Bereits auf der Umfrageplattform wurde diese Frage unterschiedlich beantwortet:
- Das stimmt. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Stufenweise Wiedereingliederung!
- Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung, egal ob mit oder ohne GdB. Der Anspruch gilt für jeden Arbeitnehmer.
- Ja, wobei gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangel der möglichst lange Erhalt von eingearbeiteten Beschäftigten im Betrieb oberstes Ziel sein sollte. Dies müssen auch Personaler erkennen, so dass sich die Frage, inwieweit ein individueller Anspruch auf Stufenweise Wiedereingliederung besteht, im Idealfall gar nicht zu stellen braucht. SH
Anmerkung der Moderation: 5 User haben für diese Frage gestimmt.
Nachtrag: Diese Frage wurde auch in der Diskussion 2019 zur Stufenweise Wiedereingliederung aufgegriffen, siehe weiter unter Wer hat einen Anspruch auf eine Stufenweise Wiedereingliederung?