Das Bundesministerium hat am 12. Juni 2015 unter http://www.pflegestärkungsgesetz.de Informationen zum neuen Gesetz und den neuen Pflegeleistungen veröffentlicht.

Eine eigene Seite für das Pflegestärkungsgesetz
-
-
Interessant ist auch die Infografik zum Pflegestärkungsgesetz II: "Auf dem Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff"
-
Der Bundestag hat am 13. November 2015 den zweiten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/6688) beschlossen. Damit wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument mit fünf Pflegegraden eingeführt. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam.
Mehr lesen auf http://www.reha-recht.de:Auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: