- Bestehen in Bezug auf psychische Beeinträchtigungen besondere Teilhaberisiken?
- Wie unterstützen die Rehabilitationsträger in diesen Fällen?
Dies ist eine Impulsfrage des Teams von Fragen - Meinungen - Antworten (FMA)
Dies ist eine Impulsfrage des Teams von Fragen - Meinungen - Antworten (FMA)
Rehabilitationsträger und Ihre beschränkten Möglichkeiten mit Psychisch Erkrankten.
Gehrte Leser*innen.
Vorab verweise ich auf einen Beitrag aus Januar 2021, indem ich schon mein Dilemma in groben Zügen geschildert hatte (Siehe: https://fma.reha-recht.de/inde…-%E2%80%93-in-der-Praxis/).
Eine subjektive Meinung eines Betroffenen.
Wie auch die hier anwesenden Psychologen bestätigen können, ist die Problematische Situation eine sehr Abstrakte Gemengelage mit unter vielen Facetten. Bisher haben viele nicht Betroffene Schwierigkeiten sich mit Erkrankten auseinander zu setzen – so meine Erfahrungen. Dies erzeugt oftmals Missverständnissen, Vorurteile, Überforderung, Ablehnung bis hin zur Stigmatisierung.
In der Arbeitsvermittlung bestätigen mich einige Forschungsberichte, in denen eine gewisse Überforderung dieser Einrichtungen heraus zu Lesen ist. Was aber auch heraus zu lesen ist dass dies auch abhängig in welcher PLZ sich der Wohnsitz befindet. Diese Art von Willkür hat schon das Bundesverfassungsgericht in 2019 bemängelt.
Gerade das SGB II ist auf eine zügige Arbeitsvermittlung ausgelegt , aber die Psyche reagiert auf Stress oftmals suboptimal – so meine Persönliche Erfahrung. Hinzu kommt das dieses Personal auf der Operativen ebene – in der Regel – keine Medizinische Ausbildung genossen haben. Somit ist das Ziel der Einführung des ICF Standards an der Basis derzeit noch nicht einmal angekommen. Ein letzter Punkt zu diesem Fachbereich. Ist es wohl so das Nachhaltige Konzepte die von Betroffenen eingereicht werden offenbar völlig uninteressant und werden sogar Ignoriert – so meine Erfahrungen
Wie schon in meinem Beitrag vom Januar stelle ich die Assistenz der Eingliederungshilfe in Frage! Indem folgende Frage mir immer unbeantwortet blieb und dies bis Heute:
Wie solle das Arbeitsleben funktionieren, wenn das Private bzw. Soziale Leben in der Gemeinschaft blockiert ist???
Was uns in der Grundsicherung eint, ist der Regelsatz. Der eine Gewisse Teilhabe ermöglicht, aber alle Beeinträchtigte haben nun mal höhere Barrieren. Dies bedeutet für Psychisch Erkrankte dass wenn diese im Alltag erst mit sich selbst kämpfen müssen und dann noch mit der Gesellschaft um ein wenig Verständnis. Auch hier kann mir nahezu jeder Psychologe zustimmen das es nicht wenige Betroffene gibt die mehrfach scheitern. Was für die Psyche alles andere Optimal für die Psyche ist!
Dies bedeutet wenn im BTHG nur auf die Wirtschaftlichkeit und nur auf Behinderungsdefiziente das Augenmerk gelegt wird, dann sehe ich derzeit keinen weiterkommen. Da alles nur nur die Kompensation der Leistungseinbusen ausgestaltet wurde und somit hat meine Betroffenengruppe in mehrfacher Hinsicht das nachsehen! Was auch Forschungsberichte im Auftrag des BMAS belegen.
Darum bleibe ich bei meiner ursprünglicher Meinung, dass das BTHG an vielen Betroffenen meiner Gruppe vorbei gehen wird.
Wie das Job-Center mehrfach mir als Ziel auferlegt, will auch ich meine Gesundheit Stabilisieren indem ICH sage was ich dafür benötige als Schwerbehinderter und dies ohne auf die Kosten zu schauen!
Freue mich auf etwaigen Antorten
MFG
Schubert
P.S. : Auch der Tod ist nicht zum Nulltarif zu haben!!
Im System gibt es immer wieder Grenzen und die Fragen der Zuständigkeit bzw. finanzielle Enge. Durch das BTHG soll dies ja nun vereinfacht worden sein. Meiner Meinung nach versucht man nun den Bedarf an den Menschen auszurichten, daher auch die gesetzliche Einbeziehung der Betroffenen. Ich denke das es ein gute Ansatz ist, denn viele Menschen sind gefangen zwischen Krankheit -> dem Versuch auf dem Arbeitsmarkt standzuhalten "hohe Erwartungen, hohes Arbeitsaufkommen - höher, schneller, weiter'" -> dem Scheitern, wenn diese Erwartungen nicht erfüllt werden können bis zum weiteren Ausfall, wenn keine Arbeit gefunden wurde, die für den Betroffenen auch dauerhaft geleistet werden kann. So, da beginnt es.
