Beiträge von j.augustin

    Das Problem juristischer Beratung beginnt tatsächlich an der Stelle, an der Betroffene je nach Erkrankung nicht mehr selbst einen Überblick zu Beratungsangeboten sich verschaffen können, d.h. überhaupt "auf die Idee" kommen, eine EUTB etc. selbstständig zu kontaktieren. Barrierenabbauend wäre daher ein Aufeinanderzukommen oder aktiver Hinweis z.B. von Behandelnden oder Kostentragenden zu Beratungsmöglichkeiten, wenn letztlich eine absehbare Veränderung der Teilhabe deutlich wird. Betroffene müssen in einem solchen Moment sehr viel gleichzeitig neben der eigenen Erkrankung/Verschlechterung, die diese Fragen letztlich aufwirft, verarbeiten und organisieren. Hier wäre Unterstützung durch ein gemeinsam erstelltes Übersichtsmaterial, das über KV etc. verteilt werden kann, hilfreich. (Allgemeienr Behindertenverband in Deutschland ABiD e.V.)

    Menschen mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung benötigen Lotsen, wenn sie durch die bürokratischen Anforderungen überfordert sind, trotz gesetzlicher Rashmenbedingungen in ihren Rechten nicht ausreichend vertreten werden, Versorgung und Teilhabe bzw. auch finanzielle Absicherung durch ein Einkommen in Gefahr sind. (Allgemeiner Behindertenverband ABiD e.V.)

    Tatsächlich ist die Möglichkeit, Lotsen in Anspruch zu nehmen sehr untershciedlich. Es fehlen gesetzliche Rahmenbedingungen wie auch für verbindliche BEM-Gespräche. Das oberste Interesse bei Unterstützung durch Lotsen sollte die selbstständige Entscheidung am Ende von den Betroffenen bleiben. Dies ist leider nicht immer der Fall. Teils wird von allgemeinen Fällen übertragen, nach Teilzeitangeboten etc. ohne Einverständnis der Betroffenen gefragt und geht damit der individuelle Fall verloren. (Allgemeiner Behidnertenverband in Deutschland ABiD e.V.)

    Lotsen sollten sich mit medizinischen und rechtlichen Besonderheiten bei Inklusion und Reintegration von Menschen mit Behinderung in das berufliche Leben auskennen, unabhängig beraten können und damit für bestmögliche Teilhabe am beruflichen Leben unterstützen. Auch sollte sie Vermiuttler:in für finanzielle Rahmenbedingungen bei Arbeitsplatzanpassungen z.B. sein können. (für den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland ABiD e.V.)

    für den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD e.V.):

    Wie schon von anderen erwähnt ist das Mitspracherecht der Betroffenen unabdingbar. Dies setzt aber eine grobe Kenntnis von möglichen Leistungen und Unterstützungsinstrumenten voraus. Hier muss gerade für die Zielgruppe (psychische/ kognitive Beeinträchtigung) Bürokratie abgebaut werden. Bei Versicherungsträgern fehlen teils individuelle Beratungsmöglichkeiten. Noch zu oft erfolgt eine „abstrakte“ Beratung.

    Hilfreich wären daher konkrete individuelle Planungen beispielsweise als Tätigkeitsorientierte Rehabilitationen wie in der berufsgenossenschaftlichen Versorgung, begleitende unabhängige Ansprechpersonen für konkrete Schwierigkeiten im Verlauf der Eingliederung, ggf. ein gemeinsames Gespräch bei Rehabilitationsmaßnahmen mit Betroffenen und deren Behandelnden (ärztlich und therapeutisch).

    Und es stimmt, Bürokratie und die Komplexität von Möglichkeiten und Maßnahmen setzen ebenso voraus, dass Arbeitgebende gut informiert sind. Daher wären Schulungen für Betriebe in regelmäßigen Abständen zu rechtlichen/finanziellen Fragen, aber auch anhand einiger ausgewählter Krankheitsbilder und deren Besonderheiten zu z.B. Hilfsmittelbedarf hilfreich. Ebenso sollte dabei offen mit dem Thema Diskriminierung umgegangen werden, um Betroffenen Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen und im Kollegium selbst zu sensibilisieren.

