Im Idealfall sichern LotsInnen durch ihre Arbeit die gelingende Kommunikation zwischen den verschiedenen Beteiligten - vermitteln zwischen den unterschiedlichen "Logiken" und machen Abläufe und auftretende Barrieren erkennbar. Mit der Erkenntnis ist das Problem nicht behoben - aber der mögliche Weg dahin kann gedacht/konstruiert werden. Ziele: gelingende Inklusion in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder Rückkehr an den Arbeitsplatz mit Erfolgsaussicht.
Beiträge von Alfred Jakoby
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Das Problem juristischer Beratung beginnt tatsächlich an der Stelle, an der Betroffene je nach Erkrankung nicht mehr selbst einen Überblick zu Beratungsangeboten sich verschaffen können, d.h. überhaupt "auf die Idee" kommen, eine EUTB etc. selbstständig zu kontaktieren. Barrierenabbauend wäre daher ein Aufeinanderzukommen oder aktiver Hinweis z.B. von Behandelnden oder Kostentragenden zu Beratungsmöglichkeiten, wenn letztlich eine absehbare Veränderung der Teilhabe deutlich wird. Betroffene müssen in einem solchen Moment sehr viel gleichzeitig neben der eigenen Erkrankung/Verschlechterung, die diese Fragen letztlich aufwirft, verarbeiten und organisieren. Hier wäre Unterstützung durch ein gemeinsam erstelltes Übersichtsmaterial, das über KV etc. verteilt werden kann, hilfreich. (Allgemeienr Behindertenverband in Deutschland ABiD e.V.)
Das SGB IX bietet eine Vielfalt von Regelungen wie eine frühzeitige Bedarfserkennung erfolgen soll. In Situationen die Sie beschreiben ist die "juristische Beratung" noch nicht das zu lösende Problem? Den Zugang zum und die Teilhabe am Rechtswesen muss oft erarbeitet und unterstützt werden. Von Rechtsdienstleistungen mag man an dieser Stelle noch ein Stück entfernt sein - den Weg zur Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen zurückzulegen ist ein erster Schritt der einer psycho-sozialen Unterstützung bedarf. Gerade wenn die eigene Verletzbarkeit aus welchem Grund auch immer deutlich wird sind Beratung und Unterstützung notwendige Voraussetzungen für die Erschließung von Rechtsdienstleistungen.
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Bezüglich der Qualifikation möchte ich als Fachkraft der Sozialen Arbeit vorab etwas persönliches anmerken. Für mich ist die Unterstützung der Navigation im komplexen Sozial- und Gesundheitssystem ein wichtiger Aspekt meiner professionellen Arbeit. Die Soziale Arbeit hat dazu eine mehr als hundert jährige Geschichte. So gesehen ist das „lotsen“ ein wichtiger Aspekt bei psychosozialen Interventionen. Aber eben auch „nur“ ein Aspekt. Ich tue mir schwer mit dem inflationären Begriff der „Lotsen“. Da gibt es „Gesundheitslotsen, Patientenlotsen, Schlaganfalllotsen, Onkolotsen“ etc. Wenn zusätzliche bedarfsorientierte Leistungen zu dem bereits bestehenden Entlassmanagement der GKV und dem Übergangsmanagement der DRV entstehen um die personorientierte Unterstützung zu verbessern. Insgesamt stellt sich dann die Frage, in welcher Form sind bereits „Lotsenfunktionen“ in der vorhanden Leistungen enthalten, in welcher Form ist diese zu verbessern oder braucht es und wenn ja in welcher Form braucht es eine neue Leistung. Die Diskussion zeigt bereits, dass es in vielfältiger Form bereits „Lotsenfunktionen“ vorhanden sind und verweise auch auf die Stellungnahme der DVSG. Gleichzeitig gibt es meines Erachtens gute Erfahrungen, wenn Leistungsträger das Handlungskonzept Case Management implementieren. Die aktuelle DGCC Leitlinie von 2020 wurde bereits dankenswerterweise genannt. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben hierzu mit Einführung des Reha Management eine langjährige Erfahrung. Ebenso die Haftpflichtversicherungen. Bei den über den Innovationsfonds geförderten „Lotsenprojekten“ in weiten Sinnen wurde von der DGCC ein Positionspapier zur Qualifikation erarbeitet. Zum Qualifikationsrahmen gibt es von der DGCC ebenfalls ein Positionspapier. Im Rahmen der rehapro Projekten des BMAS zur Weiterentwicklung der Rehabilitation gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Projekten, die auch im Rahmen der Intervention ein Fallmanagement enthalten. Die DRV hat in einigen Regionen bereits ein Fallmanagement eingeführt. Zusammengefasst könnte konstatiert werden, dass es eine Entwicklung hin zu einer Lotsenfunktion in den verschiedenen Rechtskreisen erfolgt. Ich bin gespannt, ob daraus eine Länderübergreifend einheitliches Angebot entwickelt werden kann, das hoffentlich auch hin zu einem „intersektoralen“ Fallmanagement im SGB IX entwickelt wird. Diese kurz zusammengefassten Informationen sind natürlich bei der komplexen Thematik weder umfassend noch vollständig, sondern sollen einzelne Aspekte, die mir bei diesem komplexen Thema durch den Kopf gehen, thematisieren sollen.
