Was geschieht, wenn ArbeitnehmerInnen mit Hochrisiko sich als Zwischenlösung krankschreiben lassen, weil der Arbeitgeber ihnen keinen Schutz gewähren kann, aber das Problem über die möglichen 6 Wochen hinaus bestehen bleibt?
Krankmeldung als Zwischenlösung bei Arbeitnehmern mit Hochrisiko - was geschieht, wenn nach 6 Wochen um sind und der Arbeitgeber weiter keinen Schutz gewährleisten kann?
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Das Risiko schwerer Krankheitsverläufe für Risikogruppen kann nach Einschätzung des RKI „sehr hoch“ sein. Eine Krankschreibung dürfte aber grds. nur bei „akuter“ Arbeitsfähigkeit in Betracht kommen.
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auch der von Ihnen geschilderte Fall könnte dann den Anwendungsbereich des § 615 bzw. § 616 BGB betreffen, wenn nicht Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen besondere Regelungen getroffen haben.
Siehe zum Arbeitsschutz auch Ziffer 13 der gestern von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen
https://www.bundesregierung.de…-am-15-april-2020-1744228
Bei weiteren Fragen gerne hier oder auch unter www.dr-theben.de
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Wenn ich mich nicht irre , dann sind im § 616 nur 5 Tage die man bezahlt Freigestellt werden kann. Was wenn die verbraucht sind und auch die Krankmeldung ihre 6 Wochen erreicht haben ??
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@rene-schaumkessel,
§ 616 BGB nennt keinen konkreten Zeitraum. Es kommt auf den einzelnen Fall an, da es hier keine coronabedingten generellen Entscheidungen gibt. Entweder stellt Arbeitgeber frei, bietet Home-office an, oder wäre (grundsätzlich) zu krankheitsbedingter Kündigung berechtigt; muss aber in der Regel vorher BEM anbieten.
Hier noch eine sehr interessante Entscheidung zu § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz - Einheitlicher Verhinderungsfall...
http://juris.bundesarbeitsgeri…richt=bag&Art=en&nr=23952
Grüße
Dr. Theben