Beiträge von Team

    Vom 26. April bis 23. Mai 2023 (verlängert!) wird in diesem Forum über das Thema "Barrierefreiheit in der Reha" diskutiert.


    Akteurinnen und Akteure der Rehabilitation haben die Aufgabe, ihre Leistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. In der Praxis bestehen aber immer noch wesentliche Hürden: von der Kontaktaufnahme und Beratung über Formulare und Bescheide bis zur Umsetzung von Reha-Maßnahmen. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) veranstaltet ab 26. April 2023 gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner, der Universität Kassel, einen dreiwöchigen Online-Austausch zur Barrierefreiheit in der Rehabilitation für eine gelingende Teilhabe am Arbeitsleben.


    Darüber diskutieren Interessierte, Menschen mit Behinderungen, Akteurinnen und Akteure in der Rehabilitation, aus Integrationsämtern oder Beratungsstellen, aus Wissenschaft und Forschung. Die Diskussion soll Raum für Impulse, Erfahrungen und Lösungswege geben. Reden Sie mit!


    Zur Diskussion

    Auf dem Weg zur Reha können etliche Barrieren auftreten, angefangen beispielsweise bei der ärztlichen Verordnung und der Antragstellung, in der Beratung und Kommunikation mit Ansprechstellen, bei der Suche nach den passenden Diensten und Einrichtungen und letztlich am Ort der Leistungserbringung.

    Welche Erfahrungswerte gibt es hierzu? Wurden in den letzten Jahren positive Veränderungen wahrgenommen?


    Dies ist eine Impulsfrage des Teams.

    Diskussionszeitraum: 26. April bis 17. Mai 22. Mai 2023 (verlängert!)

    Diskutiert werden Fragen und Meinungen zur Barrierefreiheit in der Rehabilitation für eine gelingende Teilhabe am Arbeitsleben.

    • Alle Interessierten können sich am öffentlichen Austausch beteiligen.
    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe Mehr zum Thema).
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig.
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button "Neues Thema" eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button "Antworten", mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.

    Die Diskussion bleibt auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar. Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht.


    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist das Unterforum Ihr Reha-Thema durchgängig für registrierte Forennutzerinnen und -nutzer geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder der Anmeldung stoßen oder uns Anregungen mitteilen wollen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de

    Akteurinnen und Akteure der Rehabilitation haben die Aufgabe, ihre Leistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. In der Praxis bestehen aber immer noch wesentliche Hürden: von der Kontaktaufnahme und Beratung über Formulare und Bescheide bis zur Umsetzung von Reha-Maßnahmen. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) veranstaltet ab 26. April 2023 gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner, der Universität Kassel, einen dreiwöchigen Online-Austausch zur Barrierefreiheit in der Reha. Alle Interessierten können mit den eingeladenen Expertinnen und Experten diskutieren.


    Die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben setzt nicht nur eine zugängliche Arbeitswelt voraus, sondern erfordert auch Rehabilitations- und Teilhabeleistungen, die für alle Menschen zugänglich sind. Barrierefreiheit bei Rehabilitationsträgern, Diensten und Einrichtungen ist ein Faktor für die gelingende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und betrifft den Zugang zu Gebäuden und Räumen genauso wie die Kommunikation oder die Nutzung digitaler Anwendungen im gesamten Reha-Prozess.

    Der Evaluationsbericht zum novellierten Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt zahlreiche Empfehlungen, wie Barrierefreiheit durch Umsetzung und Anpassung verwaltungs-rechtlicher, sozialrechtlicher, arbeitsrechtlicher und baurechtlicher Vorschriften erreicht werden kann: etwa durch die entsprechende Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken sowie die Nutzung von Leichter Sprache, Kommunikationshilfen oder Gebärdensprachdolmetschung. Wichtige Impulse sind auch aus der Bundesinitiative Barrierefreiheit zu erwarten.


    Folgende Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion fachlich:

    • Dr. Alexander von Boehmer, Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes (AGSVB)
    • Tanja Ergin, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW)
    • Franziska Faludi, Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    • Dominik Heydweiller, Bezirksverwaltung Berlin der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
    • Prof. Dr. Daniel Hlava, Frankfurt University of Applied Sciences
    • Christina Janßen, Universität Kassel
    • Dr. Sebastian Klaus, Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e. V. (BV BFW)
    • Julia Köhler, BDH Bundesverband Rehabilitation
    • Simone Siebert, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK)
    • Prof. Dr. Klaus-Dieter Thomann, IVM – Institut für Versicherungsmedizin Frankfurt am Main
    • Alexander Thomas, Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen

    Die Federführung liegt bei Prof. Dr. Felix Welti von der Universität Kassel.


