Es gibt Versuche, mit anonymisierten Bewerbungen Diskriminierungen vorzubeugen. Die Bewerbungsunterlagen enthalten keine Hinweise auf Geschlecht, Alter, Herkunft, es zählt vor allem die Qualifikation. Das erhöht die Chancen, zumindest für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.
Für Menschen mit Behinderung ist dies aber möglicherweise nicht so praktikabel,
- wenn die Abschlusszeugnisse von Förderschulen stammen, weil dann für die Arbeitgeber schon erkenntlich wird, dass eine Behinderung vorliegt.
- weil sie eigentlich schon in der Bewerbung auf die Behinderung hinweisen müssten, so dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommen kann, die Bewerber einzuladen.
- weil im Bewerbungsverfahren von behinderten Menschen auch die Schwerbehindertenvertretung einzubeziehen ist,
- weil spätestens vor oder beim Vorstellungsgespräch erfragt werden muss, ob Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich sind.