Wie kann aufwendige Pflege auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für ein pflegebedürftiges Kind gesichert werden?
Derzeit entstehen beispielsweise für beatmungspflichtige Kinder deutschlandweit neue Pflegewohngruppen, damit diese im Falle einer notwendigen Dauerunterbringung eine ausreichende fachpflegerische Versorgung erhalten. Rechtlich gesehen, erfolgt eine Unterbringung von Kindern mit körperlichen Einschränkungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, doch dort können Kinder mit hohem pflegerischem und/oder intensivpflegerischem Bedarf oft nicht aufgenommen werden.
Wie können Teilhabe und pädagogische Betreuung in den pflegeorientierten Wohngruppen sichergestellt werden?
Welche Rahmenrichtlinien sind zu beachten?
Und wie kann Inklusion umgesetzt werden, wenn für jede Bedarfsgruppe eigene Einrichtungen geschaffen werden müssen, um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen?
Braucht es für diese Kinder nicht eher eine systemübergreifende Lösung, damit Teilhabe, Pflege, Rehabilitation und Bildung sich ergänzen können?