für den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD e.V.):
Wie
schon von anderen erwähnt ist das Mitspracherecht der Betroffenen
unabdingbar. Dies setzt aber eine grobe Kenntnis von möglichen
Leistungen und Unterstützungsinstrumenten voraus. Hier muss gerade
für die Zielgruppe (psychische/ kognitive Beeinträchtigung)
Bürokratie abgebaut werden. Bei Versicherungsträgern fehlen teils
individuelle Beratungsmöglichkeiten. Noch zu oft erfolgt eine
„abstrakte“ Beratung.
Hilfreich
wären daher konkrete individuelle Planungen beispielsweise als
Tätigkeitsorientierte Rehabilitationen wie in der berufsgenossenschaftlichen Versorgung, begleitende unabhängige
Ansprechpersonen für konkrete Schwierigkeiten im Verlauf der
Eingliederung, ggf. ein gemeinsames Gespräch bei
Rehabilitationsmaßnahmen mit Betroffenen und deren Behandelnden
(ärztlich und therapeutisch).
Und
es stimmt, Bürokratie und die Komplexität von Möglichkeiten und
Maßnahmen setzen ebenso voraus, dass Arbeitgebende gut informiert
sind. Daher wären Schulungen für Betriebe in regelmäßigen
Abständen zu rechtlichen/finanziellen Fragen, aber auch anhand
einiger ausgewählter Krankheitsbilder und deren Besonderheiten zu
z.B. Hilfsmittelbedarf hilfreich. Ebenso sollte dabei offen mit dem
Thema Diskriminierung umgegangen werden, um Betroffenen
Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen und im Kollegium selbst zu
sensibilisieren.
Des
Weiteren müssen die Zuständigkeiten für den Teilhabeplan klar
definiert werden.
Ggf.
kann ein Probieren von Hilfsmittelmöglichkeiten oder Begleiten von
Behandelnden an den Arbeitsplatz während einer Rehabilitation die
Ermittlung der Bedürfnisse und Wünsche Betroffener fördern, um
fachgerecht und zugleich individuell eine Eingliederung zu planen,
Herausforderungen zu ermitteln und Lösungsansätze selbstbestimmt zu
finden.