Wie unterscheidet sich die "aktivierende Pflege" von Maßnahmen der medizinischen Reha? Nach § 6 Absatz 2 SGB XI geht es doch bei beiden darum, "die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern."
Und in welchem Verhältnis steht die aktivierende Pflege zur Eingliederungshilfe?
Diese Frage erreichte das Team bereits vorab per E-Mail.