Beiträge von Team

    Vom 1. Oktober bis 30. November finden in Betrieben und Dienststellen mit schwer­behinderten und gleichgestellten Beschäftigten turnusgemäß die Wahlen der Schwerbehinderten­vertretungen (SBV) statt. Für den Wahlvorstand ist die Sicherstellung der rechts­sicheren und barrierefreien Abläufe der Wahl oft keine Routine; auch weil neue rechtliche Möglichkeiten dazugekommen sind. Im Online-Forum „Fragen – Meinun­gen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (FMA) können sich ab 14. September Vertrauenspersonen, schwer­behinderte und gleichgestellte Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Interes­sierte aus Personalabteilungen, Verbänden und Integrations­ämtern gemeinsam mit Expertinnen und Experten dazu austauschen und Fragen klären.


    Alle Interessierten sind zur Online-Diskussion "Schwerbehindertenvertretung wählen – was ist zu tun?" herzlich eingeladen. Die Diskussion ist öffentlich und für jedermann zugänglich. Für die aktive Teilnahme ist eine Registrierung im Forum FMA erforderlich.


    Das Forum steht unter Diskussionen bereit: Zur Diskussion im Online-Forum

    Das Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) hat für das förmliche und das vereinfachte Wahlverfahren ein Informationsschreiben als Kopiervorlage in Leichter Sprache erstellt. Beide Vorlagen stehen hier zum Download bereit.


    Das förmliche Wahlverfahren richtet sich an Betriebe und Dienststellen mit 50 und mehr Wahlberechtigten. Es wird auch angewandt in Betrieben mit weniger als 50 Wahlberechtigten in räumlich weit voneinander entfernten Betriebsteilen.


    Im vereinfachten Wahlverfahren lädt die bestehende SBV selbst zur Wahlversammlung ein, bei der die neue SBV gewählt wird. Die Wahlversammlung kann in Präsenz oder online durchgeführt werden. Die Stimmabgabe erfolgt bei der Online-­Versammlung per Briefwahl.


    Beide Info-Blätter sollen Beschäftigte in Leichter Sprache u. a. darüber informieren, wann und wo die Wahl stattfindet, wer wählen darf und wer gewählt werden darf. Individuelle Daten können die Wahlverantwortlichen in die Vorlagen selbst einsetzen.


    Informationsschreiben für das förmliche Wahlverfahren in Leichter Sprache


    Informationsschreiben für das vereinfachte Wahlverfahren in Leichter Sprache

    Diskussionszeitraum: 14. September bis 5. Oktober 2022


    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch "Schwerbehindertenvertretung wählen - was ist zu tun?" zu beteiligen.


    Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe Mehr zum Thema).

    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig.
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button "Neues Thema" eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button "Antworten", mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter http://www.reha-recht.de veröffentlicht.
    • Die Diskussion bleibt auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forennutzerinnen und -nutzern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder der Anmeldung stoßen oder uns Anregungen mitteilen wollen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de

    Vom 1. Oktober bis 30. November finden in Betrieben und Dienststellen mit schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten turnusgemäß die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) statt. Für den Wahlvorstand sind die rechtssicheren und barrierefreien Abläufe der Wahl oft keine Routine; auch weil neue rechtliche Möglichkeiten hinzugekommen sind. Im Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ können ab 14. September Vertrauenspersonen, schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Interessierte aus Personalabteilungen, Verbänden und Integrationsämtern sich mit Expertinnen und Experten dazu austauschen und Fragen klären.


    Die SBV ist eine wichtige Akteurin für die Inklusion am Arbeitsplatz. Sie vertritt die Interessen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten und steht ihnen beratend zur Seite. Sie überwacht die Einhaltung des geltenden Rechts, geht Anregungen oder Beschwerden nach und ist vom Arbeitgeber vor einer Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter zu informieren und anzuhören. In Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten ist verpflichtend eine SBV zu wählen. Die formalen Abläufe der SBV-Wahl vor, während und nach der Wahl müssen bedacht werden und bieten andererseits Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis, die die Weichen für eine effektive Arbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb maßgeblich stellen können.


    Die folgenden Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion:

    • Alfons Adam (Bundesnetzwerk SBV),
    • Prof. Dr. Wolfhard Kohte (Zentrum für Sozialforschung Halle e. V.)
    • Prof. Dr. Dörte Busch (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin),
    • Melanie Glücks (LVR-Inklusionsamt),
    • Gabriele Rifaat (Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung Atos)
    • Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl (Zentrum für Sozialforschung Halle e. V.)

