ZitatAlles anzeigenGerne würde ich den genauen rechtlichen Ablauf der Teilhabeleistung (nicht trägerübergreifend) zum Persönlichen Budget wissen wollen. Das Persönliche Budget ist ja keine eigenständige Leistungsart, sondern nur eine andere Form der Leistungs-Ausführung.
Somit muss (?) doch vorher (?) die Art und Weise der Leistungsart schriftlich festgestellt werden? Ein Bescheid nach ICF(?) dem „Grund nach“ durch den Rententräger (DRV) erfolgen!?
Anders gesagt aus der Praxis:
Frau X oder Herr Y beantragt Leistungen zur Teilhabe bei der DRV und bekommt ein Gesprächsangebot z. B. beim Rententräger, welcher eine grundsätzliche Entscheidung ja noch nicht getroffen hatte, und das Anliegen ablehnt. Wenn ich das Gespräch mit dem Hinweis auf einen Bescheid dem „Grunde nach“ vorher ablehne, um gerne anschließend über die Art der entsprechenden Leistung mit dem Rententräger zu sprechen, wird wegen mangelnder Mitwirkung abgelehnt.
Ein Persönliches Budget kann doch nur nach der Bewilligung einer Sachleistung überhaupt erfolgen? Die aktuelle Broschüre des BMAS „Das Persönliches Budget“ trägt ausgezeichnet zur Verwirrung bei!
Zusatzfrage: Da die beantragten Leistungen beim Rententräger in der Regel ja Bundesrecht betreffen, gibt es eine Schnittstelle zum Landesrecht? Zuständige Konferenzen?
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