    Des Weiteren müssen die Zuständigkeiten für den Teilhabeplan klar definiert werden.

    Ggf. kann ein Probieren von Hilfsmittelmöglichkeiten oder Begleiten von Behandelnden an den Arbeitsplatz während einer Rehabilitation die Ermittlung der Bedürfnisse und Wünsche Betroffener fördern, um fachgerecht und zugleich individuell eine Eingliederung zu planen, Herausforderungen zu ermitteln und Lösungsansätze selbstbestimmt zu finden.

    Für den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD e.V.):

    Der Beschäftigungszuschuss stellt ein wichtiges Instrument zur Umsetzung von Arbeitsplatzanpassungen für eine Eingldierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt dar. Allerdings lässt sich eine Begrenzung auf 3 Jahre und fehlende rückwirkende Bewilligung nicht nachvollziehen.

    Wie schon von anderen Teilnehmenden geschrieben, sind diese Leistungen wichtige Errungenschaften. Allerdings müssen Informationen und Beratung bei dieser Komplexität barrierefrei zur Verfügung, die Beantragung möglichst unbürokratisch erfolgen. Die Menschen, denen diese Leistungen zu Gute kommen sollen, haben schließlich nebenbei durch ihre Erkrankungen ausreichend andere Organisationshürden. Eine gesetzlich verpflichtende Beratung und Begleitung durch den Prozess wäre sicherlich hilfreich.

    Zudem bestehen wie erwähnt Unklarheiten zu Förderhöhen und Zuständigkeiten.


    für den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD e.V.)

    Neben der noch immer präsenten Diskriminierung und Stigmatisierung Betroffener erschweren unklare Zuständigkeiten bei rechtlichen Fragen, fehlende Ansprechpersonen oder unklare Zuständigkeiten und schwer verfügbaren Informationen zur Erstellung z.B. eines Teilhabeplans nach §19 den Wiedereinstieg oder Einstieg in die allgemeine Arbeitswelt. Auch stellt die Bürokratie bei der Beantragung und zeitnahen Zurverfügungstellung von Hilfsmitteln ein Problem dar.

    Um Betroffenenwünsche und damit Leistungsmotivation ausreichend einzubeziehen, sind die BEM-Gespräche zur individuellen Arbeitsplatzanpassung notwendig.

    Zudem besteht nur in großen Unternehmen ein Kündigungsschutz.

    Unabhängige Beratung vor Ort in Form einer Schwerbehindertenvertretung ist nicht immer barrierefrei verfügbar.

    (Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland (ABiD e.V.)

    Ich vertrete hier den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD) e.V.:


    Viele Betroffene erfahren an ihrem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt immer noch Stigmatisierung und Diskriminierung. Teilweise erschweren krankheitsbedingte Leistungsschwankungen das Verständnis. Dies fördert wiederum auf Seiten der Betroffenen unter Umständen eine Überlastungssituation durch Stress.

    Daher ist eine Schwerbehindertenvertretung vor Ort essentiell und muss die Versorgung ausgebaut werden, um die Inklusion in die Arbeitswelt nach §27 Un-BRK zu ermöglichen. Zugleich muss das Angebot zum BEM-Gespräch ausgebaut werden. 40% sind zu wenig! (BIBB/BAuA 2018

    Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)).

    Ggf. sollten wir über Sanktionen für Arbeitgebende, die dies nicht für ihre Beschäftigten anbieten, nachdenken.

    Eine vorzeitige Vorstellung beim Amtsarzt erhöht ebenfalls den Stress und ist damit als diskriminierender Faktor bei ärztlich möglicher Wiedereingliederung hinderlich für ein erfolgreiches Return to work. Es gibt teilweise Berichte von Betroffenen, die während eines Hamburger Modells (d.h. grundsätzlich positiver Erwerbsprognose) sich amtsärztlich vorstellen müssen.