    Weitere Hinweise zum Ablauf der Diskussion


    Die Zusammenfassung der Diskussion ist verfügbar unter Reha-Recht.de: Fachbeitrag D9-2023

    Die nächsten Diskussionsthemen im Forum Fragen – Meinungen – Antworten werden derzeit vorbereitet. Im April/Mai wollen wir uns mit Expertinnen und Experten und allen interessierten Forenmitgliedern über Barrierefreiheit für eine gelingende Reha austauschen. Im Juni rücken wir die Beratung zu Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben in den Fokus einer Diskussion. Die dritte Diskussionsrunde im Herbst wird voraussichtlich die Bedarfsermittlung thematisieren.


    Zuletzt fand im November 2022 die Diskussion "Die Budgets für Arbeit und Ausbildung – verkannte Leistungen?" statt. Hierzu wurde inzwischen eine Zusammenfassung erstellt und als Fachbeitrag D2-2023 veröffentlicht.

    Die Zusammenfassung der Online-Diskussion "Schwerbehindertenvertretung wählen – was ist zu tun?" ist inzwischen als Fachbeitrag veröffentlicht. Der Austausch befasste sich mit Besonderheiten des vereinfachten und förmlichen Wahlverfahrens sowie insbesondere mit Fragen zur digitalen Wahlversammlung und der barrierefreien Gestaltung der Wahl. Dabei wurde deutlich, dass es teilweise eine Herausforderung ist, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung rechtskonform und barrierefrei durchzuführen. Daher wurde viel Wert darauf gelegt, dass Wahlvorstand wie auch die Vertrauenspersonen und ihre Stellvertretungen ihre Schulungs- bzw. Fortbildungsansprüche wahrnehmen sollten.

    Unter www.reha-recht.de können Sie den Fachbeitrag D1-2023 lesen oder herunterladen.

    Der Diskussionsverlauf ist hier bei FMA weiterhin nachlesbar unter: Schwerbehindertenvertretung wählen – was ist zu tun?

    Liebe Forenmitglieder, liebe Leserinnen und Leser,


    die Diskussion Die Budgets für Arbeit und Ausbildung – verkannte Leistungen? ist beendet; die Foren sind geschlossen. Es wurde angeregt, offen und konstruktiv diskutiert, über 140 Beiträge zum Thema sind entstanden. Diese bleiben dauerhaft nachlesbar und werden nun in Form eines Fachbeitrags aufbereitet und im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter http://www.reha-recht.de veröffentlicht.


    Wir danken den beteiligten Expertinnen und Experten herzlich für ihre kompetente Begleitung und allen Teilnehmenden für ihre Impulse, Fragen und Meinungen.


    Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Liebe Diskussionsteilnehmende,

    wir freuen uns über Ihren regen Informations- und Erfahrungsaustausch. Dabei haben Sie teilweise schon Verbesserungsbedarfe zum Budget für Ausbildung aber auch Barrieren aufgezeigt. Auch der bisher berechtigte Personenkreis wurde von Ihnen angesprochen.


    Jörg Ebert äußerte sich insbesondere zu Anspruchsberechtigten mit Dolmetschungsbedarf:

    Für die jeweils Betroffenen ist es sehr schwierig, insbesondere mit Schwierigkeiten in der Kommunikation, den Dschungel der Zuständigkeiten zu durchdringen. Eine berechtigte, selbstbestimmte Teilhabe ist mit den Voraussetzungen nicht möglich.

    Weitere Äußerungen waren:

    Womit wir wieder bei dem Problem sind, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten auf ein Budget für Ausbildung viel zu eng gefasst ist. So werden Menschen mit Behinderung, denen das BTG erforderliche Leistungen zur Teilhabe an Arbeit zuspricht, von ebendiesen Leistungen wieder ausgeschlossen.

    nach unseren Erfahrungen in der Teilhabeberatung kommt - zumindest in BW - für die Zielgruppe in der Regel eher die Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) in Frage.

    Wir möchten mit Ihnen an dieser Stelle vertiefend Ideen und Möglichkeiten der Umsetzung diskutieren, die eine Nutzung des Budgets für Ausbildung verbessern könnten. Gerne auch als Hinweis an die Politik oder Forschung.


