Mit einer kognitiven Beeinträchtigung im Arbeitsleben: Erfahrungsberichte der beteiligten Akteure

    • Offizieller Beitrag

    Welchen Herausforderungen begegnen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in der Arbeitswelt?
    Welche Erfahrungen haben Betriebe und Unternehmen gemacht?
    Wie konnten Beratungsstellen Beschäftigte und Arbeitgeber unterstützen?


    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)

  • Neben der noch immer präsenten Diskriminierung und Stigmatisierung Betroffener erschweren unklare Zuständigkeiten bei rechtlichen Fragen, fehlende Ansprechpersonen oder unklare Zuständigkeiten und schwer verfügbaren Informationen zur Erstellung z.B. eines Teilhabeplans nach §19 den Wiedereinstieg oder Einstieg in die allgemeine Arbeitswelt. Auch stellt die Bürokratie bei der Beantragung und zeitnahen Zurverfügungstellung von Hilfsmitteln ein Problem dar.

    Um Betroffenenwünsche und damit Leistungsmotivation ausreichend einzubeziehen, sind die BEM-Gespräche zur individuellen Arbeitsplatzanpassung notwendig.

    Zudem besteht nur in großen Unternehmen ein Kündigungsschutz.

    Unabhängige Beratung vor Ort in Form einer Schwerbehindertenvertretung ist nicht immer barrierefrei verfügbar.

    (Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland (ABiD e.V.)

  • Das Thema der beruflichen Inklusion ist leider immer noch zu oft ein vermeintlich schweres, zumindest so komplexes Konstrukt, dass durch bestehende Hürden mögliche inklusive Berufswege nicht beschritten werden.


    Ich selbst erlebe täglich, dass die Idee der unterstützten Beschäftigung insbesondere auch Menschen mit leider bleibenden kognitiven und psychischen Einschränkungen spannend und erfolgreich ist, wenn sowohl Arbeit suchende Menschen wie auch Arbeit gebende Unternehmen als wichtigste Akteure der beruflichen Inklusion schon möglichst frühzeitig während der Phase der Erst- und Wiedereingliederung aktiv eingebunden werden. Da nicht wenige behinderungsbedingte Einschränkungen leider eine langfristige, vielleicht sogar dauerhafte Unterstützungsleistung erforderlich machen, kann und sollte dies von Anfang an offen thematisiert werden.


    Kann - weil der hierfür erforderliche Koffer an rechtlich verankerten Instrumenten der Erst- und Wiedereingliederung sowie der unterstützten Beschäftigung im Sinne des ´Supported Employment` aus meiner Sicht schon gut gepackt ist.


    Sollte - weil die Idee des ´Supported Employment` darauf aufbaut, dass durch ein individuell zusammengestelltes Coaching- und Unterstützungsangebot eine inklusive Beschäftigung möglich wird.


    Wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung meiner eigenen Arbeit im Bereich der Inklusionsdienstleistungen waren folgende:

    • Möchten wir mit einem Menschen mit vielleicht bleibendem Unterstützungsbedarf einen inklusiven Berufsweg aufbauen, sollte er ein Leistungsträger übergreifendes und aufsuchendes Coaching- und Unterstützungsangebot wählen können, mit dem er bedarfsorientiert ein aus der Qualifizierungs-/Ausbildungsphase bis im Bedarfsfall weit in die Beschäftigung hineinreichendes ´Coaching on the Job` wählen kann.
    • Möchten wir mit Unternehmen einen inklusiven Arbeitsmarkt entwickeln, in dem behinderungsbedingte Einschränkungen keine Ausschlusskriterien darstellen, brauchen auch sie Zusatzangebote, die auf ihren konkreten Bedarfen aufbauen.

    Zunehmend mehr Menschen mit Behinderung wünschen sich einen inklusiven Beschäftigungsweg. Um diesen Menschen eine tragfähige Vielfalt und Auswahl an Beschäftigungsmöglichkeiten bieten zu können, sollten wir möglichst viele Unternehmen darin unterstützen, inklusive Qualifizierungs- und Beschäftigungsräume in ihren Unternehmen zu entwickeln und nachhaltig zu etablieren. Gut ist, zunehmend mehr Unternehmen möchten dies, vorausgesetzt, sie bekommen wie die Menschen selbst ein ´Coaching on the Job` zur Seite gestellt.

  • Frau Ehrhardt spricht etwas an, das durch die Einführung der Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) für Arbeitgeber in der Zukunft nicht mehr eintreten sollte. Arbeitgeber haben nun in allen Bundesländern eine Anlaufstelle, an die sie sich mit allen Belangen im Zusammenhang mit der Ausbildung/ Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wenden können. Die EAA unterstützen auch bei der Beantragung von Leistungen aller Reha-Träger und des Integrationsamtes. Arbeitgeber haben damit nur noch einen Ansprechpartner und sollten sich deshalb nicht allein gelassen fühlen.

  • Das die EAA mit ihrem auf Arbeitgeber abgestimmten Beratungs- und Unterstützungsangebot eine wichtige Schlüsselfunktion im Aufbau eines möglichst breit gefächerten inklusiven Arbeitsmarktes einnehmen, ist zu erwarten. Auch können die EAA durch ihre Arbeitgeberausrichtung die Bedarfe von Unternehmen während des Beratungsprozesses analysieren und die damit verbundenen Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der Instrumente, hier auch im Sinne einer Bündelung und Vereinfachung, einbringen.


    Der Beitrag von Frau Petersen zu dem Thema Beschäftigungssicherungszuschuss spiegelt deutlich den Bedarf eines verbindlichen Beratungsangebotes für Unternehmen und das heute noch nicht ausgeschöpfte Beschäftigungspotential wider, wird der Beratungs- und Unterstützungsbedarf befriedigt.


    In Verbindung mit den Angeboten der Integrationsfachdienste im Bereich der individuell ausgerichteten Berufsbegleitung, können insbesondere auch für Menschen, die aufgrund ihrer kognitiven Einschränkungen langfristig greifende Unterstützungsangebote wie Jobcoaching wünschen, nachhaltige Beschäftigungskonzepte in einer für alle am Prozess beteiligten Akteure in einfacher Form entstehen.


    Wie wichtig nachhaltige Unterstützungsangebote sowohl für die Mitarbeitenden wie auch für die Unternehmen sind, zeigen die Erfolgsgeschichten von am Markt etablierter Inklusionsunternehmen bzw. Inklusionsabteilungen.


    https://bag-if.de/wp-content/uploads/2023/05/Studie-MehrWirkung_Ergebnisbericht_final.pdf

  • Zunehmend mehr Menschen mit Behinderung wünschen sich einen inklusiven Beschäftigungsweg. Um diesen Menschen eine tragfähige Vielfalt und Auswahl an Beschäftigungsmöglichkeiten bieten zu können, sollten wir möglichst viele Unternehmen darin unterstützen, inklusive Qualifizierungs- und Beschäftigungsräume in ihren Unternehmen zu entwickeln und nachhaltig zu etablieren.

    Für erfolgreiche inklusive Beschäftigungswege sind motivierte, an Inklusion interessierte Unternehmen unerlässlich. Diese gilt es zu unterstützen.

    Allerdings haben mir meine Erfahrungen gezeigt: Es liegt nicht allein an einer fehlenden Motivation von Arbeitgebern, warum Menschen mit Behinderung immer noch zu selten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen. Stattdessen gibt es viele weitere strukturelle Barrieren, die eine erfolgreiche Teilnahme am Arbeitsleben verhindern.


    Solche Barrieren beginnen bereits in der Schule, zum Beispiel im Rahmen der schulischen Berufsorientierung:


    Hauptziel der schulischen Berufsorientierung ist es, dass junge Menschen, die kein Abitur anstreben, nach der Schule möglichst nahtlos in eine Ausbildung wechseln. Allerdings gilt dieses Ziel meist nicht für junge Menschen mit Behinderung, selbst wenn sie inklusiv beschult werden. Junge Menschen mit Behinderung werden am Ende ihrer Schulzeit fast immer als noch nicht ausbildungsreif angesehen und in Maßnahmen des sogenannten Übergangsbereichs vermittelt. Darüber sollen ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessert werden. Doch die Realität sieht anders aus. Studien haben inzwischen gezeigt: Je länger junge Menschen mit Behinderung im Übergangsbereich verbleiben, umso schlechter werden ihre Chancen auf eine erfolgreiche Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. (Endstation Übergangsbereich – Wie läuft es mit der Inklusion in Hamburg (inklusion-in-hamburg.de))


    Eine weitere Barriere liegt in den nach wie vor fehlenden individualisierten Ausbildungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:


    Besonders junge Menschen mit kognitiven Einschränkungen schaffen häufig keine Vollausbildung. Zwar gibt es für sie die Möglichkeit einer theoriereduzierten Ausbildung. Allerdings finden theoriereduzierte Ausbildungen bislang fast ausschließlich überbetrieblich und teils in eigenen, exklusiven Berufsschulen statt. Zudem ist das Spektrum an theoriereduzierten Ausbildungen eher gering, so dass von einer freien Berufswahl kaum gesprochen werden kann. (Inklusive Ausbildung – verzweifelt gesucht – Wie läuft es mit der Inklusion in Hamburg (inklusion-in-hamburg.de))


    Auch die Strukturen der Agentur für Arbeit verhindern erfolgreiche inklusive Berufswege:


    Junge Menschen ohne Behinderung werden beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt sehr erfolgreich durch Jugendberufsagenturen begleitet und unterstützt. Die Berater der Jugendberufsagenturen handeln auf und für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind eng mit Unternehmen und Kammern vernetzt, um Schulabgänger möglichst nahtlos in eine duale Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln.

    Für junge Menschen mit Behinderung ist dagegen die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit zuständig. Die Berater der Reha-Abteilung bewegen sich sehr oft in Sonderwelten: Sie sind für die Berufsorientierung in Förderschulen zuständig. Und sie vermitteln in den Berufsbildungsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen oder in andere, speziell für behinderte Menschen gedachte Qualifizierungsmaßnahmen. Hinzu kommt, dass die Berater in der Reha-Abteilung überwiegend mit behinderten oder langzeiterkrankten Menschen zu tun haben, die bereits mitten im Berufsleben stehen. Ihnen fehlt es meist an Erfahrung und Kontakten, was die Unterstützung und Vermittlung von jungen Menschen mit Behinderung in Ausbildungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeht.


    Solche strukturellen Barrieren sind nicht zu unterschätzen. Sie müssen erkannt und durch ein konsequentes politisches Handeln im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention angegangen werden.