Stärkung der Schwerbehindertenvertetung

  • In dem Entwurf des Bundesteilhabegesetzes ist von einer Stärkung des SGB IX die Rede. Ich vermisse hier explicit die Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung. Meines Erachtens ist eine Verbesserung der Wirksamkeit des Gesetzes zum Wohle schwerbehinderter Menschen nur zu erreichen, wenn die Rechte der Schwerbehindertenvertretung signifikant gestärkt werden. Dafür ist es erforderlich, dass z.B. seitens des Arbeitgebers unterlassene Beteiligungen sanktioniert werden. Bei einer nicht erfolgten Beteiligung sollte es in der Folge gesetzlich untersagt sein die Maßnahme umzusetzen.

  • Ihre Sorgen fehlender Sanktionierungen sind berechtigt. Oftmals setzen Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen Maßnahmen um, ohne die SBV gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX (nach dem Entwurf zum BTHG inhaltlsgleich § 178 Abs. 2) rechtzeitig, also vor einer Entscheidung, anzuhören. Da die SBV keine dem Betriebsrat vergleichbaren echten Mitbestimmungsrechte hat, laufen die Befugnisse der SBV regelmäßig leer.


    Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) bittet den Bundesrat nun erfreulicherweise, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit verbindlicherer Beteiligungsrechte für die SBV zu prüfen und dabei eine Möglichkeit wirksamer Sanktion für die Verletzung der Beteiligungsrechte zu finden. Diese sollte aber unterhalb eines aktiven "Vetorechts" bleiben, um keine Spannungsverhältnisse zum Betriebs-/Personalrat aufzubauen (siehe BR - Empfehlungen der Ausschüsse vom 13.09.16 - BR - Drucksache 428/1/16, Seite 71f., http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0428-1-16.pdf).


    Anschaulich diskutiert in diesem Zusammenhang Prof. Dr. Kohte in einem in unserer Infothek veröffentlichten Gutachten zur Effektivierung der Beteiligunsrechte der SBV nach § 95 Abs. 2 SGB IX, ob und inwieweit die Rechtsfigur der privatrechtlichen Unwirksamkeit bei fehlerhafter Beteiligung der SBV möglich ist (http://www.reha-recht.de/nc/in…list%5B0%5D=unwirksamkeit).


    Mit besten Grüßen,
    Matthias Liebsch