    Weiterführende Informationen:

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat eine Broschüre zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2022 veröffentlicht. Der Fokus liegt auf den unterschiedlichen Wahlverfahren, den Wahlformularen und dem Wahlkalender: ZB Spezial SBV 2022


    Die Zusammenfassung der Diskussion ist veröffentlicht unter Reha-Recht.de: Beitrag D1-2023

    Vom 1. Oktober bis 30. November finden in Betrieben und Dienststellen mit schwer­behinderten und gleichgestellten Beschäftigten turnusgemäß die Wahlen der Schwerbehinderten­vertretungen (SBV) statt. Für den Wahlvorstand ist die Sicherstellung der rechts­sicheren und barrierefreien Abläufe der Wahl oft keine Routine; auch weil neue rechtliche Möglichkeiten dazugekommen sind. Im Online-Forum „Fragen – Meinun­gen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ können ab 14. September Vertrauenspersonen, schwer­behinderte und gleichgestellte Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Interes­sierte aus Personalabteilungen, Verbänden und Integrations­ämtern sich gemeinsam mit Expertinnen und Experten dazu austauschen und Fragen klären.


    Alle Interessierten sind zur nächsten Online-Diskussion "Schwerbehindertenvertretung wählen was ist zu tun?" herzlich eingeladen. Das Forum wird mit Diskussionsstart unter Diskussionen bereit gestellt.


    Viele Grüße vom

    Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Vom 22. März bis 12. April 2022 haben die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. und ihre Kooperationspartner die inklusive Hoch­schul­bildung in den Fokus einer dreiwöchigen Online-Diskussion unter Beteiligung von Expertinnen und Experten gerückt. Nach Abschluss der Diskussion "Inklusive Hochschulbildung – Studieren und promovieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung" ist ihre Zusammenfassung unter Reha-Recht.de als Fachbeitrag D11-2022 erschienen: > Zum Fachbeitrag

    Der Diskussionsverlauf bleibt weiterhin nachlesbar. > Zur Diskussion


    Ihr Team von Fragen ­­– Meinungen – ­Antworten

    Hallo Sonnenschein,

    leider ist uns zu dieser Thematik nichts bekannt. Das Bundesverfassungsgericht hat auf seiner Webseite eine Jahresvorschau eingerichtet, damit sich interessierte Bürgerinnen jederzeit über anstehende Entscheidungen informieren können. Zur Jahresvorschau gelangen Sie über den nachfolgenden Link: Jahresvorschau / Bundesverfassungsgericht

    Darüber hinaus können Sie sich über Entscheidungen der Gerichte zur Aus- und Weiterbildung (inkl. Umschulung) auf der Webseite von REHADAT informieren: Rechtsprechung zur Ausbildung und Weiterbildung | REHADAT-Recht


    Viele Grüße vom Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Im Rahmen des Projektes: „Das lass‘ ich mir nicht bieten: Wege individueller Rechtsdurchsetzung“ der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL gibt es ein Podcast-Format „Wege durch den Rechte-Dschungel“, das vielen Fragen rund um das Thema der Durchsetzung von Rechten auf den Grund geht.


    In der dritten Podcast-Folge klären Jenny Bießmann (Teilhabeberaterin und ISL-Vorstandsmitglied) und Alexander Ahrens über den Schwerbehindertenausweis auf. Darüber, ob ein Schwerbehindertenausweis für seine Besitzerinnen und Besitzer ein Stigma oder eine echte Unterstützung zur Teilhabe darstellt. Auch erklären sie, wie man einen Schwerbehindertenausweis beantragt, welche Nachteilsausgleiche dieser bietet und wie er das Leben ein bisschen erleichtern kann.


    Der Podcast ist auf folgenden Kanälen abrufbar:

    RSS-Feed: Alle Episoden | Das lasse ich mir nicht bieten (letscast.fm)

    Apple: Das lasse ich mir nicht bieten (Apple Podcasts)

    Spotify: Das lasse ich mir nicht bieten (Spotify)


    (Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.)

    Die Online-Diskussion „Inklusive Hochschulbildung" ist beendet. Wir danken allen Teilnehmenden und den mitwirkenden Expertinnen und Experten sehr herzlich für den guten Austausch.


    Wesentliche Aspekte des Diskussionsverlaufs werden zeitnah als Fachbeitrag zusammengefasst und im Diskussionsforum unter www.reha-recht.de veröffentlicht.


    Die Diskussionsverlauf bleibt weiterhin öffentlich nachlesbar unter Diskussionen.


    Ihr Team von Fragen – Meinungen – Antworten

    Welche Weiterentwicklungsbedarfe des Leistungsangebots der Reha-Träger und Integrationsämter gibt es?

    Impulse hierzu wurden an anderer Stelle schon angesprochen, können hier aber noch einmal abschließend zusammengetragen werden.


    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)

    Eine Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e. V. (BHSA) in Kooperation mit abtipper.de verdeutlicht, dass für deutsche Hochschulen das Thema barrierefreie Online-Lehre immer wichtiger wird.


