Neue WSI-Studie „Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihre Vertretung im Betrieb“

    • Offizieller Beitrag

    Ab 1. Oktober 2022 werden in Betrieben und Dienststellen die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) neu gewählt. Allerdings nicht in allen Betrieben, wie eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Zum einen beschäftigen viele Unternehmen keine Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Personen – oder sie beschäftigen weniger, als die gesetzliche Quote vorsieht. Je mehr Schwerbehinderte es im Betrieb gebe, desto eher existiere eine Vertretung, so die Erhebung.


    Die Auswertung einer repräsentativen Befragung von mehr als 3.200 Betriebs- und Personalräten im Jahr 2021 hat laut WSI ergeben, dass Arbeitgeber in mitbestimmten Betrieben ihre Pflichten eher erfüllen. So sagten Betriebsräte in der nicht gemeinnützigen Privatwirtschaft zu 59 Prozent, dass ihr Arbeitgeber die Fünf-Prozent-Vorgabe erfüllt, unter den befragten Personalräten konstatieren das knapp 82 Prozent. Mitbestimmung scheine damit zu einer besseren Inklusion von Schwerbehinderten beizutragen. Der Anspruch auf die Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung, die Menschen mit Behinderung unterstützt und als ihr Sprachrohr wirken soll, wird allerdings nicht überall eingelöst, wo genügend Wahlberechtigte arbeiten, so die Untersuchung von Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer. In jedem Fall bestehe für Betriebs- und Personalräte dort, wo Menschen mit Behinderung bislang nicht repräsentiert sind, „ein klarer Handlungsauftrag".


    Die Studie „Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihre Vertretung im Betrieb“ (WSI Policy Brief Nr. 71, September 2022) ist auf der Seite des WSI abrufbar: Zur Studie


    (Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung)