Hallo,
wir haben einen Kollegen, der im vergangenen Jahr geheiratet hat und seinen Namen geändert hat. Nun gibt es im Wahlvorstand die Diskussion, ob dieser Kollege auch mit seinem Geburtsnamen auf der Bekanntmachung der Wahlvorschläge und dem Stimmzettel aufgeführt werden soll, weil er unter seinem neuen Namen ja nicht so bekannt ist. Ich bin der Meinung, dass das unzulässig ist, weil dieser Kollege dadurch ja herausgehoben und gegenüber den anderen Kandidierenden bevorteilt würde.
Muss die Bekanntmachung der Wahlvorschläge mit dem Stimmzettel übereinstimmen oder darf auf der Bekanntmachung der Geburtsname stehen und auf dem Stimmzettel nicht?