Es besteht ein sehr hohes Risiko für Machtmissbrauch durch Kostenträger. Es gibt struktuelle und institutionelle Risikofaktoren. Der Kostenträger hat die volle Kontrolle. Er entscheidet über Einhaltung der Gesetze, Beratung, Maßnahmen, finanzielle Leistungen, Bedarfsermittlung und Umgang mit Beschwerden (die direkt an den Kostenträger geschickt werden). Der Kostenträger hat zudem die Kontrolle über Beurteilung und Deutung von Ergebnissen. Die Ergebnisse werden oft so "verstanden" wie es dem Kostenträger passt. Durch die Kopplung von Maßnahmen und finanzielle Leistungen besteht eine sehr hohe strukturelle Abängigkeit. Die Aufsichtsbehörden sind oft nicht in der Lage die Fälle aus menschenrechtlicher Sicht zu verstehen. Den Kostenträgern wird of mehr geglaubt und Argumente werden oft ungeprüft übernommen. Kostenträger nutzen dies leider häufig aus. Macht ein Rehabilitand nicht das, was der Kostenträger will, werden Maßnahmen und/oder finanzielle Leistungen gestriechen. Rehabilitanden haben viele Rechte, jedoch kennen die meisten Rehabilitanden diese nicht. Selbst wenn ein Rehabilitand seine Rechte kennt, ist die Durchsetzung durch die besonders hohe strukturelle Abhängigkeit kaum möglich. Aufsichtsbehörden und Justiz sind selten in Menschenrechte geschult.
=> Risiko: Rehabilitand wird zum Objekt staatlicher Bevormundung (Menschenrechtsverstoß)!