    (Dies ist ein Impuls vom Team)

    Liebe Diskussionsteilnehmende,

    wir freuen uns über Ihren regen Informations- und Erfahrungsaustausch. Dabei sind Sie teilweise schon auf die unzureichende Wissensvermittlung an Akteure und Betroffene eingegangen.

    Ich erlebe es in der Beratungspraxis häufig, dass selbst Fachleute Schwierigkeiten dabei haben, die relevanten, rechtlichen Regelungen im SGB III, IV, VI und IX zu überblicken. Wir versuchen mit Graphiken die Informationen zugänglich zu machen, erleben aber auch auf Seiten der WfbM-Beschäftigten wenig Interesse zum Wechsel auf den Arbeitsmarkt.

    Nach unseren Erfahrungen müsste mehr Information erfolgen, BEVOR die MmB in die Werkstätten gehen. Bspw. müsste in Förderschulen oder inklusiven Klassen über diese alternative Beschäftigung aufgeklärt werden. Wer die Annehmlichkeiten einer WfbM-Umgebung erstmal genossen hat, ist vermutlich schwierig dazu zu motivieren, diese wieder aufzugeben.

    U. a. wurden nachfolgende Fragen gestellt.

    Die Frage ist doch, wie machen wir das Budget für Arbeit bei Arbeitgebern bekannt? Wie erfahren Leistungsberechtigte, die nicht in der Werkstatt arbeiten vom Budget für Arbeit? Wie kommen potenzielle Arbeitgeber und mögliche Budgetnehmer zusammen und können ausprobieren, ob sie zusammenpassen? Wer sucht für einen Leistungsberechtigten, der nicht in die Werkstatt möchte, sondern das Budget für Arbeit, einen geeigneten Arbeitsplatz? Die Agentur für Arbeit fühlt sich bisher in diesen Fällen nicht zuständig.

    Gerne möchten wir an dieser Stelle mit Ihnen vertiefend Hinweise und Lösungsansätze z. B. für eine bessere Bekanntmachung und damit erleichterte Nutzung in der Praxis des Budgets für Arbeit diskutieren als auch zu einer Beantwortung der Fragen beitragen.


    (Dies ist ein Impuls des Teams)

    Dem Budget für Arbeit liegt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zugrunde. Wir möchten mit Ihnen Fragen und Erfahrungen zur sozialen Absicherung diskutieren:

    • Wie sind Leistungsberechtigte mit einem Budget für Arbeit im Falle von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit sozial abgesichert?
    • Und wie sind sie im Falle von Kurzarbeit sozial abgesichert?

    (Dies ist ein Impuls des Teams.)

    Vom Antrag über die Teilhabeplanung und Bewilligung bis schließlich zur Umsetzung sind unterschiedliche Personen beteiligt – wir möchten mit Ihnen Ihre Fragen zu Zuständigkeiten und Ansprechstellen aber auch Hindernisse erörtern, wie beispielsweise:

    • Welche Akteure sind bei der Bewilligung und bei der anschließenden Umsetzung des Budgets für Ausbildung beteiligt und welche Rolle spielen sie?
    • Welche Ausbildungsbetriebe kommen für ein Budget für Ausbildung in Frage – wer entscheidet darüber?

    (Dies ist ein Impuls des Teams.)

    Gerne möchten wir mit Ihnen die Auswirkungen eines (bewilligten) Budgets für Arbeit auf andere Ansprüche anhand folgender Beispielfragen diskutieren:

    • Was passiert mit einer Erwerbsminderungsrente bei Aufnahme einer durch das Budget geförderten Beschäftigung?
    • Wie lassen sich weitere Leistungen zur Teilhabe in ein Budget integrieren, z.B. Hilfsmittel oder Fahrkosten?
    • Wie wirkt sich eine Teilzeitbeschäftigung auf den Anspruch auf ein Budget für Arbeit aus?

    Ergänzende Themen und Erfahrungsberichte sind willkommen.


    (Dies ist ein Impuls aus dem Team.)

    Liebe Forenmitglieder,

    einige Abkürzungen wie z. B. MmB für Menschen mit Behinderungen oder BfA für Budget für Arbeit sind hier im Forum sicher geläufig, manche aber weniger. Daher bitten wir darum, Begriffe zunächst auszuschreiben und dann ggf. die Abkürzung zu verwenden.


    Michael: BBB = Berufsbildungsbereich Bundesverband der Träger beruflicher Bildung und BiB = Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze, richtig?

