Welche Rolle können bzw. sollten die Berufsbildungswerke bei einer inklusiven Ausbildung spielen?
Anmerkung der Moderation: Siehe hierzu auch die These zum Erhalt des Know-Hows rehabilitativer Ausbildungseinrichtungen.
Welche Rolle können bzw. sollten die Berufsbildungswerke bei einer inklusiven Ausbildung spielen?
Anmerkung der Moderation: Siehe hierzu auch die These zum Erhalt des Know-Hows rehabilitativer Ausbildungseinrichtungen.
Bei der Umsetzung von Inklusion folgen die Berufsbildungswerke (BBW) einem Inklusionsbegriff, der sich nicht alleine an erfolgreichen Abschlüssen oder Integrationsquoten messen lässt, sondern Chancen zur Teilhabe und Partizipation von jungen Menschen in allen Lebenslagen umfasst.
Im Jahr 2013 wurden Berufsbildungsfachleute aus allen Bereichen (darunter auch Unternehmen, Kammern und Verbände einschl. Gewerkschaften und Arbeitgebern) zum Thema Inklusive Berufsausbildung befragt (BIBB-Expertenmonitor 2014). Erfreulich ist, dass die befragten Experten und Praktiker übereinstimmend Inklusion in einem weiten Sinne verstehen, d.h. nicht nur auf Menschen mit Behinderung bezogen, sondern dem Diversity-Ansatz folgend, relevant für alle Menschen mit Benachteiligungen.
Durchaus verbreitet sind jedoch „Befürchtungen, dass Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen mit inklusiver Berufsausbildung überfordert sein könnten. Insgesamt 60% bzw. 61% der Fachleute sehen dies so“ und sie setzen „für die inklusive Gestaltung der dualen Berufsausbildung überwiegend auf Qualitätsverbesserungen“. Die Bereitschaft, zur umfassenden Umsetzung von Inklusion auch „institutionelle Weiterentwicklungen“ ins Kalkül zu ziehen, ist bei den befragten Akteuren (noch?) gering.
Die Perspektive der BBW auf Inklusion ist dagegen eine andere: Als langjährige, regionale Ausbildungsakteure sind BBW in vielfältiger Weise in die örtlichen Wirtschafts- und Sozialräume eingebunden und es werden zwischen den Akteuren konkrete, oftmals „nur“ kleine Schritte hin zu inklusiveren Formen der Ausbildung vereinbart, ohne gleich die „Systemfrage zu stellen“, denn es gibt heute neben den "klassischen" Formen der betrieblichen Ausbildung in einem Unternehmen und der außerbetrieblichen Ausbildung in einem BBW vielfältige, weitere Formen der kooperativen Ausbildung, welche die unterschiedlichen Lernorte und ihre Akteuren sinnvoll verzahnen. Hierzu ein "inklusives" Ausbildungsbeispiel der BBW:
Die Realität von Arbeitsprozessen findet sich zu einem großen Teil auch in einem BBW wieder. Für die beabsichtigte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt müssen sich die Auszubildenden jedoch zusätzlich mit den Anforderungen am Arbeitsplatz sowie den betrieblichen Strukturen und Abläufen auseinandersetzen. Daher wurde - mit wissenschaftlicher Begleitung - die Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VamB) entwickelt. Mit VamB werden Teile einer Ausbildung vom BBW in einen Betrieb verlagert. Damit gewinnen die Auszubildenden Einblicke in betriebliche Abläufe und es werden ihnen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Betriebspraxis vermittelt. Hierzu zählt insbesondere auch die Zusammenarbeit und Kommunikation in heterogen, altersgemischten Gruppen (Kollegen, interne und externe Kunden usw.). Dies führt zu einer Erhöhung der beruflichen und sozialen Handlungsfähigkeit und damit zu einer Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Die Betriebe werden durch die Reha-pädagogische Fachkompetenz sowie durch eine backup-Betreuung während der gesamten betriebspraktischen Phasen durch ein BBW unterstützt. So ist, wenn es der Rehabilitationsprozess erfordert, jederzeit auch eine Rückkehr zum Ausbildungsort BBW möglich und die weitere Berufsausbildung kann dort fortgesetzt werden.