Hier möchte ich meine eigene Meinung zu dieser Problematik wiedergeben. Ich selber bin auf der Seite der Hilfesysteme in unterschiedlichen Bereichen Jobcenter, Jugendamt, Rehaeinrichtung etc. tätig bzw. tätig gewesen.Es gibt viele Sichtweisen und ich würde es schön finden, mich mit weiteren Perspektiven beschäftigen und bereichern zu können.
Meist wissen die Betroffenen nichts mit ihrer Erkrankung und deren Bedeutung anzufangen, was können sie überhaupt noch nach einer psychischen Erkrankung leisten, wie können sie sich angemessen abgrenzen, wie können sie die ganzen Anforderungen unter einen Hut bringen.
- hier wäre es gut, wenn es den Betroffenen ermöglicht werden kann gute Testungen durchzuführen, die auch eine Aussagekraft haben, was bei den Betroffenen den innerlichen Druck hervorruft, wo "Schwachstellen - Perfektionismus, Abgrenzbarkeit etc." aber auch Potenziale liegen, um genau dort anzusetzen und mit diesem Paket eine passendere Arbeit/Aufgabe zu finden (Stichwort: Unterstützung der Selbstverantwortung). Die LTA Angebote der Rentenversicherung sind meiner Meinung nach sehr statisch, wenig am Betroffenen ausgerichtet und meist beschränkt. Möchte ein Klient zum Beispiel Berufsimker werden und findet es für sich passend, warum soll er dies dann nicht dürfen? Natürlich darf der Betroffene dies, dann allerdings ohne die Unterstützung der DRV, da meist kein zertifizierter Träger für diese Umschulung vorhanden ist. Somit für den Betroffenen ohne finanzielles Einkommen schlichtweg nicht umsetzbar. Eine Empfehlung zu solchen Berufszweigen wird es von der Rentenversicherung nicht geben. Ja, LTA soll nachhaltig sein, es soll eine fundierte Ausbildung sein, die danach auch dauerhaft ausgeübt werden sollte und auch auf dem Arbeitsmarkt Sinn macht. Völlig nachvollziehbar, leider auch auf die zertifizierten Angebote beschränkt. Zumal diese Umschulungen einen sehr hohen Anspruch haben, wo viele Betroffene vorher schon Versagensängste entwickeln und sich selber einen enormen Druck auferlegen, denn sie haben ja Glück und eine Bewilligung erhalten, um damit ein neues berufliches Leben zu beginnen. Dennoch bleibt danach die Suche nach einer Arbeit, wo wir genau wieder beim Anfang wären. Weiß der Betroffene nicht, was er sich zumuten kann, wo seine Fallstricke oder Potenziale liegen, so ist es ihm auch nicht bewusst woran er seine Berufswahl ausrichten sollte. Manche Betroffene schaffen es, eine glückliche Arbeitsbeziehung einzugehen, einige Scheitern und müssen dann weiter den passenden Arbeitgeber/Anforderung finden und andere laufen in die nächste Erkrankungsepisode und haben eine weitere Erfahrung, gescheitert zu sein, im Gepäck. Für Erkrankte ist es unheimlich schwer eine realistische Selbsteinschätzung nach einer ersten Erkrankung abzugeben, meist wissen sie nicht warum es überhaupt dazu kam. Dies wiederum wird mit einer Massenrehabilitation behandelt, was wenig individuell ist. Kliniken mit unterschiedlichen Schwerpunkten und verschiedenen Angeboten mit der Prämisse das sich irgendwas danach verbessert haben muss, da sonst das Einrichtungsziel in Frage gestellt werden könnte. Da geht die Individualität der Erkrankungen und die unterschiedlichen Ausprägungen verloren, letztendlich stehen die Betroffenen allein da und müssen ihren Weg mit dem wenig hilfreichen Leistungsbild finden, manche schaffen es, einige leider auch nicht. Es fehlt hier an einer Begleitung die wirklich in die Tiefe geht und daraus einen Fahrplan mit dem Betroffenen entwickelt. Auch der Betroffene ist natürlich derjenige mit dem es steht oder fällt, fehlende Erfolgserlebnisse und lange Zeiten Zuhause sind dabei leider wenig hilfreich und dämpfen die Motivation diesen enormen Kraftaufwand zu betreiben. Auch gibt es Menschen, denen eine psychische Erkrankung gerade recht kommt, das sam Rande. Die Mehrzahl der Erkrankten sind sehr engagiert.
Menschen die an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, haben meist Mühe ihre vorherige Arbeitsleistung weiterhin zu halten. Dadurch natürlich Ängste den Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden. Immer mehr Arbeitsplätze, welche durch Zusammenlegung, Technologien etc. eingespart werden erhöhen den Druck auf diejenigen, die dem Druck nicht mehr gut gewachsen sind. Was kann da der Rehaträger machen? Wie soll die Teilhabe dort umgesetzt werden? Entweder der Betroffene nutzt gemeinsam mit seinem Arbeitgeber die Möglichkeiten... finanzielle Förderungen, Unterstützungen am Arbeitsplatz, Hilfsmittel, Umschulung, Weiterbildung etc. oder erfüllt die Voraussetzungen nicht mehr an diesem Arbeitsplatz zu verbleiben. Hier ist auch der Arbeitgeber gefragt, ist er dem Betroffenen wohl gesonnen oder hat er kein soziales Interesse oder nutzen es sogar manche Arbeitgeber, um noch ein bisschen mehr Druck zu machen, damit der Betroffene die Segel von allein streicht? Es geht, wie so oft um Finanzen, sei es beim Rehaträger, beim Arbeitgeber oder weiteren sozialen Systemen. Alles starr an Normen gebunden, daher auch durchlässig für Menschen, die nicht oder nicht mehr der Norm angehören.
Ich glaube, wenn das BTHG in seinem eigentlichen Sinne durch qualifizierte, unabhängige Menschen durchgeführt werden würde, könnten einige Lücken geschlossen und auch der Bedarf des Einzelnen gesehen werden. Das System tut sich nur leider sehr schwer zu funktionieren, viele wissen nicht Bescheid, negieren das Vorhandensein oder arbeiten weiter wie bisher nach dem Schema F -> die Einrichtungen geben vor was angeboten wird und was für den Betroffenen als sinnvoll erachtet wird. Hier wird meiner Erfahrung nach (noch) nicht über den Tellerrand drüber hinaus gesehen und irgendwie kaum Informationen, wie es nun richtig funktioniert, gestreut, also kaum Werbung für dieses Instrument gemacht. Ja auch mangelt es an Angeboten die außerhalb der Norm genutzt werden können, finanziell abgeschmettert werden oder die Verantwortung voll auf den Schultern der Betroffenen lastet.
Ich könnte noch so weiter Schreiben, abschließend möchte ich sagen, dass alles sehr starr ist und kaum in die heutige Zeit passt oder sehr, sehr langsam ist, eher hinterher läuft. Die Arbeiten werden immer individueller, immer spezialisierter, immer anspruchsvoller. Die "einfacheren" Arbeitsgebiete nehmen ab oder sind finanziell desaströs, die Stigmatisierung will ich nicht weiter erwähnen. Präventiv begleitend ist halt nicht viel da, lediglich für Menschen mit einer bescheinigten Schwerbehinderung. Andere die vor einem krankhaften Ausfall und/oder an den Ablehnungen eines Grades der Behinderung scheitern haben wenig bis keine individuellen Begleitungen die sie nutzen könnten.
Viele Grüße
Doreen
Also ich sehe das "etwas" anders. Zumindest was die rechtliche theoretische Ebene angeht.
Wir haben sehr gute rechtliche Grundlagen. Grundgesetz, Sozialrecht, Medizinrecht, Arbeitsschutzrecht und nicht zu vergessen zahlreiche menschenrechlichte Normen(!) => Schutze der Würde, Gesundheit/Leben, Berufsfreiheit, Berücksichtigung des Einzelfalls, Mehrkostenvorbehalt ist nichtig, ...
Wir haben sehr gute fachliche Informationen: RehaFuture, "Hilfe durch Zwang" (Deutscher Ehtikrat), ICF-Konzept, Person-Environment-Fit, AIST, MBOR, ....
Wenn sich Rehaträger und Leistungsbringer an diese theoretischen Vorgaben halten würden, dann hätten wir eine viel bessere berufliche Rehabilitation. Dummerweise hakt es genau hier. Die Rehaträger sind kurzfristiger Wirtschaftlichkeit unterlegen (die langfristig jedoch teurer ist), ignorieren gesetzliche Vorgaben und die Individualität, ignorieren medizinische Empfehlungen, und gehen hartparternalistisch vor.
Man müsste sich grundsätzlich zusammentun und aus diesen ganzen guten Grundlagen die Praxis überarbeiten.
* Schulung des Hilfesystems
* Vernünftige MBOR Konzepte
* Verwendung bestehender Assessment Instrumente und diese nach und nach Verbessern
* Berücksichtigung des Einzelfalles
* ...