    An der Umfrage haben 28 Universitäten bzw. Hochschulen teilgenommen. Anhand ihrer Antworten lässt sich ableiten, dass an den teilnehmenden Hochschulen und Universitäten das Thema digitale Barrierefreiheit zunehmend eine wichtige Rolle spielt, die Umsetzung von Maßnahmen barrierefreier Kommunikation aber nicht immer vollständig stattfindet. Dringender Handlungsbedarf wird im Bereich der barrierefreien Kommunikation in der Online-Lehre sichtbar: Beauftragte für Barrierefreiheit gaben an, dass Wissen, Ressourcen und die (personelle) Unterstützung fehlten, um digitale Barrierefreiheit umsetzen und durchsetzen zu können. Unter anderem seien die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit nicht oder nur teilweise bekannt.

    • Vor allem Kommunikationsbarrieren, welche durch die Sinnesorgane oder die kognitiven Voraussetzungen der Kommunikationsteilnehmenden und eine nicht barrierefreie Umgebung hervorgerufen werden, werden kaum bearbeitet. Dazu zählen Hör- oder Sehbeeinträchtigungen.
    • Kommunikationsbarrieren welche durch den Einsatz bestimmter Medien, wie Textdokumenten, Audio- oder Videodateien entstehen, die nicht an die Studierenden angepasst sind, könnten durch den Einsatz von Maßnahmen von barrierefreier Kommunikation abgebaut werden. Dazu zählen der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschung, Untertitelung und das Bereitstellen barrierefreier, also von einem Screenreader lesbaren, Textdokumente.

    Die Studie schließt mit dem Hinweis, dass auch im Hinblick auf die sich stetig verändernde rechtliche Lage es für Hochschulen und Universitäten durchaus sinnvoll sei, im Bereich der barrierefreien Kommunikation nachzurüsten. Die Umfrageergebnisse sind abrufbar unter: Barrierefreie Online-Lehre


    (Quelle: Rollingplanet, abtipper.de)

    Viele Organisationen engagieren sich, um Hilfsangebote für Menschen mit Behinderungen auf der Flucht bereitzustellen und zu koordinieren. Nun steht auch eine Internetseite zur Koordination der Hilfsabfrage zur Verfügung. Um die Datenbank zu füllen, werden Organisationen der Behindertenhilfe in Deutschland gebeten, dort ihre Wohn- und Transferangebote für behinderte Menschen aus der Ukraine einzutragen.


    Hilfsabfrage.de: So heißt die neue Seite, die von der Dienststelle des Landesbehinderten­beauftragten Bremen, Arne Frankenstein, gemeinsam mit weiteren Institutionen wie Leistungsanbietern und Interessenvertretungen behinderter Menschen konzipiert wurde. Sie soll fester Bestandteil der Kriseninfrastruktur zur Rettung flüchtender Menschen mit Behinderungen werden. Aktuell geht es darum, die bestehenden Wohn- und Transferangebote für behinderte Menschen aus der Ukraine zu bündeln und übersichtlich aufzuführen, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen flächendeckend zu nutzen. Deutschlandweit sind Organisationen der Behindertenhilfe nun aufgerufen, in den Rubriken „Transfer“ und „Wohnen“ ihre Hilfsangebote zu hinterlegen. Organisationen in der Ukraine, in den Grenzregionen sowie in Deutschland können dann einen Abgleich durchführen, ein sogenanntes „matching“ zwischen den behinderten, geflüchteten Menschen und den Hilfsangeboten in Deutschland.

    Wie verhalten sich Verpflichtungen von Hochschulen, Reha-Trägern und Integrationsämtern zueinander? – Welche Barriere muss durch eine Teilhabeleistung beseitigt werden und welche durch die Hochschule?


    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)

    Vom 22. März bis zum 12. April 2022 wird in diesem Forum über das Thema "Inklusive Hochschulbildung" diskutiert.


    Ein Studium oder eine Promotion kann für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen mit vielfältigen Barrieren verbunden sein. Um diese abzubauen, bestehen Verpflichtungen der Hochschulen zur Barrierefreiheit sowie Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderungen gegenüber den Rehabilitationsträgern und Integrations­ämtern. Für einige Studierende sind Barrieren infolge der Corona-Pandemie entfallen. Für andere stellen virtuelle Lehrformate und Studium im Home-Office aufgrund fehlender digitaler Barrierefreiheit, sozialer Kontakte und Austauschmöglichkeiten mit anderen Studierenden eine Belastung dar.


    Darüber diskutieren Interessierte, Studierende und Lehrende, Personen aus Rehabilitationsträgern, Integrationsämtern oder Beratungsstellen, aus Wissenschaft und Forschung. Die Diskussion soll Raum für Erfahrungen, Meinungen und vertiefende Fragen geben. Reden Sie mit!


