Beiträge von Mike vom BFW

    (...) Das ist gut und recht, führt aber an einigen Stellen zu Chaos und Missverständnissen, weil nicht alle die gleichen Informationen und Kenntnisse über rechtliche Aspekte haben und/oder die Kommunikation miteinander nicht funktioniert.

    Jeder dieser Lotsen hat seine Berechtigung, da jeder von ihnen einen anderen Blickwickel auf den Menschen mit Behinderung hat und jeder von ihnen nur das Beste für seinen Kunden/in, Patienten/in, Klienten/in, sein Kind oder Freund/in erreichen möchte. Problematisch wird es aus meiner Erfahrung dann, wenn diese Lotsen gegeneinander agieren oder nur ihre Wahrheit als die einzig wahre Wahrheit ansehen und nur sich als den einzig wahren Lotsen verstehen. Alle die im Beratungsgeschäft tätig sind werden verstehen, wie schwer es ist, wenn ein Beratungsgespräch bereits mit Vorbehalten startet und wie schwer es dann ist eine gute vertrauensvolle Beziehungsebene zu schaffen. Dann wird es schwer der jeweiligen Lotsenfunktion gerecht zu werden und gemeinsam das Teilhabeziel zu erreichen.

    Da steckt wohl eines der Kernprobleme. Hier fehlt ein gemeinsamer Rahmen oder Kommunikationsschnittstelle vor Ort.

    Und es zeigt sich, dass der Begriff „Lotse“ sehr weit verstanden werden kann. Dazu könnten dann ggf. auch die Leistungserbringer von Teilhabeleistungen gezählt werden. So haben z.B. die WfBM einen wichtigen Informations- und Beratungsauftrag bei der Förderung des Übergangs der Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Jedoch müssen auch hier weitere Ressourcen bereitgestellt werden, um ein aktives Übergangsmanagement etablieren zu können.

    Das ist faktisch im Alltag so. Allerdings eher eine freiwillige und unentgeltliche Serviceleistung der Leistungserbringer ohne konkreten Rahmen rechtlicher oder inhaltlicher Art. Ob das von Seiten des Gesetzgebers oder der Leistungsträger so gewollt ist, ist wohl nicht ganz klar definiert.

    Daher die Frage, woher die Ressourcen kommen sollen und wer diese finanziert?

    Aus der Beratungserfahrung eines Berufsförderungswerkes sowie der Zusammenarbeit mit der lokalen EUTB: Speziell wenn es um Fragen zur Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geht, kommt man schnell in die Komplexität der SGB IX-Thematik, die EUTB in der Tiefe möglicherweise nicht leisten können.

    Hier wird gerne an die bundesweiten BFW verwiesen zur weiteren Beratung, teils auch von Seiten der Leistungsträger. Hier handelt es sich aber eher um eine Serviceleistung der BFW als um eine rechtlich verankerte Lotsenfunktion. Speziell wenn es um die LTA-Antragstellung geht dürfen die BFW als mögliche spätere Dienstleister nicht weiter gehen im Sinne der rechtsberatenden Unterstützung.

    Für die Betroffenen selbst ein oft schwieriger Weg, überhaupt Anlaufpunkte zu finden.