Also eigentlich müsste die BMAS reagieren und eine eigenständige Rehabehörde aufbauen, da die anderen versagt hatten. Seit dem RehaFuture Ergebnis gab es genügend Zeit. Diese wurde nicht genutzt.
Sie fordern die Rehaträger und Leistungserbringer zur Umsetzung der theoretischen Vorgaben auf.
Sicherlich gibt es hier noch sehr viele Möglichkeiten der Verbesserung, ich möchte an dieser Stelle aber auch darauf verweisen, dass in den letzten Jahren seit RehaFutur und MBOR sich alle Beteiligten auf den Weg gemacht haben und ich von einigen DRVen im Bereich der Nachsorge und des Fallmanagements positive Entwicklungen beobachten konnte ebenso bei den Leistungserbringern werden über Modellprojekte hinaus Rehabilitanden durch MBOR auf eine Rückkehr vorbereitet und teilweise durch eine telefonische Beratung weiter begleitet. Meines Erachtens fehlt nicht eine neue Behörde sondern die bessere Abstimmung und die Bekanntmachung der bestehenden Möglichkeiten.
Meines Erachtens fehlt nicht eine neue Behörde sondern die bessere Abstimmung und die Bekanntmachung der bestehenden Möglichkeiten.
Ja genau um die Bekanntmachung geht es, viele Betroffene wissen nicht was überhaupt möglich ist. Mich eingeschlossen kann ich mit Person-Environment-Fit, AIST, MBOR, RehaFuture und wahrscheinlich einigen weiteren Begrifflichkeiten nichts in Verbindung bringen. Ich finde es positiv hier nun davon zu erfahren und meine Wissenslücke verkleinern zu können. Leider geht es den Betroffenen meist noch schlechter, dort herrscht oft bereits Unkenntnis darüber, dass es nach einer medizinischen Reha noch weitere Möglichkeiten gibt und dann fängt der Informationsdschungel an. Selbst die Recherche ohne "genau definierte Begrifflichkeiten" bringt wenig Aufschluss für Betroffene. Es wäre wünschenswert mehr offen zu informieren und Beratungsbrücken zwischen den einzelnen Systemen zu bauen ("Wenn..., dann ist dies und das möglich... und dort können Sie Hilfe/Unterstützung dazu erhalten").
Genau an dieser Stelle sehe ich eine Hauptaufgabe der SBV in den Betrieben. Am besten mit einem gut funktionierenden BEM -Team. Denn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten kennt die Strukturen des Betriebes, kann sich das Vertrauen zu langzeiterkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufbauen, ist die Verbindungsperson zur Personalabteilung und dem Betriebsrat oder Personalrat. Sie nimmt an allen möglichen Schulungen, Sitzungen und Diskussionen zum Sozial-, Arbeits-, Arbeitsschutzrecht teil. ALs SBV musst Du Dir im Laufe der Jahre ein gutes Netzwerk aufbauen zum Versorgungsamt, IFD, Rehaberatung der Rentenstelle, Agentur für Arbeit, guten Anwälten, die sich im Sozial- und Arbeitsrecht auskennen, dem Betriebsarzt usw. Wenn Dich dann noch Dein Arbeitgeber unterstützen würde, wäre vieles für die Betroffenen besser und erfolgreicher zu lösen. Gerade psychisch erkrankte oder durch schwere Erkrankung zusätzlich psychisch angeschlagene Menschen brauchen einfühlsame Hilfe und Menschen, die sich kümmern bzw. Helfen sich zu kümmern.
Ich glaube nicht, dass es grundsätzlich an den Gesetzen und Vorgaben liegt, sondern viel mehr an der Umsetzung in den Betrieben. Ich würde mir von der Gesetzgebung nur eines wünschen, nämlich die Einforderung von Rechten härter zu formulieren. Denn ganz ehrlich, ist doch die SBV nach dem SGB IX ein zahnloser Tiger.
Hallo
Schorsch Deine Antwort gefällt mir sehr gut.
Eine Frage, welche mich schon Jahre beschäftigt: Wann und wie können wir etwas erreichen, dass der Gesetzgeber etwas dazu unternimmt und Gesetze schaft, welche die Arbeitgeber stärker und nachhaltiger bestrafen, wenn dieser durch Mobbing, Arbeitsüberlastung usw. seine MItarbeiter in unterschiedlichster Weise "krank macht", diese dann arbeitsunfähig und damit "gesellschaftlig" denuiziert. Die Gewinne kann er einnehmen, die Kosten kann aber der Steuerzahler und Sozialabgabenzahler übernehmen. Sollte nciht bei vermehrten "Auffälligkeiten" eine höhere Arbeitgeberabgabe fällig werden - oder andere Instrumente hierfür geschaffen werden?