Ihrem wichtigen Beitrag kann ich nur zustimmen - allein zur historischen Sicht zur Sozialarbeit kann ich nicht mitgehen. Ein anderer Aspekt wird mit der Aufzählung der verschiedenen bereits existierenden Lotsen und weiteren nur bedingt ähnlichen Einheiten und/oder Methoden. Für Rat- und Unterstützung suchende Menschen ist das Feld recht unübersichtlich. Das gilt (wenn auch in geringerem Umfang) ebenso wenn der Fokus auf den Bereich LTA gerichtet wird. Die Vielzahl der vorhandenen (?) Lotsen gilt es geeigneten stellen zu bündeln - und nach Möglichkeit trägerübergreifend und Weisungsfrei als mögliche Quelle der Innovation. Als funktionales Vorbild kann auf die DGUV verwiesen werden - und im besten Fall außerhalb der Weisungsbefugnis von Trägern und unabhängig von den Interessen möglicher Leistungserbringer. Eine entsprechend gerüstete EUTB (als Ausgangspunkt) ist dabei denkbar.
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Die Vorschrift zur Zuständigkeitsklärung in § 14 SGB IX soll zeitaufwändigen Zuständigkeitsstreitigkeiten entgegenwirken. Jedoch verbleiben auch nach der Neufassung des § 14 SGB IX durch das BTHG Konfliktpotentiale. So ist in § 14 SGB IX z.B. nicht geklärt, welche Rechtsfolge die verspätete Weiterleitung eines Leistungsantrags nach Abs. 1 hat oder die nicht im Einvernehmen erfolgte Weiterleitung an einen Dritten nach Abs. 3.
Die beschriebene Problematik sollte sich allerdings nicht zum Nachteil der Leistungsberechtigten auswirken. Fehlerhaftes Verwaltungshandeln und Mängel bei der Rechtsauslegung und -anwendung sollten mit der Einführung des SGB IX sich gerade nicht zu Lasten der Betroffenen auswirken.
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Wenn eine "neue" Lotsenfunktion eingeführt werden sollte, stellen sich schwierige Anschlussfragen. Angenommen es würde sich um eine unabhängige private Dienstleistung handeln, die von den Leistungsträgern genehmigt werden müsste: wie sollte der Anspruch rechtlich ausgestaltet werden? Welche Tatbestandskriterien müssten erfüllt und - wenn möglich - ohne zu großen Verwaltungsaufwand durch die Leistungsträger feststellbar sein?
Was spräche denn gegen eine bessere personelle Ausstattung/ Schulungen der vorhandenen im SGB IX verankerten unabhängigen Beratungsangebote?
Gegen eine bessere personelle Ausstattung der vorhandenen unabhängigen Beratungsangebote spricht nichts. Ein erweiterter Auftrag für die EUTB, der personell, strukturell und finanziell abgebildet wird wäre sicher eine begrüßenswerte Lösung. Dabei denke ich über den Bereich der LTA hinaus. Von Vorteil wäre bei einer Lösung in dieser Weise weiter, dass es keine zusätzliche Mehrung bei den Beratungsangeboten gibt. Der Überblick über die gesamte Beratungslandschaft ist bereits heute unübersichtlich - und bedarf ggfs. für sich selbst bereits einer Lotsenfunktion.
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Z.B. da wo es um die Vermittlung von technischen und/oder Verfahrensfragen in Produktionsabläufen und ggfs. bestehende Fördermöglichkeiten geht.
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„1. Wen oder was sollen die Lotsen steuern? Sind sie Berater für jede Person mit Unterstützungsbedarf - im Sinne eines niederschwelligen Beratungsangebots - oder Spezialisten für komplexe Hilfebedarfssituationen, die nur dann beauftragt werden, wenn offenkundig ist, das die üblichen Zuweisungen in die Hilfesysteme nicht zielführend sind, weil sie den Unterstützungsbedarf falsch oder nur teilweise erfassen?“
„2. Wer beauftragt bzw. kontrolliert die Lotsen? Sind es die Personen mit Unterstützungsbedarf oder die Leistungsträger? An dieser Frage hängt der Zielkonflikt zwischen dem Anspruch auf unabhängige, ausschließlich am Hilfebedarf orientierter Teilhabeplanung und der (wirtschaftlichen) Steuerungshoheit der Leistungsträger.“
„3. Wie sind sie im Rehabilitationssystem verortet? Welche Entscheidungskompetenz haben sie - insbesondere bei Unterstützungsbedarfen, die die Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger erfordern?“
Zu 1: Im günstigen Fall steuern Lotsen den Prozess und damit (alle) Beteiligten. In jedem „Fall“ wird das weder notwendig noch sinnvoll sein. Und auch mit dieser Einschränkung wird es eine umfangreiche Aufgabe darstellen. Für Fallkonstellationen mit einer geringeren Komplexität kann /sollten die Aufgabe durch bekannte/vorhandene Angebote wie EUTB und IFD wahrgenommen werden. Fälle mit größerer Komplexität bedürfen sicher spezifischer Arbeitsansätze. Ob diese durch bereits vorhandene Angebote bedient werden können kann zunächst bezweifelt werde. Insbesondere ein erhöhter Zeit- und Gestaltungsaufwand überschreitet das Maß des üblichen.
Zu 2: Diese zweifache Frage kann differenziert betrachtet werden. Als „Besteller“ sind die leistungsberechtigten Personen doch durchaus vorstellbar - Leistungsträger sollten aber ebenso auf diese Möglichkeit zugreifen können. Lotsen können schließlich eine Übersetzer-/Vermittlerrolle wahrnehmen. Die wirtschaftliche Steuerungshoheit der LT sehe ich dabei (noch) nicht in Gefahr.Zu 3: Die Zuweisung einer „verbindlichen Entscheidungskompetenz“ würde die Installation von Lotsen im Ansatz wahrscheinlich unmöglich machen. Diese Frage kann nur nach einer längerfristigen Installierung und Erfahrung der Arbeit und Wirkung von Lotsen beantwortet werde. Im Rahmen von Projekten zur Lotsenfunktion könnte die Frage offen angegangen werden.
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Wobei ja der Paradigmenwechsel im SGB IX von ICD zu ICF auch noch in den Kinderschuhen zu stecken scheint . . . hier vor Ort merkt man es sehr deutlich. Man hat den Eindruck ICF ist was vom Mars oder so . . .
Einen Wechsel "von ICD zu ICF" war mit dem SGB IX nicht beabsichtigt - beide Klassifikationen sind Teil der "Familie der Klassifikationen" der WHO und ergänzen sich, wenn sie denn korrekt verstanden und angewendet werden. Verschiedene Organisationen/Anbieter arbeiten seit vielen Jahren mit großem Engagement an der Verbreitung der ICF. Ohne Zweifel ist das auf Dauer notwendig.
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Dafür gibt es tatsächlich keine Notwendigkeit. Die Leistungsberechtigten sind zumutbar auf die Beratung durch die Leistungsträger und z. B. die EUTB zu verweisen. Diese Beratungen finden meiner Erfahrung nach in der Praxis auch nach bestem Wissen und Gewissen statt. Dass eine objektive Beratung nicht immer zu dem von der leistungsberechtigten Person gewünschten Ergebnis führt, liegt in der Natur der Sache. Insofern sehe ich keine Unterversorgung.
Eine flächendeckende Versorgung mit FA für SozR ist nicht notwendig und erscheint auch kaum realisierbar - das gibt der "Markt" derzeit wohl kaum her. Das Leistungsberechtigte auf vorhandene Angebote zu verweisen sind mag richtig sein - und hier liegt das eigentliche Problem. Die Leistungsträger glänzen allzuoft nicht durch eine sachgerechte Beratung. Im Gegenteil staune ich über die eine oder andere Form der "nicht-Beratung". Leistungsberechtigte sind überdies mit den Regelungen im Verfahren der Antragstellung und anschließender Bedarfsermittlung in der EGH überfordert. Die Unterstützung durch Lotsen ist hier unerlässlich - und kann da und dort auch die Arbeit der Leistungsträger verbessern.
