Immer dann, wenn es Barrieren gibt, die ihre Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben verhindern. In Bezug auf das Arbeitsleben möchte ich
gern an dieser Stelle die Menschen in den Fokus nehmen, die in WfbM tätig sind.
Die Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sind abgesehen von
beeindruckenden Einzelfällen in feste Strukturen aus Arbeiten im geschützten
Rahmen und Wohnen im Wohnverbund integriert. Oft koordinieren gesetzliche
Betreuer*innen die existenzsichernde und Fachleistungen der Eingliederungshilfe.
Mit dem zum 1.1.23 reformierten Betreuungsrecht sollen zwar die
Selbstbestimmung gestärkt und die Wünsche in den Mittelpunkt gerückt werden,
doch fraglich ist, wieviel Zeit ein Verändern der Arbeitsweisen beanspruchen
wird. Gut informiert und gut unterstützt würde ich diese Lotsen der Menschen
mit Behinderung als starke Ressource sehen, ihre rechtlich Vertretenen bzgl.
der Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu begleiten. Ihnen müssen
unbedingt Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen, die ihnen auch Arbeit
abnehmen. Indem sie Verfahrenswege und Formalitäten aufgezeigt bekommen und indem
die ein oder andere erforderliche Stellungnahme unterstützt wird. Hier kommt auch
das Fallmanagement in der Eingliederungshilfe ins Spiel, welches gut beraten
und geschult, individuelle Wege für Menschen mit Behinderungen und die
gesetzlichen Betreuer*innen aufzeigen kann. Treffen sie alle gemeinsam auf eine
WfbM, die ein Ausgliederungs- Management im Blick hat, kann es gut laufen. Wie
wichtig wäre eine gemeinsames Konzept- auf Bundesebene gesteuert und mit allen
Verbänden und Leistungsträgern gemeinsam entwickelt! Es gibt viele
Positionspapiere zur Werkstattreform und auch das MBAS legt einen Aktionsplan
vor. Es muss gemeinsam gelingen!
https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/2dfbfa463a4d7f71be425968cfed6a22203482BAG_UB_Positionspapier_F_rderung_inklusiver_Arbeitsmarkt_2023-10-18.pdf
file:///C:/Users/Anwender/Downloads/stellungnahme_bag_wfbm_berufliche_bildung_22.02.2024.pdf
Dialogprozess: BMAS legt Aktionsplan zur Weiterentwicklung von WfbM vor - Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) wechseln nur selten in eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAs)…
In der Praxis tragen, von Bundesland zu Bundesland verschieden, Unterstützte
Beschäftigung, das Budget für Arbeit (und Ausbildung) und Jobcoaching - alle
schon lange implementiert- unterschiedlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen auf
dem 1. Arbeitsmarkt bei. In Sachsen- Anhalt gab es ein Modellprojekt, in
welchem der IFD beauftragt war, Übergänge aus den WfbM zu belgeiten und zu
gestalten. Ich hätte mir gewünscht, dass eine Fortsetzung möglich gewesen wäre.
Denn neue Wege müssen erst eröffnet und geebnet werden. Bis diese ohne
Stolperfallen und Schlaglöcher im zügigen Tempo befahrbar sind, benötigt Zeit.
Es dauerte, bis Kooperationen und Kontakte tragfähig gefestigt sind und alle,
sich „mitgenommen fühlend“ in ein gemeinsames und zielgerichtetes Arbeiten kommen.
Jetzt, wo sich durch die erneute Staatenprüfung der UN die Impulse aus der
Politik verstärken und in der Öffentlichkeit fester im Blick sind, wäre es ein
wichtiges Signal an die WfbM gewesen, den IFD als verlässlichen Partner zur
Verfügung zu stellen. Dank der neuen Aufgabe der Arbeitgeberberatungen/ EAA
können wir hier zumindest Praktikumsbetriebe und Anbieter von
Außenarbeitsplätzen zur Einrichtung von Arbeitsplätzen beraten und unterstützen.
Welche Erfahrungen und Sichtweisen gibt es denn hierzu im Forum?