Hier sehe ich auch eine wichtige Voraussetzung der Stärkung der Betriebsräte etc. und Schwerbehindertenvertretungen zur Einschränkung von Willkür der AG.
SNOBO/Josef Keßler
Ja, die Überforderung. Es gibt Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die man ihnen auf der ersten Blick nicht ansieht und anmerkt. Die aber dann Schwierigkeiten bekommen, wenn ihnen die Arbeitsbelastung in Form von zeitlichem Umfang und / oder Druck zu viel wird. Dann tritt Überforderung ein. Daher müssen gezielt Arbeitsplätze geschaffen werden, die einen geringen Leistungsumfang haben und von der Arbeitszeit flexibel sind. Für manche Menschen sind die übliche Teilzeitstelle mit 20 Stunden pro Woche eben schon zu viel. Manchmal würde es gehen, manchmal aber auch nicht. Je nach Tagesverfassung. Dem muss Rechnung getragen werden. Vor allem auch Verwaltungen müssen Teilzeitstellen mit geringerem Stundenumfang zur Verfügung stellen, um dieser Personengruppe die Teilhabe zu ermöglichen. Menschen mit psych. Erkranken sind vielfach auch gut qualifiziert, können mit dem Druck in der freien Wirtschaft und einem hohen Stundenumfang nicht teilhaben, obwohl sie fachlich geeignet wären.
Schlecht. Umschulungen mit IHK-zertifizierten Abschlüssen gibt es (meist?) nur bei Vollzeitumschulung. Warum werden keine Teilzeit-Umschulungen und -Weiterbildungen angeboten? Das muss sich ändern!
---> Wenn man bei der DRV im Widerspruchs- oder Klageverfahren wegen eines abgelehnten LTA-Antrags ist (bei >= 15 Jahren anrechenbare Zeiten bei der DRV), darf die Agentur für Arbeit auch nicht mit anderen Maßnahmen aus anderen Töpfen außer der Eingliederungshilfe weiterhelfen. Wenn man in seinem alten Beruf aber keine passende Arbeitsstelle mehr findet und eine Umschulung braucht, muss man Jahre warten, bis das Verfahren bei Gericht durch ist. Das ist ein staatlich gemachtes Problem! Hier müssen die Bearbeitungszeiten dringend verkürzt werden!
Ein sonntägliches Hallo in die Runde, ich möchte zu einigen der genannten Punkte etwas ergänzen. Gute Testungen zur Erprobung der Leistungsfähigkeit können meiner Meinung nach weder mit einem Fragebogen noch mit einem kurzen Assessment durchgeführt werden. Sinnvoll sind längere Maßnahmen, in denen die Betroffenen sich bei der Arbeit erfahren können mit ihren Stärken und Schwächen.Dazu gibt es Möglichkeiten. Angeboten werden solche Maßnahmen in Beruflichen Trainingszeiten, die eigens für Menschen mit psychischen Störungen gegründet wurden Dort werden sie von multiprofessionellen Teams begleitet.Deren Angeboten findet man unter:
bag-btz.de Das ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Beruflichen Trainingszentren, die es eigentlich in jedem Bundesland geben sollte. Inzwischen sind auch überall andere Anbieter mit Angeboten für Menschen mit psychischen Störungen unterwegs. Im Einzelfall sollte man deren Angebote genau prüfen. Berufliche Trainingszentren überprüfen die Leistungsfähigkeit, trainieren für die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt und begleiten diesen Weg.
Im Rahmen des BEM kann eine Stufenweise Wiedereingliederung - sauber geplant - eine weitere Möglichkeit sein die Leistungsfähigkeit zu erfahren und zu steigern.
Zum Beispiel ausgefallene Berufswünsche wie der Imker: Klar ist die RV interessiert daran, dass jemand nach einer Qualifizierung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einmündet und von seiner Arbeit leben kann. Es besteht kein Interesse für eine fortgesetzte Arbeitslosigkeit zu qualifizieren. Dennoch gibt es auch bei exotischen Berufswünschen Möglichkeiten, die nur mehr Mühe kosten. Es bedarf einer guten Arbeitsmarktrecherche und einer Begründung und des Nachweises , dass dieser Wunschberuf realistisch den Menschen ernährt. Dabei soll bei allen Berufswünschen grundsätzlich auch an die Möglichkeit einer betrieblichen Umschulung gedacht werden. Das ist ein sehr gutes Modell für eine berufliche Umorientierung. Besteht mehr Unterstützungsbedarf, dann kann man schauen, ob von der Berufsförderungswerken auch die Begleitung einer betrieblichen Umschulung angeboten wird. Die BFWs schließen dann einen Vertrag mit dem Umschulungsbetrieb und sind Träger der Maßnahme. So können die BFWs auch bei dem schulischen Teil fördern und unterstützen und den Parktischen Teil im Betrieb begleiten. Im Übrigen gibt es unter diesen Bedingungen auch die Möglichkeit einer Umschulung in Teilzeit.
Bei Qualifizierungen für bestimmte Berufe verlangt die RV zunehmend eine Einstellungszusage nach abgeschlossener Qualifizierung. Auch das ist verständlich und tatsächlich in vielen Fällen auch umsetzbar.Auch hier gibt es bei einigen Qualifikationen das Angebot in Teilzeit.
Nachsorge und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt wird auch von der RV gefördert. Es wird Fallmanagement angeboten, es können Fachdienste für die berufliche Integration eingeschaltet werden und im Rahmen eines BEM und der Rückkehr an den Arbeitsplatz ist auch eine begleitende Unterstützung im Rahmen von LTA möglich. Gerade bei LTA empfehle ich genau zu begründen weshalb bestimmte Maßnahmen und Formen der Unterstützung benötigt werden. Im Rahmen des BEM sollte dann das BEM-Team eine Stellungnahme zur Begründung mit der Beschreibung der Arbeitsbedingungen beisteuern. Das ist immer hilfreich zumal die begutachtenden Ärzte bei der DRV Bund weder den Antragsteller noch den Betrieb kennen.
Bevor jemand im Rahmen eines BEM-Prozesses eine medizinische Reha antritt, sollte mit ihm besprochen werden, welche Fragen an die Behandelnden in der Klinik gestellt werden sollten und wie die Eingliederung nach der Maßnahme geplant ist. Am besten wird ein Antrag auf Reha über den Betriebsarzt an die RV geschickt, das vereinfacht das Verfahren und ermöglicht eine Rückkopplung der Reha-Klinik an den Betriebsarzt zum Ende der Reha.
Im SGB IX sind auch Leistungen an den Arbeitgeber vorgesehen. Auch hier können Möglichkeiten für eine Unterstützung ausgeschöpft werden. Die RV bieten ja auch einen Arbeitgeber Service an.
Zum Thema Teilzeit und Stundenreduzierung. Das sehe ich sehr kritisch. Immerhin muss der Mensch ja auch mit dem geringeren Einkommen und später einer entsprechend geringeren Rente auskommen können. Ich finde, es sollten eher Möglichkeiten geprüft werden, die das Einkommen sichern und evtl. den Betrieb entlasten mit einer Arbeitsassistenz oder einem Beschäftigungssicherungszuschuss. Hilfreich ist in diesem Fall sicherlich eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Ein gewisses Maß an "Minderbelastung" ist allerdings jedem Betrieb zuzumuten.
Sie fordern die Rehaträger und Leistungserbringer zur Umsetzung der theoretischen Vorgaben auf.
Sicherlich gibt es hier noch sehr viele Möglichkeiten der Verbesserung, ich möchte an dieser Stelle aber auch darauf verweisen, dass in den letzten Jahren seit RehaFutur und MBOR sich alle Beteiligten auf den Weg gemacht haben und ich von einigen DRVen im Bereich der Nachsorge und des Fallmanagements positive Entwicklungen beobachten konnte ebenso bei den Leistungserbringern werden über Modellprojekte hinaus Rehabilitanden durch MBOR auf eine Rückkehr vorbereitet und teilweise durch eine telefonische Beratung weiter begleitet. Meines Erachtens fehlt nicht eine neue Behörde sondern die bessere Abstimmung und die Bekanntmachung der bestehenden Möglichkeiten.
Warum kommt es dann immer noch zu massivem Machtmissbrauch, Menschenrechtes-, Grundgrechts-, Sozialrechts-, Medizinrechtsverstößen? Und wieso schauen die BMAS und Aufsichtsbehörden weg?
§ 155 SGB IX Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen
d) bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 allein infolge geistiger oder seelischer Behinderung oder eines Anfallsleidens vorliegt
Leider wissen viele nicht, dass es die "Besondere Gruppe schwerbehinderter Menschen" gibt und dass hierzu auch Menschen mit psychischen Behinderungen zählen können. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es für diese Gruppe sehr gute finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber. Dies könnte für Arbeitgeber interessant sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können prüfen, ob es zusammen passt.
Menschen mit psychischen Erkrankungen sollten auch nicht unterschätzt sein. Es kann sein, dass diese vorher einfach unterfordert waren, der Sinn gefehlt hat oder das Arbeitsklima einfach nur schlecht war. Es gibt auch (hoch)begabte. Manchmal ist auch ein "Schonarbeitsplatz" möglich bei dem auf besondere Bedürfnisse eingegangen werden kann. So gibt es z.B. Menschen mit psychischer Behinderung die eher in einer Leitungsfunktionklar kommen, als mit anderen auf gleicher Ranghöhe arbeiten zu müssen.
Zum Thema Teilzeit und Stundenreduzierung. Das sehe ich sehr kritisch. Immerhin muss der Mensch ja auch mit dem geringeren Einkommen und später einer entsprechend geringeren Rente auskommen können. Ich finde, es sollten eher Möglichkeiten geprüft werden, die das Einkommen sichern und evtl. den Betrieb entlasten mit einer Arbeitsassistenz oder einem Beschäftigungssicherungszuschuss. Hilfreich ist in diesem Fall sicherlich eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Ein gewisses Maß an "Minderbelastung" ist allerdings jedem Betrieb zuzumuten.
Hallo Frau Riechert,
an der Stelle gibt es für viele die Möglichkeit eine (Teil-) Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Bei einer dann reduzierten Arbeitszeit ist die Belastung oftmals geringer und die Zahlung einer Teilerwerbsminderungsrente bei einer möglichen Beschäftigung von 3-6 Stunden kann einen finanziellen Ausgleich schaffen. Hierbei sind natürlich viele Faktoren zu berücksichtigen, die hier zu weit führen würden.
Ich habe übrigens ihr Buch gelesen:
"Ina Riechert und Edeltrud Habib
Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Mitarbeitern mit psychischen Störungen
Unter Mitarbeit von Wolfhard Kohte"
Das hat mir in meiner Praxis als SBV schon sehr viel geholfen. Es ist quasi mein ständiger Begleiter bei BEM Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Ich hoffe, dass ist jetzt keine unerlaubte Werbung. Dann bitte ich um Rückmeldung/ Streichung durch die Admins
Jetzt geht es gleich weiter mit der Fachtagung "Zurück in den Job, aber nachhaltig!" 26./ 27.04.2021 vom DVFR.
Liebe Grüße
Schorsch
Es ist meine tägliche Arbeit, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Job und Ausbildung zu begleiten.
Sich klar werden, dass man ein Problem hat, ist die größte Herausforderung. An die Lösung denken wir noch gar nicht.
Es sind so viele kleine Körnchen, die sich ansammeln bis sie zu einem Problem werden. Angst zu versagen, zu hohe Haushaltausgaben, zu wenig Zeit für Kinder, Kinder, die sich zu sehr bemuttert fühlen, ...ewige Pendelei mit Schienenersatzverkehr, ..., Umgang mit sterbenden, erkrankenden Mitarbeitern, Bewohnern, Angehörigen - die Palette ist unendlich. Die Herangehensweise noch komplexer. Wenn wir zum ersten Mal aufeinandertreffen (der Teilnehmer und ich), entscheidet sich alles, wie in der Liebe. Der Geruch, der Ort, das Aussehen, das erste Wort. Wir müssen zueinander passen und ich weiß, dass ich den anderen nur ein kleines Stück begleiten werde, ich loslassen werde. Ich begleite, zeige Wege, vieles wird nicht weiterverfolgt, weil die Wege nicht zum Ziel führen würden, kein Problem für mich.
Und es gibt Rückschläge für mich. Mitunter brauche ich drei Anläufe, um eine Perspektive entwerfen zu können.
Mit einem Teilnehmer sprach ich im Januar, nach zwanzig Minuten waren wir fertig, wir redeten aneinander vorbei. Zwei Monate später der nächste Anlauf, er redete allein und zerrieb meine Vorschläge. Zwei Monate später der nächste Anlauf, nun fanden wir einen Ansatzpunkt, entwickelten diesen, immer wieder mit Unterbrechungen, und dann fügte sich alles nahtlos zueinander.
Er diskutierte in dieser Zeit mit anderen Personen, war eigentlich nie allein gelassen worden, familiär legte er noch eine Achterbahnfahrt hin, es war heftig. Beide gaben wir nicht auf, wir wußten, es braucht Zeit und wir wollten, dass er mit 55 noch einmal durchstarten kann.
Hallo zusammen,
wenn ich die Beiträge lese, habe ich oft das Gefühl, dass hier Nicht-Betroffene besser wissen wollen, was für Betroffene gut ist oder nicht. Das alte Problem. Außerdem schreiben die meisten im Forum über Personen, die noch in einen Betrieb eingebunden sind. Aber was ist mit den Menschen, die schon lange raus sind aus dem System? Die keinen Arbeitgeber haben, die sie mit Hilfe anderer, wie z. B. der Schwerbehindertenvertretung, wieder eingliedern möchten. Was ist mit den Menschen, die seit 10 Jahren nicht mehr in ihrem Beruf tätig waren, deren Wissen veraltet ist, die komplett raus sind?
Ich bin auch der Meinung, dass ein Gutachtertermin von 1 Stunde bei einer komplett fremden Personen keinen validen Eindruck über die Arbeitsfähigkeit eines Menschen verschaffen kann, sondern hierfür von psychologischem Fachpersonal begeitete Arbeitserprobungen von mehreren Wochen erforderlich sind. An diesen Arbeitserprobungen kann man meines Wissens aber nur über eine berufliche Reha teilnehmen. Wenn gleichzeitig aber ein alter oder neuer Rentenantrag, für eine (Teil-)Erwerbsminderungsrente, läuft, wird der Rentenantrag "bevorzugt" behandelt. Das dauert aber bekanntlich mehrere Jahre. So passiert gar nichts - und wertvolle Zeit geht verloren. Diese Kampf- und Wartezeit ist für den Genesungsprozess aber auch nicht gerade förderlich...
@Ina Riehert: Zu Ihrer Meinung: "Zum Thema Teilzeit und Stundenreduzierung. Das sehe ich sehr kritisch. Immerhin muss der Mensch ja auch mit dem geringeren Einkommen und später einer entsprechend geringeren Rente auskommen können. Ich finde, es sollten eher Möglichkeiten geprüft werden, die das Einkommen sichern und evtl. den Betrieb entlasten mit einer Arbeitsassistenz oder einem Beschäftigungssicherungszuschuss. Hilfreich ist in diesem Fall sicherlich eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung.Ein gewisses Maß an "Minderbelastung" ist allerdings jedem Betrieb zuzumuten."
Dies geht in vielen Fällen leider an der Realtität vorbei. Sicherlich ist eine Vollzeitbeschäftigung aus finanzieller und Sicht auf die Rente wünschenswert, aber wir sprechen hier von seelisch beeinträchtigten Personen. Diese sind oftmals eben nicht mehr so leistungsfähig wie gesunde Menschen. Wenn hier von vornerein Druck in Hinsicht auf eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt wird, entsteht (noch mehr) Überforderung. Das wäre keine gute Voraussetzung für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Besser ist: langsam - Schritt für Schritt - im Tempo der betroffenen Person, sonst klappt es nicht.
@Schorsch, die Gewährung einer Teilerwerbsminderungsrente funktioniert nur, wenn jemand im Betrieb arbeitet und deutlich ist, er schafft nicht mehr als 3-6 Stunden täglich. Das will aber grundsätzlich gut überlegt sein und ich empfehle auf jeden Fall vorher eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen und die Zuverdienstgrenzen zu erfragen. Ich bin allerdings schon der Meinung, wenn jemandschon länger eine Teilzeitstellehat, sollte er nicht weiter reduzieren, sondern auch den Betrieb mit in die Verantwortung nehmen .
@Jolinde, es geht nicht darum besser zu wissen, was Betroffene wollen, sondern wir Profis können den Betroffenen Wege aufzeigen wenn sie wissen, was sie wollen und wenn sie herausfinden wollen, wohin die Reise gehen kann. Die Realität ist auch, dass es viele Menschen mit psychischen Störungen gibt, die im Arbeitsleben stehen und dabei mit Vorurteilen und Ängsten vor Stigmatisierung zusätzlich zu ihren eigenen Problemen zu kämpfen haben.Wer gelernt hat, wo seine Stärken sind und wie er mit seinenSchwächen umgehen kann, der ist oft sehr wohl arbeitsfähig. Da gilt es das passende zu finden und das ist machmal so wie eine Stecknadel im Heuhaufen suchen und braucht Ausdauer, Mut, Kreativität und einen Betroffenen, der wieder an sich glaubt. Es lohnt sich aber - das zeigt ja auch der Bericht von Lutz07. Ich stimme Dir zu, dass jeder sein eigenes Tempo finden muss, um sich zu entwickeln und gut ist, wenn er jemanden an der Seite hat, der sich ein wenig auskennt mit dem Sozialversicherungssystem und dem Arbeitsleben.
Menschen, die schon lange raus sind aus dem System haben auch die Möglichkeit über einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Das geht sogar im Rentenbezug. Grundsätzlich gilt immer noch Reha vor Rente. Si ein Reha-Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist entschieden werden und diese Frist ist überschaubar und dauert nicht Jahre. Es stimmt allerdings, dass die RV überfordert ist, wenn man beide Anträge gleichzeitig stellt. Besser ist dann nacheinander.Da würde ich erst zum Reha Antrag raten. Der kann dann in einen Rentenantrag umgewandelt werden, wenn es nicht klappt. Ich kann nur empfehlen, sich gründlich beraten zu lassen- beispielsweise bei den Rehaberatern der Rentenversicherung oder den Fallmanagern beim jobcenter und deutlich zu machen, was man möchte. Wer i n der Nähe eines der Beruflichen Trainingszentren oder Berufsförderungswerke wohnt, kann auch dort um eine Beratung nachfragen.