Hilfsmittel zur Kommunikation (z.B. Umwandlung Text in Sprache): Welche gibt es und wer kann die Kosten übernehmen?

    • Offizieller Beitrag

    Diese Fragen wurden bereits im Vorfeld eingereicht:

    Zitat

    Welche Hilfsmittel zur Kommunikation gibt es, wenn die betreffende Person krankheitsbedingt nicht mehr sprechen, aber schreiben kann? Um gleichzeitig mit mehreren Menschen kommunizieren zu können, wäre ein Hilfsmittel erforderlich (um beispielsweise einen Text umgehend in Sprache umzuwandeln). Wer würde die Kosten hierfür übernehmen oder einen Zuschuss zahlen?

  • Für Kommunikationshilfen die im alltäglichen Leben benötigt werden ist die GKV zuständig. Es handelt sich um Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs 1. SGB V, d.h. um Hilfsmittel der dritten Alternative, welche zum Behinderungausgleich dienen. Diese können nur beansprucht werden, wenn sie vom Versicherten im Einzelfall benötigt werden, um die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen (siehe dazugehörige Kommentare in diesem Forum). Als Grundbedürfnisse wären hier benannt:


    1. Kommunikation zur Vermeidung von Vereinsamung (z.B. Kommunikation mit dem Ehepartner)
    2. Kommunikation im Rahmen der selbständigen Lebensführung (z.B. Kommunikation um sich beim Bäcker um die Ecke täglich seine Brötchen zu beschaffen)
    3. Kommunikation zum Erwerb eines lebensnotwendigen Grundwissens (z.B. Kommunikation im Rahmen des Schulbesuchs für Grundschüler)
    4. Kommunikation zur Integration in die Gruppe Altersgleicher, beschränkt auf die Gruppe der heranwachsenden Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr


    Als Kommunikatiosnhilfen wären möglich (individuell abhängig vom Einzelfall), z.B. Kommunikationstafeln und -bücher,
    elektronische Kommunikationsgeräte (soegenannte Talker) mit schrift- oder symboleingabe und Sprachausgabe oder behinderungsgerechte Kommunikationssoftware zur Anpassung handelsüblicher PC-, Laptop-, Tablet-Systeme (diese Produkte allerdings selbst nicht, sie sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, siehe dazugehörige Kommentare in diesem Forum). Auch Hardware, z.B. spezielle Schalter und Taster oder die Montage der Geräte an den Rollstuhl könnten - wie immer vonm Einzelfall abhängig - in diesem Zuammenhang Leistung der GKV sein. Über die o.g. Grundbedürfnisse hinausgehender Kommunikationsbedarf wäre dann Leistung anderer Träger, etwa der Eingliederungshilfe (§ 54 SGB XII) oder z.B. auch - sofern für den Arbeitsplatz benötigt - der Rentenversicherung.

    • Offizieller Beitrag

    Wir möchten in diesem Zusammenhang auf das Rehadat-Hilfsmittelportal hinweisen:
    http://www.rehadat-hilfsmittelportal.de/

    • Dort kann man sich im Hilfsmittelbereich "Information und Kommunikation" über Hilfen zur Direkten Kommunikation informieren.
    • Ergänzend ist dort auch das offizielle Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu finden, darin wiederum die Produktgruppe "Sprechhilfen": GKV-Hilfsmittelverzeichnis
  • Kommunikationshilfen werden im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands in der Produktgruppe 16 "Kommunikationshilfen" abgebildet. Eventuell notwendiges Zubehör wie spezielle Schalter finden sich in der Produktgruppe 02 "Adaptionshilfen". In der Produktgruppe 27 "Sprechhilfen" finden sich nur Produkte, die Laryngektomierten (Kehlkopflosen) dienen und als Stimmprothesen oder Schwingungsgeräte das Sprechen wieder ermöglichen sollen.

  • Ich möchte auch hier nochmal auf das neue ICF- Portal von REHADAT aufmerksam machen.
    Link: http://www.rehadat-icf.de/de/
    Hier können Sie sich anhand der ICF mit den dazugehörigen Komponenten (Körperfunktionen, Körperstrukturen, Aktivtitäten und Partizipation, Umwelt- und personenbezogene Faktoren) bis zu einer passenden Auswahl an Hilfsmitteln vorarbeiten.