Ius vigilantibus scriptum – das Recht ist für den Wachsamen geschrieben – bezeichnet den Grundsatz, dass jeder selbst für die Wahrung seiner Rechte Sorge tragen muss.
Das mag zwar hart klingen, aber die Realität ist es eben auch.
Wer sich auf (nicht einklagbare) "Beratungspflichten" oder die sozialgerichtliche Fürsorgepflicht verlässt, dürfte idR recht "naiv" unterwegs sein.
Selbstbestimmung kann doch erst umfänglich gelebt werden, wenn man auch alle Möglichkeiten kennt.
Wäre es trotz diverser Reformen (gerade im SGB IX) nicht dringend geboten, einen entsprechenden Support für Betroffene zu ermöglichen? Letztlich werden ja auch Leistungsträger (Rechtsabteilung) und die Gerichtsbarkeit nicht ehrenamtlich tätig . . . .Menschen mit Behinderung lässt man da un- oder zumindest unterversorgt?
Es wäre doch zu schön, wenn viele Betroffene zu dem Fazit kommen würden:
Iure suo uti nemo cogitur ... „Niemand wird gezwungen, von seinem Recht Gebrauch zu machen“ ........ - weil ihr/ihm eine - wie im Gesetz vorgesehene- selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht wurde.