Führungskräfte sollen auch danach bemessen werden wie sehr Sie in ihrer Abteilung Inklusion vorangetrieben haben und als Karrierebaustein gutgeschrieben werden. Zur Zeit werden Sie nur daran gemessen wie effektiv dh mit möglichst wenig Personal die Abteilung leiten. Das muss sich ändern Sachzwänge müssen abgeschafft werden die Inklusion verhindern
Inklusionsengagement als Karrierebaustein!
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Diese Problematik spiegelt sich auch darin wider, dass viele SBVen berichten, nicht genügend Wertschätzung und Akezptanz in ihrem Amt von Seiten der Führungskräfte zu erfahren. Es wird an dieser Stelle mehr Sensibilität von den Führungskräften für die Belange von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen verlangt. Inklusion sollte als Chance genutzt werden und dementsprechend die Arbeit der SBVen unterstützen.
In der Zusammenarbeit mit den Führungskräften sind die Anhörungsrechte (§ 178 Abs. 2 SGB IX) für die SBV relevant. Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Eine mittelbare Auswirkung auf einen oder mehrere schwerbehinderte Beschäftigte reicht aus. -
Einen vom Arbeitgeber berücksichtigungsfähigen Anreiz bietet, neben der Reputation und Rechtskonformität eines inklusiven Betriebes/einer inklusiven Dienststelle, ggf. § 167 Abs. 3 SGB IX. Hiernach können die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern.