Beiträge von Inssa

    Bei einem defekten Hilfsmittel muss manchmal ein sogenannter "Reparaturschein" ausgestellt vom Arzt bei der Krankenkasse zwecks Kostenübernahme eingereicht werden.
    Woraus begründet sich das? Wie soll ein Facharzt über die Reparatur-Benötigung in der Hilfsmittelversorgung entscheiden, ich bezweifele, das das der richtige Weg ist.
    Mit welchem Recht begründen das Krankenkassen?

    Ich habe nach 5 Jahren Kampf und Klage 2009 ein KFZ über die Rentenkasse umbauen lassen können.
    nun brauche ich ein neues Fahrzeug. Damals habe ich in Steuerklasse 5 gearbeitet, weil ich
    verheiratet war. Jetzt als Witwe bekomme ich mit Steuerklasse 1 netto mehr ausgezahlt, obwohl es
    mir finanziell gesamt viel schlechter geht als Alleinverdienerin. Und ich brauche jedoch
    wieder ein Auto, welches größer sein muss, als bei einem nichtbehinderten Menschen wegen
    des elektrisch angetriebenen Rollstuhls.
    Dazu kommt noch eine zu geringe Entfernung zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
    (Mehr als Teilzeit, keine Vollzeit). Dazu aber noch gewähltes Mandat in politischem Gremium und
    Vorstandsarbeit in Selbsthilfegruppe. Gibt es eine Chance, zusätzlich zu den Umbauten auch eine
    Zuwendung für den Erwerb des Autos zu erhalten (oberhalb der Einkommensgrenzen)?
    damals habe ich 15000€ für den Erwerb zugesprochen bekommen abzüglich des Verkaufserlöses
    des vorherigen Familienfahrzeuges.