Beiträge von Torsten Schaumberg

    Guten Morgen,


    gerade das Jobcoaching ist aus meiner Sicht ein gutes Beispiel für in der Praxis nicht ausreichend genutzte Leistungen. Denn tatsächlich ist das Jobcoaching bzw. die Kostenübernahme für ein Jobcoaching als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht neu. Auch bisher konnte es als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wird dementsprechend auch auf folgendes hingewiesen: "Der Leistungskatalog des § 49 SGB IX ist nicht abschließend ausgestaltet und ermöglicht den Rehabilitationsträgern im Bedarfsfall auch über diese Teilhabeinstrumente hinaus die Übernahme der Kosten für ein Jobcoaching nach Absatz 3 Nummer 1 oder Nummer 7. Insofern wird durch die Regelung keine neue Leistung begründet. Die Einfügung auf Wunsch des Bundesrates hat rein klarstellenden Charakter." (BT-Drs. 20/6442, S. 14). Es bleibt zu hoffen, dass das Instrument des Joabcoaching durch die klarstellende Aufnahme in § 49 Abs. 8 S. 1 Nr. 2a SGB IX künftig mehr genutzt werden kann.


    Mit besten Grüßen


    Torsten Schaumberg