    Das Budget für Arbeit (BfA) und das Budget für Ausbildung sollen Menschen mit Behinderungen bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Beide Teilhabeleistungen werden nicht wie erwartet in Anspruch genommen. Woran das liegt und wie die selbstbestimmte Teilhabe an Arbeit besser gefördert werden kann, diskutieren Expertinnen und Experten ab dem 9. November 2022 in der öffentlichen Online-Diskussion "Die Budgets für Arbeit und Ausbildung – verkannte Leistungen?".


    Die Diskussion wird von der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und deren wissenschaftlichen Partnern an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) durchgeführt. Allen Teilnehmenden bietet sich Gelegenheit zum Austausch von Meinungen und vertiefenden Fragen unter Begleitung von fachlicher Expertise: Zur Diskussion

    Das Budget für Arbeit (BfA) und das Budget für Ausbildung sollen Menschen mit Behinderungen bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Beide Teilhabeleistungen werden nicht wie erwartet in Anspruch genommen. Woran das liegt und wie die selbstbestimmte Teilhabe an Arbeit besser gefördert werden kann, diskutieren Expertinnen und Experten ab dem 9. November 2022 mit Interessierten in einer öffentlichen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und deren wissenschaftlichen Partnern an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU).


    Im Koalitionsvertrag (2021–2025) weist die Bundesregierung die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen als einen Schwerpunkt aus. Menschen sollen „so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben“ können. Zu diesem Zweck wurden Anfang 2018 das BfA (§ 61 SGB IX) und 2020 das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) eingeführt. Die neuen Leistungen gelten auch als Antwort auf das erste Staaten­berichtsverfahren. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte Deutschland dafür kritisiert, dass Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur unzureichend fördern. Beide Leistungen beinhalten einen Lohnkostenzuschuss und die Erstattung von Aufwendungen für die Anleitung und Begleitung am Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie in der Berufsschule. Aber ein durchschlagender Erfolg will sich bislang nicht einstellen. Im Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ stehen zwischen dem 9. und 30. November 2022 Fragen zu diesen Leistungen im Mittelpunkt.


    Die folgenden Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion:

    • Jörg Bungart, Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. (BAG UB), Hamburg
    • Bertold Deusch, Leiter Referat "Teilhabe am Arbeitsleben", Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS BW)
    • Tanja Ergin, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke e.V. (BAG BBW)
    • Oscar Hubrich, Hanna Milde, Integrationsfachdienst (IFD) Caritasverband Osnabrück
    • Thomas Lehmann, Budgetnehmer, Stephanus-Werkstätten Berlin
    • Iva Kraus, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg
    • Lea Mattern, Humboldt-Universität zu Berlin
    • Dr. Tonia Rambausek-Haß, Humboldt-Universität zu Berlin
    • Matthias Seidel, Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Berlin (Teamleiter für die Teilhabeplanung)
    • Sabrina Smits, Abteilungsleitung Ausbildung Perspektiva gGmbH, Fulda
    • Katarzyna Straßner-Wolf, Sozialdienst Werkstatt für behinderte Menschen, Stiftung „Samariterherberge“
    • Barbara Vieweg, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL)
    • Nicole Wandmaker, Fachdienst Eingliederungshilfe, Kreis Dithmarschen

    Federführung:

    • Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
      Team: Belinda Weiland (Wissenschaftliche Mitarbeiterin); Philipp Jahn (Wissenschaftlicher Mitarbeiter)
    • Prof. Dr. Gudrun Wansing, Humboldt-Universität zu Berlin

    Weiterführende Informationen:

    Die Diskussionszusammenfassung wurde unter reha-recht.de veröffentlicht: zum Fachbeitrag D2-2023

    Diskussionszeitraum: 9. bis 30. November 2022


    Alle Interessierten können sich am öffentlichen Austausch "Die Budgets für Arbeit und Ausbildung – verkannte Leistungen?" beteiligen.

    Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich.

    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig.
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button "Neues Thema" eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button "Antworten", mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht.
    • Die Diskussion bleibt auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forennutzerinnen und -nutzern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder der Anmeldung stoßen oder uns Anregungen mitteilen wollen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de

    Was ist das Budget für Ausbildung? Wer kann es beantragen? Was sind die allgemeinen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme? Ist ein bewilligtes Budget für Ausbildung zeitlich limitiert? Ist der Anspruch durch das Lebensalter der Antragstellenden begrenzt?


    (Dies ist ein Impuls des Teams)