Hallo,
In Kurzform meine eigenen Erfahrungen.
In wenigen Jahren erlitt ich eine Schwerbehinderung 70% (Gehörschaden Taub)
Niemand intarsiert sich dafür, wie das sein kann. Also selbst ist der Mann!
Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit gestellt. Erster Gutachter hatte kaum Informationen oder Unterlagen, zum Unternehmen, zu den Gefahren. Selbst die meisten Hördiagramme fehlten.
Das Ergebnis war zu erwarten.
Trotzdem beantragte er eine persönliche Lärmmessung. Er fragte mich nach ototoxischen Medikamenten.
Ich wusste nicht einmal was ototoxisch bedeutete. (Gehörschädigende Stoffe)
Die persönliche Lärmmessung ergaben Spitzenpegel bis 132dB und gemittelt 91dB. Ich konnte nachweisen des ototoxische Gefahrstoffe in unserem Unternehmen eingesetzt werden. Ich erfuhr zusätzlich (durch Mitarbeiter der BG) des die normalen Hörgeräte, im Lärmbereich kritisch sind, da diese zusätzlich den Schall verstärken. Alle diese Angaben wurden dem zweiten Gutachter und dem Gericht mitgeteilt.
Obwohl ich mich, mit vielen Unterlagen für die Gerichtsverhandlung vorbereitet hatte, entschied der Gutachter und das Gericht laut Aktenlage gegen mich.
Im Unternehmen wurde ich 2018 zum ersten Schwerbehindertenvertreter gewählt. Auch den ersten Lehrgang als Schwerbehindertenvertreter habe ich mit Begeisterung bestanden. Ich will meine Erfolge als Schwerbehindertenvertreter, in den 2 Jahren nicht gänzlich unterschlagen. Aber haben Sie eigentlich eine Vorstellung davon, was mich dieses gekostet hat.
Des der Schwerbehindertenvertreter ein Einzelkämpfer sei, wurde mir auf dem Lehrgang mitgeteilt. Aber ich hatte nicht erwartet, des weder die BG noch Richter und auch Gutachter sich nicht, für die Belange der Arbeitnehmer und den Einhaltungen von Arbeitsschutzgesetzen interessieren. Selbst als Schwerbehinderter oder Schwerbehindertenvertreter kann man kein Interesse bei ihnen erlangen.
Ist nicht die trägerübergreifende Zusammenarbeit ein Wunschdenken? Von mir als Schwerbehindertenvertreter wird erwartet des ich mich für die Schwerbehinderten einsetze. Selbst im Straßenverkehr soll zuerst die Unfallstelle abgesichert werden, bevor man erste Hilfe leistet. Hätte ich nicht mein Eigeninteresse und eine soziale Ader, hätte ich meine Tätigkeit schon eingestellt.