Verfahrenseinstellung Leistungen zur Teilhabe bei der BA

  • Bei mir wurden heute die Leistungen zur Teilhabe eingestellt von de BA.


    Zu einem weil ich eine SGB III Maßnahme abgelehnt habe laut Schreiben und zu anderen eine Umschulung im BFW Dortmund zum Spedtionskaufmann.



    Aber eine solche Ablehnung festzumachen geht doch nur als Verwaltungsakt 31 SGB X oder nicht?


    Bei wem wurden ebenfalls LTA Leistungen eingestellt wegen "Erfolgslosigkeit" ?

    Wie wurde bei euch begründet?


    Wurde bei euch das Integrationsamt/IFD/DRV gehört? Bzw muss dies nicht erfolgen?


    Wurde euch also konkret Zugang zum SGB IX gewährt ? Ab Gdb30 mit Gleichstellung bzw. 50 muss dies doch erfolgen ?

    Zu erwähnen wäre noch Optionskommune, das heisst BA und Jobcenter getrennt. Durch die Einstellung hat nun das kommunale Jobcenter "freie
    Hand" in Ihren Handlungen.

    Wohlgemerkt: Hier ist ein Klageverfahren (vollumfängliche Umsetzung des SGB IX)schon länger anhängig genau deswegen gegen die BA Eine Einstellung erfolgt dennoch willkürlich.


    Derzeit prüfe ich folgende Punkte weil mir dies ein Reharechtexperte aus Berlin schrieb:


    Wie seht ihr es ?


    ACHTUNG: DIES SOLL KEINE EINZELBERATUNG WERDEN. ES HANDELT SICH UM EINE GENERELLE VERFAHRENSWEISE IM KREIS WARENDORF = Erheblicher Mängel. Ich kann neben mir noch XXX andere Fälle benennen.

  • Mir geht es nicht irgendwelche Maßnahmen bei irgendwelchen Bildungsträgern,

    Es mangelt daher nicht an meiner Bereitschaft zur Teilnahme an Maßnahmen wie vom Beklagten als auch vom Jobcenter bekanntgegeben.

    Mir geht es unmissverständlich um: Für alle in Betracht kommenden Maßnahmen unter Vorbehalt des Bedarfs am regionalen Arbeitsmarkt. (§ 38 SGB IX).

    Maßnahmen mit Bestandteilen wie“ Bewerbungstrainings“ wie hier für mich vorgesehen ist fallen aus meiner Sicht nicht darunter.


    >>> Hier INRAM

    Aus
    diesen Grund wurde auch eine mögliche Umschulung zum Bürokaufmann am
    BFW Düren von mir abgelehnt. Es mangelt hier schon an einer Eingliederungsprognose von der BA.



    Wie sieht hier eine langfristige Prognose für den Beruf „Bürokaufmann“ am regionalen Arbeitsmarkt aus? Auch dieses verlangt das SGB IX.
    Nach § 16 SGB II (Leistungen zur Eingliederung) sind betriebliche Maßnahmen vorrangig. Diese werden bei mir konsequent abgelehnt. Eine schriftliche Begründung hierfür liegt bis heute nicht vor.


    Hat der zuständige versucht Kontakt mit den alten Arbeitgeber zur Wiedereingliederung Kontakt aufgenommen ?
    Wenn ja gibt es darüber Protokolle? Welche Versuche wurden also konkret unternommen? Auch dies sind Schritte die hätten erfolgen MÜSSEN.

    Im Ergebnis also auch wieder eine Untätigkeit vom Integrationsfachdienst.

    Wenn
    Bewerbungsnachweise und dessen engmaschige Kontrollen beim Jobcenter
    erforderlich sind, so frage ich mich gestützt auf das medizinische
    Gutachten der BA nach der Verfügbarkeit der Arbeitgeber an hierfür geeignete Stellen..
    Ich bin gelernte Fachkraft für Lagerlogistik, kann diesen Beruf aber
    gar nicht mehr voll ausüben. Dies ist schon seit 2011 so amtlich
    dokumentiert.
    Dafür sind eben dann
    Vereinbarungen zwischen IFD, mögliche Arbeitgeber und meiner Person
    vorgesehen. Begleitung durch Arbeitserprobungen. Dafür erkläre ich meine
    konkrete Bereitschaft solche Vereinbarungen zu treffen.
    Auch hier leider bis heute seitens der Beklagten liegt Untätigkeit vor.

    Nach BMAS Schreiben muss das Jobcenter Stellennachweise/Suchläufe für mein Bewerberprofil nachweisen und diese protokollieren.
    Liegen
    diese vor ? (Suchläufe in der Datenbank). Auch wenn keine
    Stellenangebote vorliegen so müssen eben so wie es BMAS vorschreibt eben
    diese Suchläufe durchgeführt werden.

    Laut
    das BFW Gutachten aus Düren werden Hilfsmittel wie z.B. bei einen
    Bildschirmarbeitsplatz auch einen größeren Monitor benötigt.
    Sofern
    ich an einer Maßnahme, hier bei einen Bildungsträger teilnehmen soll,
    wer stellt mir dort diese Hilfsmittel dort zur Verfügung?

    Wer ist Träger dieser Hilfsmittel ? (Finanzierung) ?

    Hier Untätigkeit des Integrationsamtes wegen Nicht-Einbindung im gesamten Rehaprozess.


    Die BA ist verfahrensführend, daher liegt erneute Untätigkeit vor, wegen Nichtbeauftragung dessen.

    Also: Umsetzung und Vollzug des gesamten SGB IX.


    Dazu gehören auch die beiden Reha Weisungen (HEGAs) wie bereits mehrfach den Beklagten wie auch den Jobcenter mitgeteilt wurde.

    In all diesen umfassend dokumentieren Verfahrensmängeln


    Es geht hier auch um konsequente Umsetzung der UN-BRK !!!!!



    Wie beurteilt ihr die Verfahrenseinstellung der BA unter den Aspekt des SGB IX der hier seit 2012 nicht zur Anwendung kam ?


    Wer hat eventuell noch weitere Tipps da nun das Jobcenter in eigener Verantwortung übernimmt.