    Zur Diskussion

    Die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention haben sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben und dass dazu angemessene Vorkehrungen getroffen werden (Art. 24 Abs. 5 UN-BRK). In Deutschland trifft die Verwirklichung inklusiver Hochschulen auf verschiedene Herausforderungen an den Schnittstellen des Bildungs-, des Gleichstellungs-, sowie des Rehabilitations- und Teilhaberechts. Ab dem 22. März 2022 rücken die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. und ihre Kooperationspartner die inklusive Hoch­schul­bildung deshalb in den Fokus einer dreiwöchigen Online-Diskussion unter Beteiligung von Expertinnen und Experten.


    Ein Studium oder eine Promotion kann für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen mit vielfältigen Barrieren verbunden sein. Um diese abzubauen, bestehen Verpflichtungen der Hochschulen zur Barrierefreiheit sowie Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderungen gegenüber den Rehabilitationsträgern und Integrations­ämtern. Für einige Studierende sind Barrieren infolge der Corona-Pandemie entfallen. Für andere stellen virtuelle Lehrformate und Studium im Home-Office aufgrund fehlender digitaler Barrierefreiheit, sozialer Kontakte und Austauschmöglichkeiten mit anderen Studierenden eine Belastung dar.


    Darüber diskutieren Interessierte, Studierende und Lehrende, Personen aus Rehabilitationsträgern, Integrationsämtern oder Beratungsstellen, aus Wissenschaft und Forschung. Die Diskussion ist öffentlich und niedrigschwellig zugänglich. Sie soll Raum für Erfahrungen, Meinungen und vertiefende Fragen geben.


    Folgende Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion fachlich:

    • Dr. Jana Bauer, Susanne Groth und Karoline Rhein (Lehrstuhl für Arbeit und berufliche Rehabilitation, Universität zu Köln; Projekt PROMI – Promotion inklusive)
    • Prof. Dr. iur. Dörte Busch (Professur für Zivilrecht und Sozialrecht, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen)
    • Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat und Jana Hövelmann (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, Ruhr-Universität Bochum)
    • Fatime Görenekli (Servicestelle Studium und Behinderung, Universität Kassel)
    • Lilit Grigoryan (Universität zu Köln)
    • Michaela Kusal (Leiterin des Beratungszentrums zur Inklusion Behinderter im Akademischen Förderungswerk, Bochum; Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderung und chronischen Erkrankungen)
    • Dr. Susanne Peschke (Universität Hamburg, Koordinatorin für barrierefreie Dokumente und assistive Technologien im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten)
    • Marco Winzer (Vorsitzender des Fachausschusses II „Schulische Berufsausbildung und Teilhabe am Arbeitsleben“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe – BAGüS)

    Unter folgendem Link finden Sie weitere Hinweise zur Diskussion.

    Diskussionszeitraum: 22. März bis 12. April 2022


    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch Inklusive Hochschulbildung zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe Mehr zum Thema).
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig.
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button Neues Thema eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button Antworten, mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesuchern gelesen werden. Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht.
    • Die Diskussion bleibt auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ).


    Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forennutzerinnen und -nutzern geöffnet.


    Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder der Anmeldung stoßen oder uns Anregungen mitteilen wollen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de


    Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Zur Online-Diskussion "Assistive Technologien im betrieblichen Einsatz" ist unter Reha-Recht.de eine Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte abrufbar: Fachbeitrag D5-2022


    Die Fragen und Antworten der Diskussion sind weiterhin in diesem Forum nachlesbar unter folgendem Link: Diskussionsverlauf


    Weitere Informationen erhalten Sie hier oder über den Newsletter des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht unter www.reha-recht.de.


    Ihr Team von Fragen ­­– Meinungen – ­Antworten

    Liebe Forenmitglieder,


    kennen Sie schon den Bereich „Ihr Reha-Thema“ im Forum „Fragen – Meinungen – Antworten“? Unter den Foren „Aus der Praxis“ und „Tipps“ können Sie jederzeit, auch außerhalb von Diskussionsrunden, eigene Beiträge veröffentlichen oder Beiträge anderer Mitglieder lesen. Vernetzen Sie sich mit anderen Forenmitgliedern, weisen Sie auf Ihre aktuellen Projekte oder auf Veranstaltungen hin und teilen Sie Medientipps rund um Rehabilitation und Teilhabe. Wenn Sie das jeweilige Forum abonnieren, verpassen Sie keinen neuen Beitrag (siehe auch die FAQ: Foren und Themen abonnieren).


    Hinweis zur nächsten Online-Diskussion: Ab Mitte März steht das Thema „Inklusive Hochschulbildung“ im Mittelpunkt der 3-wöchigen Diskussion mit Expertinnen und Experten – und Ihnen?


    Freundliche Grüße vom Team