. Die EAA unterstützen auch bei der Beantragung von Leistungen aller Reha-Träger und des Integrationsamtes. Arbeitgeber haben damit nur noch einen Ansprechpartner und sollten sich deshalb nicht allein gelassen fühlen.

    Frau Ehrhardt hat natürlich Recht, in der Praxis passiert es häufiger, dass Menschen mit Behinderungen (aber auch aus eigenen Wünschen wegen der besseren Absicherung) lieber in das Budget für Arbeit wechseln als auf einen regulären Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das entspricht dann dem Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen, der darüber mit entscheiden kann. Als es das Budget für Arbeit noch nicht gab (vor 2018), stand die Wahlfreiheit nicht zur Debatte.

    Aus meiner Sicht sollte man seitens des Gesetzgebers zwingend darauf achten, das Budget für Arbeit nicht noch attraktiver zu machen, damit die Sogwirkung dahin nicht einen zu großen Raum einnimmt und reguläre Übergänge ad absurdum stellt.

    Zu Frau Meisenberg-Paulys Beitrag möchte ich aus Sachsen-Anhalt berichten, dass die erfahrenen IFD auch die Aufgabe der EAA übernommen haben und somit ein kompetente, erfahrene und umfassenden Beratungsstruktur vorgehalten werden kann.

    Guten Morgen an alle,

    ich möchte einmal berichten, wie es uns in Sachsen-Anhalt gelungen ist, das Budget für Arbeit bekannt zu machen. Wir haben bereits 2018 und auch in den Folgejahren regelmäßig Fachtagungen/ thematisch passende Veranstaltungen in der Öffentlichkeit dazu genutzt, über das Budget für Arbeit zu berichten. Wir haben einen Flyer und einen Fragen-Antwort-Katalog als Broschüre (auch in leichter Sprache) entwickelt, der allen Beratungsstellen, den Werkstätten für behinderte Menschen, den Sozialämtern und vielen anderen potentiellen Multiplikatoren zur Verfügung gestellt wurde. Die Fragen zum Fragen-Antwort-Katalog wurden mit Betroffenen und Vertretern der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege gemeinsam zusammengestellt und dann einer Antwort zugeführt. Es sind alle wichtigen Fragen inklusive einer Checkliste für Arbeitgebende und Budgetnehmende zusammengestellt, die im Rahmen des Budgets für Arbeit eine Rolle wichtige spielen. Darüber hinaus finden regelmäßige Fachaustausche zum Budget für Arbeit und zu regulären Übergängen statt, die zur Indentifikation vorhandener Problemstellungen genutzt werden. Die Probleme werden gemeinsam mit allen Beteiligten gelöst. In Fachtagungen zum Thema Inklusion im Arbeitsleben sind positive Beispiele öffentlichkeitswirksam präsentiert worden.

    Dennoch gehört auch zur Wahrheit, dass trotz dieser großen Bemühungen seit 2018 bisher nur rd. 100 Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt ein Budget für Arbeit beantragt haben, derzeit sind 60 davon noch aktiv. Einige sind zurück in die WfbM gegangen, andere sind inzwischen voll versicherungspflichtig beschäftigt, wieder andere sind zu Hause, weil für sie die WfbM nicht der richtige Ort der Teilhabe am Arbeitsleben ist.


    Wichtig ist auch, dass die Bemühungen, reguläre Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu generieren, nicht zugunsten des Budgets für Arbeitvernachlässigt werden. Das Ziel des Gesetzgebers beim Budget für Arbeit, diese in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu überführen, sollte seitens der Verantwortlichen immer im Blick behalten werden. Auch wenn es bei der Klientel, die für diese Leistung in Frage kommt, sicher viele Budgets geben wird, die einer Dauerförderung bedürfen.

    In Sachsen-Anhalt wird derzeit ein Netzwerk inklusiver Arbeitsmarkt gegründet, dem Arbeitgebende beitreten werden, die bereits positive Erfahrungen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gemacht haben und ebenso auch Arbeitgebende, die sich bisher zwar mit dem Gedanken befassen, schwerbehinderte Menschen einzustellen, aber diesen Schritt noch nicht vollzogen haben. Es werden auch Verantwortliche von Leistungsträgern und Beratungsstellen dem Netzwerk beitreten. Wir versprechen uns davon, durch den intensiven Fachaustausch in diesem Netzwerk zum einen mehr Transparenz zu erreichen, zum anderen aber auch eine positive Wirkung auf die Bereitschaft von Unternehmen zu erzielen, schwerbehinderten Menschen eine Chance zur Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben.

    Herzliche Grüße aus Sachsen-Anhalt

    Guten Morgen in die Runde,

    ich möchte ein paar Zeilen auf den Beitrag der Rentnerin, die am Dienstag geschrieben hat, antworten. (Da Sie sich nicht mit Namen vorgestellt haben, schreibe ich Sie anonym an).

    Sie suchen als Betriebswirtschaftlerin einen Job mit dem Budget für Arbeit. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie wegen Ihrer Erkrankung/Behinderung in einer WfbM beschäftigt gewesen und jetzt mit einer Erwerbsminderungsrente zu Hause. Sie könnten theoretisch mit dem Budget für Arbeit eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. Die Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber ist dabei ein Problem. Die Agenturen für Arbeit sind in dem jetzigen gesetzlichen Rahmen nicht für eine Vermittlung zuständig, weil im Budget für Arbeit davon ausgegangen wird, dass die/der Budgetnehmer(in) weiter voll erwerbsgemindert bleibt und dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Deshalb sind bisher auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im Budget für Arbeit abzuführen.

    Sie müssten sich demzufolge selbst einen passenden Arbeitgeber suchen und ihn von ihrer Leistungsfähigkeit und -bereitschaft überzeugen.

    Die neu gegründeten einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die in allen Bundeländern die Aufgabe haben, Arbeitgebende zu beraten und zu unterstützen, haben direkten Kontakt zu Arbeitgebenden und wissen in der Regel, für welche Stellen geeignete behinderte Menschen gesucht werden. Sie sind zwar nicht für eine Vermittlung zuständig, können aber sicher Kontakte herstellen. Ich empfehle Ihnen daher, sich vertrauensvoll an das Integrationsamt bzw. den Integrationsfachdienst zu wenden.

    Die Idee, eine Jobbörse für derartige nachfragen zu etablieren, finde ich zielführend. In Sachsen-Anhalt arbeiten wir bereits daran, so etwas aufzubauen.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz.

    Herzliche Grüße

    Guten Morgen aus Sachsen-Anhalt,

    ich kann dem Beitrag von Frau Seeger nur zustimmen. Wenn es gelingen würde, das Jobcoaching als mögliche Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei allen Leistungsträgern, nicht nur beim Integrationsamt zu etablieren, könnte man Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen besser in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln. Dazu müssen die anderen Leistungsträger jedoch bereit dazu sein, diese Leistung anzubieten. In Sachsen-Anhalt gibt es leider noch zu wenig Anbieter, die ein Jobcoaching anbieten. Ich wäre sehr daran interessiert, zu erfahren, ob das in den angrenzenden Bundesländern genauso ist. Vielleicht gibt es dazu Erfahrungen?

    Ich kann nur betonen, dass das Jobcoaching ein wichtiger Baustein auf dem Weg in eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen ist und überall dort, wo Jobcoaching genutzt wurde, eine längerfristige, meist dauerhafte Beschäftigung gelang.

    Herzliche Grüße

    Kerstin Bruère

    Guten Tag in die Runde,

    dass es nur im Rahmen des Übergangs aus einem Inklusionsbetrieb in ein Budget für Arbeit die "ausreichende" Rentenversorgung gibt, ist vom Gesetzgeber bewusst so gewollt. Inklusionsbetriebe sind als "Brücke" zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt zu verstehen, denn sie müssen sich einerseits dem wirtschaftlichen Wettbewerb stellen und andererseits aber mindestens 30 schwerbehinderte Menschen einer besonderen Zielgruppe- dazu gehören auch Menschen mit psych. Einschränkungen- beschäftigen. Da bereits in der Werkstatt das sogenannte Rentenprivileg (mindestens 80% der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV werden als Einkommen für die Abführung von Rentenbeiträgen angesetzt) gilt, sollen Menschen mit Behinderungen während der Zeit in einem Inklusionsbetrieb nicht benachteiligt gegenüber Werkstattbeschäftigten sein. Inzwischen gibt es seitens des Bundesgesetzgebers Überlegungen, ob ggfls. auch im Budget für Arbeit das Rentenprivileg gelten soll.

    Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die als arbeitsmarktfähig eingestuft sind, gelten die allgemeinen Bedingungen wie für jeden anderen Arbeitsuchenden/ Arbeitnehmenden auch. Allerdings gibt es auch hier Möglichkeiten der Unterstützung bei der Suche nach passenden Arbeitsplätzen, z.B. auch in Inklusionsbetrieben. Ich empfehle hier dringend, Kontakt zum Integrationsamt in Ihrem Zuständigkeitsbereich aufzunehmen, um evtl. Kontakt zu Inklusionsbetrieben in Ihrer Nähe herzustellen.

    Hallo in die Runde, ich möchte an dieser Stelle aus Sachsen-Anhalt berichten: wir hatten vor 2018 keinerlei dem Budget für Arbeit ähnliche Leistungen und waren positiv gestimmt, als mit § 61 das Budget für Arbeit im SGB IX aufgenommen wurde. Wir haben sehr viel Öffentlichkeitsarbeit betrieben, um es bekannt zu machen und dafür zu werben. Der Gesetzgeber hat es aus meiner Sicht -so auch die Gesetzesbegründung- als eine Zwischenstufe zwischen WfbM und allgemeinem Arbeitsmarkt installiert. Menschen mit Behinderungen sollen dadurch mehr Chanen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. In Sachsen-Anhalt gelang das in einigen Einzelfällen sehr gut. Einige junge Menschen mit Behinderungen aus WfbM (fast ausschließlich diejenigen, die noch keine Erwerbsminderungsrente beziehen) sahen es als Chance, ihren Lebensunterhalt aus erzieltem Arbeitseinkommen selbst bestreiten zu können, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention auch verlangt. Sie suchten sich selbst Arbeitgebende oder wurden von den begleitenden Diensten der WfbM an Betriebe, die bereits betriebsintegrierte Arbeitsplätze eingerichtet hatten, vermittelt. Über Praktika und engmaschige Begleitung gelang es ihnen, Fuß zu fassen. mehr als 80% dieser Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer sind heute noch mit einem Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Sozialämter bewilligen die Budgets unbefristet -so schreibt es höchstrichterliche Rechtsprechung vor- und sehen mit den Betrieben und den Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern im Austausch, wenn es darum geht, die Lohnkostenzuschüsse von 75% auf weniger zu reduzieren. In den vielen Fällen ist das bisher nicht erfolgt, weil die Budgetnehmenden nach wie vor nicht voll leistungsfähig und auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Auch wenn wir hier von einer überschaubaren Zahl von Budgetnehmenden sprechen lohnt es sich aus meiner Sicht für jede(n) Einzelne()n, nichts unversucht zu lassen, sie/ ihn am allgemeinen Arbeitsleben teilhaben zu lassen.

    Der Bund hat im Rahmen einer Studie zur Zukunft der WfbM und für ein angemessenes Leistungsentgelt auch das Budget für Arbeit "unter die Lupe" genommen und wird sicherlich hier noch einige Nachbesserungen vornehmen, so könnte zum Beispiel die bisher im Budget für Arbeit nicht zu entrichtenden Arbeitslosenversicherung auch Teil des Budgets für Arbeit werden.

    Hallo Frau Petersen,

    soweit ich aus Sachsen-Anhalt berichten kann, ist der Beschäftigungssicherungszuschuss-wie der Name schon sagt- eine Leistung des Integrationsamtes aus der Ausgleichsabgabe, die zwar im Gesetz verankert ist, aber in der Höhe und Dauer durchaus verschieden in den Bundesländern geregelt sein kann. In Sachsen-Anhalt wird dieser Zuschuss nach einem bestimmten Berechnungsmodell -je nach Höhe des gezahlten Arbeitslohnes- ermittelt und dann zunächst für 1-2 Jahre bewilligt. Der Integrationsfachdienst -IFD- spielt dabei eine wichtige Rolle, weil er dazu eine fachdienstliche Stellungnahme erarbeitet. Nach Ablauf dieser Frist stellt der Arbeitgeber eine Antrag auf Weiterbewilligung und der IFD erstellt dazu erneut eine Stellungnahme. Wenn sich der Aufwand für den Arbeitgeber bei der Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen nicht verändert hat, wird der Zuschuss weiter gewährt. So -oder zumindest so ähnlich- sollte es eigentlich auch in den anderen Ländern sein.

    Ein "Hopping" von Betrieb zu Betrieb kann m.E. nicht die Lösung sein, für beide Seiten nicht. Verlässlichkeit ist wichtig, wenn man als Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen beschäftigt.

    Sie sollten sich direkt mit dem für Sie zuständigen Integrationsamt in Verbindung setzen und diese Problematik dort ansprechen. Es wird sich eine Lösung finden.

    Wenn Sie weitere oder ähnliche Fragen haben, stehen Ihnen auch die seit 2022 von den Integrationsämtern eingerichteten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) helfend zur Seite. Fragen Sie beim Integrationsamt nach der für Ihren Betrieb zuständigen EAA.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

    Freundliche Grüße

    K.Bruère

    Sie haben Recht, dass ein amtsärztliches Gutachten nicht immer die Lösung aller Probleme sein kann. Dennoch liegt es im Ermessen jedes Arbeitgebers, die Einsatzmöglichkeiten des Beschäftigten fachärztlich prüfen zu lassen. Dies sollte allerdings immer im Einvernehmen mit dem Beschäftigten geschehen. Sie als Schwerbehindertenvertretung können mit der Firmenleitung darüber ins Gespräch kommen. Mir ist bewusst, dass dies in vielen Firmen/Betrieben nicht sehr gut funktioniert. Leider gibt es keine Möglichkeiten, dieses Einvernehmen zu erzwingen.

    Guten Tag an alle,

    ich möchte auf den Beitrag von Frau Seeger folgendes antworten: Sie haben vollkommen Recht, dass leider noch viel zu oft personenzentrierte Leistungen an dem fest in den Köpfen der Leistungsträger verankerten "Maßnahmedenken", wie Sie es nannten, scheitert. Zu einer personenzentrierten Bedarfsermittlung gehört auch, inklusiver zu denken. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hat der Gesetzgeber dies erkannt und mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes auch das (individuelle) Jobcoaching in den Leistungskatalog der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgenommen. So kann jeder Leistungsträger dieses Jobcoaching auch zur besseren Vorbereitung auf eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt als Leistung einsetzen. Wichtig wäre nun, diese Möglichkeit auch zu nutzen.