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Und es zeigt sich, dass der Begriff „Lotse“ sehr weit verstanden werden kann. Dazu könnten dann ggf. auch die Leistungserbringer von Teilhabeleistungen gezählt werden. So haben z.B. die WfBM einen wichtigen Informations- und Beratungsauftrag bei der Förderung des Übergangs der Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Jedoch müssen auch hier weitere Ressourcen bereitgestellt werden, um ein aktives Übergangsmanagement etablieren zu können.
Im SGB IX existierte der Begriff „Lotse“ bislang nicht, auch wenn die Funktion des „Lotsens“ natürlich gesetzlich schon vorhanden war, wie bei der EUTB oder dem IFD. Mit der Einrichtung der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (§ 185 a SGb IX) wurde der Begriff nun erstamlig in das SGB IX aufgenommen.
Der Begriff kann so weit verstanden werden - das die Undeutlichkeit erkenn bar wird. Eine Wahrnehmung von Lotsenfunktionen durch Leistungserbringer sehe ich kritisch - ebenso wie Leistungsträger sind sie überwiegend Partei und folgen in der Regel eigener Rationalität. Beispielhaft aus meiner Sicht die FBI (Fachkraft für berufliche Integration) der WfbM. Der gemessene Erfolg ist eher gering - die dadurch erzielte Einnahme für WfbM hingegen sicher.
Ob die EAA mit ihrem Auftrag tatsächlich eine positive Wirkung nach sich ziehen ist zu hoffen. Ausreichende Erfahrungen liegen angesichts weniger Erfahrungen noch nicht vor. Zur Ressourcenausstattung: eine breite Streuung knapper Ressourcen ist problematisch - zunächst ist Klarheit darüber notwendig wie "Lotsen" in die vorhandenen Strukturen sinn- und wirkungsvoll integriert werden können. Lediglich eine weitere Einrichtung von Beratung/Lotsenfunktionen ist nicht ohne weiteres erfolgversprechend.
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Guten Tag, wenn Sie sich den beiliegenden Verlauf (einer unter vielen) der Ratsuchenden ansehen, ist die Beratungsdichte durch die EUTB nicht zu leisten. Wir bekommen für die Persönliches Budget Begleitung und Beratung Anfragen durch den IFD oder EUTB, da eine wirkliche ganzheitliche Beratung und Begleitung jeweils nicht vorgesehen ist. Die Lotsenfunktion ist dringend ab LTA Antragstellung erforderlich und zu finanzieren. Wir versuchen das über den § 29 SGB IX im Rahmen des Persönliches Budget, welches, in einem Einzelfall akzeptiert wurde.
Hallo, leider kann/muss ich den von Ihnen dargestellten Verlauf in Einzelfällen bestätigen. Die Beratung und Unterstützung durch Reha-Träger ist oft nicht sachgerecht und im Interesse der antragsteilenden Personen zielführend. Günstigkeitserwägungen werden häufig durch VertreterInnen der Reha-Träger nicht angestellt. Vielmehr wird häufig von einer Beantragung von Reha-Leistungen abgeraten - unter Hinweis auf "mangelnde Erfolgsaussicht". Eine Beratung über mögliche Leistungen anderer Reha-Träger/oder SV-Träger unterbleibt dabei. Für betroffene Menschen sind solche Beratungsabläufe kaum zu kritisch zu hinterfragen. Hier können EUTB einen wichtigen Beitrag leisten - aber stoßen dabei schnell an Grenzen ihrer Ressourcen und ihres Auftrages. Das ließe sich allerdings durch entsprechende politische Regelungen ändern.
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Da stimme ich Ihnen natürlich zu. Im Rahmen der ersten Diskussionsbeiträge hat sich gezeigt, dass die Lotsenfunktion im Zusammenhang mit weiteren Verfahrensverläufen zu betrachten ist. Dazu wird in § 2, Abs. 4 EUTBV eine Grenze der Aufgabenwahrnehmung der (Lotsenfunktion?) der EUTB aufgezeigt. Es wird also immer darauf ankommen welchen Stand ein Verfahren erreicht hat - und ab welchem Punkt die Lotsenfunktion wechseln müsste.
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Einwand: Das ist wohl nicht in jedem Bundesland eineitlich/vergleichbar geregelt. Hier vor Ort zB gehört der IFD zu einem Leistungserbringer . . . was jetzt nicht gerade "unparteiisch" ankommt. Gleichwohl war ich mal zu einem Beratungsgespräch vor Ort . . . 1. war das Sozialrecht auf eher unterem Niveau und 2. hielt man zB das BTHG für modernen Schnickschnack. Gut aufgestellt sind wohl eher passionierte Sozialrechtler_Innen . . . . die es leider nicht "im 100er-Abreißpack an jeder Ecke gibt". Die meisten RAe meiden wegen der grottigen Vergütung Sozialrecht (soweit es den "normalen" Betroffenen angeht) wie der Teufel das Weihwasser oder widmen sich im Tagesgeschäft den "klassischen Fehlern" im SGB II . . . sobald es um Teilhabeleistungen geht (weil es zb alleine schon wegen SV-Gutachten etc. komplexer wird) wird die Luft viel dünner . . .
Die Regelungen in den Ländern sind nicht in jeder Hinsicht einheitlich - so sind die IFD z.B. in Hessen nicht in öffentlicher Trägerschaft. Genutzt werden die Strukturen freier Träger. Inwiefern diese zugleich "Leistungserbringer" sind lässt sich daraus nicht schließen. Zugleich sind die verschiedenen IFD sicher unterschiedlich aufgestellt und für ihre Aufgabenwahrnehmung gerüstet.
Das "passionierte" SozialrechtlerInnen gut aufgestellt sind ist zu hoffen - auch da gibt es die eine oder andere "Überraschung". Richtig ist auch dass SozialrechtlerInnen mit Kenntnis im Teilhaberecht selten zu finden sind. Ob diese eine "Lotsenfunktion" wahrnehmen könnten kann ich mir hingegen kaum vorstellen. Vielleicht haben Sie dazu gute Ideen und Vorschläge?
Zu den IFD: diese sind mir in der mehr als dreißigjährigen Arbeit in Psychiatrie und EGH-Verwaltung eher selten begegnet - offenbar also nicht für jeden Personenkreis ohne weiteres zugänglich und etabliert.
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Lotsen helfen Menschen mit (drohender) Behinderung bei der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben. Sie zeigen auf, welche Hilfsmöglichkeiten es gibt - von rechtlicher Seite (z.B. n Bezug aug die zuständige Stelle) sowie auf regionaler Seite mit dem Verweis auf passende Anbieter. Die Beratungsstellen der EUTB - Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung - bieten genau diese Leistung den Ratsuchenden an. Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenlos und niedrigschwellig überall in Deutschland - mindestens auf Landkreisebene - verfügbar. Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ist unsere Geschäftsstelle im Zentrum von Neumarkt. Es wird nach der Methode des Peer Counseling gearbeitet. Die Berater*innen haben selbst (oder ihre Angehörigen) ein Handicap. Somit können sie sich sehr gut in die Problemlagen der Ratsuchenden hineinfühlen und entsprechende potentielle Lösungswege aufzeigen. Die passende Beratungsstelle findet man z.B. auf der Webseite teilhabeberatung.de.
Guten Tag. Mit dem Gedanken der EUTB eine Lotsenfunktion zuzuweisen kann ich mich zwar anfreunden - habe jedoch Zweifel daran ob die EUTB'en einem solchen Auftrag gerecht werden können. Dafür gibt die EUTBV nach meiner Auffassung keine geeignete Grundlage. Bei der Wahrnehmung einer Lotsenfunktion kann u.U. ein nicht geringer zeitlicher und inhaltlicher Aufwand einhergehen. Dafür ist die personelle Ausstattung der EUTB weder vorgesehen noch ausreichend.
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Bisher ist mir dieser Aspekt (Lotsen) völlig unbekannt. Gegenimpulsfrage oder Ergänzung: Wäre es nicht im Sinne der (sozialen) Teilhabe nicht andenkbar, dass man auch juristische Teilhabe ermöglicht? Hier auf Beratungshilfe oder andere Kostenhilfen zu verweisen, grenzt ja eher an Realsatire.
Hallo. Die Unterstützung durch Lotsen ist als Antwort auf die Komplexität des sozialen Sicherungssystem seit vielen Jahren in der Diskussion. Neben der Lotsenfunktion mit diesem spezifischen "Systembezug" kann auch eine Lotsenfunktion auch in der Begleitung und Unterstützung in einem eher psycho-sozialen Sinn bestehen. In einer Vielzahl der Situationen wird es sich um eine Mischung beider Aspekte handeln.
Eine Gegenfrage habe ich zu Ihrem Beitrag: Was ist unter "juristischer Teilhabe" konkret zu verstehen?