Für teilnehmende Unternehmen fallen weder Ausbildungsvergütung noch Beiträge zur Sozialversicherung an und sie erhalten eine doppelte Anrechnung der Auszubildenden auf die Beschäftigungspflichtquote. Vorteile sehen die Betriebe aber vor allem bei der Personalrekrutierung: Mit VamB können sie frühzeitig die Ausbildung von motivierten Jugendlichen mitgestalten und diese später als Mitarbeiter übernehmen.
Das Konzept ist mittlerweile ohne spezifische Beschränkungen bei der Behinderungsart zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit als Regelangebot der BBW etabliert. Aktuell werden über 1300 BBW-Auszubildende in mehr als 600 Betrieben des ersten Arbeitsmarktes verzahnt ausgebildet.Darüber hinaus setzen aber auch „harte“ Standortfaktoren der Entwicklung von Inklusion an manchen Orten infrastrukturelle Grenzen, wie beispielsweise die ländliche Lage eines BBW, wenig passende Betriebe in der Umgebung, eine unzureichende soziale Infrastruktur usw..
Quelle: www.bibb.de/dokumente/pdf/bericht_expertenmonitor_2013.pdf
Rainer Lentz
Bundesarbeitsgemeinschaftder Berufsbildungswerke e.V., Berlin
www.bagbbw.de
Bisher „klassisches“ Modell der beruflichen Erstausbildung behinderter Jugendlicher ist die außerbetriebliche Ausbildung, zumeist in Berufsbildungswerken (BBW). Diese ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, die in aller Regel von der Bundesagentur für Arbeit als zuständiger Leistungsträgerin nach den §§ 112 Abs.1, 117 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB III sowie §§ 33 Abs.1, Abs.3 Nr.4 und 35 Abs.1 S.1 SGB IX erbracht wird, wenn „Art oder Schwere der Behinderung oder die Sicherung des Erfolges“ die besonderen Hilfen einer beruflichen Reha-Einrichtung erforderlich machen. Wichtige Impulse für eine inklusive Ausbildung mit BBW liefert die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die zentrale Leitideen von Art. 27 UN-BRK (Arbeit und Beschäftigung) lassen sich wie folgt benennen: „So wenig Sonderarbeitswelten wie möglich“ und „Wenn schon Sonderarbeitswelten, dann so normal wie möglich“. Ganz konkret fordert Art. 27 Abs.1 S.2 Buchst. k) UN-BRK eine inklusive berufliche Rehabilitation, womit auch die berufliche Ausbildung behinderter Menschen erfasst wird. Aus der UN-BRK folgt daher die Verpflichtung zur inklusiven Ausbildung, also einer Ausbildung möglichst nicht in „Sonderausbildungswelten“ und falls doch Sonderausbildungswelten notwendig sind, dann soll die Ausbildung „so normal wie möglich“ ausgestaltet sein. Vor diesem völkerrechtlichen Hintergrund ist § 35 Abs.2 SGB IX zu verstehen. Aus dieser Vorschrift ergibt sich für die beruflichen Reha-Einrichtungen, bspw. die BBW, die Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass Teile der Ausbildung in Betrieben und Dienststellen durchgeführt werden. Zudem müssen die Einrichtungen die Arbeitgeber bei der Ausbildung und der Betreuung der behinderten Auszubildenden unterstützen. Mit einer solchen „Verzahnten Ausbildung“ tragen die BBW ganz entscheidend zur inklusiven Ausbildung bei.
Im Übrigen sei hierzu auf den Beitrag Nr. 2/ 2013 im Forum B „Innovative berufliche Rehabilitation durch betriebliche Realisierung am Beispiel der Berufsbildungswerke“ verwiesen.