Bei der Eingliederungshilfe (EGH) sind sich die Verbände des Deutschen Behindertenrats einig: Die EGH muss raus aus dem Fürsorgerecht (SGB XII) und zu vorrangigem Leistungsrecht werden, damit Betroffene nicht länger gezwungen sind, durch vorrangigen Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens zu verarmen, bevor ein öffentlicher Kostenträger für EGH-Leistungen eintritt. (Das triff etwa erwerbstätige schwerbehinderte Menschen, die auf persönliche Assistenz zur Alltagsbewältigung angewiesen sind; sie werden durch der Früchte ihrer Arbeit "enteignet" und damit gegenüber vergleicharen nicht behinderten Beschäftigten drastisch benachteiligt.)
Ganz ähnlich bei der Hilfe zur Pflege (HzP) nach dem SGB XII. Auch hier ist zur Deckung von Pflegekosten vorrangig eigenes Einkommen und Vermögen einzusetzen (ggf. auch das unterhaltspflichtiger Angehöriger). Vor allem bei Heimunterbringung fallen monatlich hohe Kosten an, die von den Zuschüssen der "Teilkasko"-Pflegeversicherung nur sehr teilweise gedeckt werden, so dass bei "NormalrentnerInnen" der Einkommens- und Vermögensverzehr in der Regel rasch in pflegebedingte Armut und Sozialhilfeabhängigkeit führt. Auch hier werden Menschen um die Früchte ihrer Lebensleistung gebracht, nur weil sie durch Pflegebedürftigkeit behindert sind. (Pflegebedürftigkeit ist eine besonders schwere Form der Teilhabebeeintzrächtigung.)
- Liegt hier nicht eine offenkundige Benachteiligung behinderter gegenüber nicht behinderten Menschen vor?
- Können zur Deckung des Teilhabebedarfs erforderliche Kosten den Betroffenen selbst angelastet werden, statt sie durch die Gemeinschaft solidarisch zu tragen?
- Muss also nicht auch die HzP aus dem Fürsorgerecht herausgelöst werden, indem die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung nach dem Beispiel der Krankenversicherung fortentwickelt wird, wie die Gewerkschaft ver.di es bereits fordert?
Auch die Kommunen, die mit klammen Haushalten allenthalben über die hohen und demografisch bedingt steigenden Kosten der HzP klagen, würde es sicher freuen, wenn das Gründungsversprechen der Pflegeversicherung, pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu überwinden, auf diese Weise eingelöst würde.