Krankmeldung als Zwischenlösung bei Arbeitnehmern mit Hochrisiko - was geschieht, wenn nach 6 Wochen um sind und der Arbeitgeber weiter keinen Schutz gewährleisten kann?

  • Was geschieht, wenn ArbeitnehmerInnen mit Hochrisiko sich als Zwischenlösung krankschreiben lassen, weil der Arbeitgeber ihnen keinen Schutz gewähren kann, aber das Problem über die möglichen 6 Wochen hinaus bestehen bleibt?

  • Das Risiko schwerer Krankheitsverläufe für Risikogruppen kann nach Einschätzung des RKI „sehr hoch“ sein. Eine Krankschreibung dürfte aber grds. nur bei „akuter“ Arbeitsfähigkeit in Betracht kommen.

  • @Butterfly

    auch der von Ihnen geschilderte Fall könnte dann den Anwendungsbereich des § 615 bzw. § 616 BGB betreffen, wenn nicht Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen besondere Regelungen getroffen haben.

    Siehe zum Arbeitsschutz auch Ziffer 13 der gestern von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/…il-2020-1744228

    Bei weiteren Fragen gerne hier oder auch unter http://www.dr-theben.de

  • Wenn ich mich nicht irre , dann sind im § 616 nur 5 Tage die man bezahlt Freigestellt werden kann. Was wenn die verbraucht sind und auch die Krankmeldung ihre 6 Wochen erreicht haben ??

  • @rene-schaumkessel,

    § 616 BGB nennt keinen konkreten Zeitraum. Es kommt auf den einzelnen Fall an, da es hier keine coronabedingten generellen Entscheidungen gibt. Entweder stellt Arbeitgeber frei, bietet Home-office an, oder wäre (grundsätzlich) zu krankheitsbedingter Kündigung berechtigt; muss aber in der Regel vorher BEM anbieten.

    Hier noch eine sehr interessante Entscheidung zu § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz - Einheitlicher Verhinderungsfall...

    http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechts…Art=en&nr=23952

    Grüße

    Dr. Theben