Bereits auf der Umfrageplattform gab es eine Antwort auf diese Frage:
- Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen neuen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, kann den Arbeitnehmer im Betrieb allerdings so umsetzen, dass er einen leidensgerechten Arbeitsplatz erhält. Ist das nicht möglich, sollte über eine Weiterqualifizierung oder Umschulung nachgedacht werden.
Anmerkung der Moderation: Für diese Frage haben 5 User gestimmt.
Nachtrag: In der Diskussion 2019 zur Stufenweise Wiedereingliederung ging es um hier angrenzende Fragen: Können Arbeitnehmer/innen einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz für die Stufenweise Wiedereingliederung vorschlagen?