Beiträge von Michael

    Hallo Herr Rosenow,


    wie sieht es denn mit der Teilhabezielvereinbarung nach §122 aus - begründet die ein eigenes Vertragsverhältnis?
    Die Frage ist zwar vordergründig OT, würde mich aber dennoch interessieren - zumal ich mit Satz 2: "Die Vereinbarung wird für die Dauer des Bewilligungszeitraumes der Leistungen der Eingliederungshilfe abgeschlossen, soweit sich aus ihr nichts Abweichendes ergibt." meine Probleme habe: Heißt das, dass man ggf. (Abweichendes!) vom Leistungsberechtigten (denn ihm ihm wird diese Vereinbarung ja getroffen, auf LE-Seite müsste man lediglich den Bewilligungszeitraum anpassen...- womit wir zumindest wieder etwas näher am Thema PB wären) - auch wenn eigentlich der Leistungserbringer rechenschaftspflichtig wäre - einzelne Zwischenberichte einfordern könnte oder wie soll man den Satz verstehen? Wenn dem nicht so wäre, hätte Satz 3 inhaltlich ja eher weniger Sinn - denn woher sollte die "Ansatzpunkte" denn kommen...?
    So wie ich es dargestellt habe, könnte ja etwas wie ein Controlling in die EGH einfließen - ein Thema, dass auf Trägerseite ja eher mit einer gewissen Aversion betrachtet wird, um es vorsichtig zu formulieren...

    Hallo Frau Thielicke,


    ebenso hatte es Walter Thimm schon vor über 25 Jahren beschrieben. Teilhabe lässt sich nur die durch Normalisierung von Lebensumständen erreichen und ist strikt an Wünsche und Vorstellungen der Person, um die es geht auszurichten.
    Gleichzeitig ist aber auch normativ ein Diskurs über die "normalen" Lebensumstände ein Diskurs zu führen und nebenbei ist eine inklusive Gesellschaft immer auch exklusiv.
    Was mich zu meinem einzigen Kritikpunkt führt, ihren Darlegungen zu Punkt 2. Die EGH gehört viel stärker in die kommunale Sozialplanung eingebunden, da geht es einfach um mehr als hohe Bordsteine zu monieren, sondern um die Erschließung von Wohnorten für vulnerable Personen. Statt nur die Option anzubieten, dass wir versuchen im Sinne einer Inklusion "Schonräume" und "Nicht-Orte" abschaffen, müssen wir mehr Einfluß auf die Gestaltung von Lebensräumen nehmen.
    Gerade im Bereich Psychische Erkrankung und insb. im Bereich Sucht, haben wir schöne Parkstreifen errichtet, die sich oft so lesen: OFW->Notunterkunft->besondere Wohnform->? (weil einfach kein Wohnraum für diese Menschen vorhanden ist! Bei 95% derjenigen, die "nur" eine psychische Beeinträchtigung haben und noch über eigenen Wohnraum verfügen, ist der Erhalt desselben durch entsprechende Leistungen vorrangiges Thema in den Hilfeplänen...). Dieses Klientel stellt die deutliche Mehrheit der Leistungsberechtigten in der EGH (und Lehrer und Angehörige spielen hier eigentlich gar keine Rolle), erst danach folgen diejenigen, die wir "geistig behindert" nennen und nur 10% gehören zu denjenigen mit angeboreren oder erworbener körperlicher Behinderung.
    Bei den Ausgaben für doe PBs steht diese Reihenfolge mehr als Kopf - 90% der "Ausgaben" entfallen auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigung, der Rest geht an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
    Ein PB für menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, habe ich noch gar nicht bearbeitet - meine Kollegen wohl schon, wenn auch sehr selten. ein PB für eine Person mit Suchterkrankung ist in etwa so häufig, wie ein weißer Tiger im Südschwarzwald...
    Unter der Hand versteckt sich im BTHG und vorallem in der darausresultierenden Praxis m.E. ein versteckter Capability-Ansatz - es wird dennoch anhand von persönlichen Ressourcen abgewogen. "Der" Tetraphlegiker im Rollstuhl, der mit hoher Unterstützung irgewndwie arbeitstechnisch "verwertbar" ist und seine Ansprüche genau formulieren kann, hat irgednwie doch andere "Startchancen" als eine Person mit einer F20-Diagnose, der keinerlei Unterstützung mehr hat, der mit Antragsstellungen überfordert ist und bei dem im "Bestfall" 2-3 Stunden Beschäftigung in einer Tagesstätte herumkommen...
    Ja, ich bin mal provokativ, aber so wie die Praxis aussieht, wird sich daran nichts ändern... Einwürfe etwa eines Hrn. Krauthausen interessieren mich da nicht, wenn er fordert alle WfbMs abzuschaffen, sein Tag ist ja gestaltet - der hat dort nie einen Tag gearbeitet und die WfbM, so schlecht sie sein mag, ist für viele der einzige Kontakt nach "Außen". Klar kann man das System abschaffen, man nehme 400 - 600 Millionen monatlich und alle hätten Mindestlohn - allerdings auch keine Tagesstruktur mehr.
    Bei den Grünen, wohlverwoben mit der Interessenvertretung von Menschen mit körperlichen Beinnträchtigungen, finden sich Vorschläge zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV - nützt natürlich eigentlich nur Personen mit körperlichen Beeintächtigungen, die mal eben die Anpassung aller Bahnsteighöhen an barrierefreie Züge fordern, nebenbei müsste im Rahmen dessen nahezu alle Brücken des Bahnverkehrs höher legen - da wären wir bei schlapp-geschätzten 100 Milliarden, okay nutzt auch Personen mit Kinderwagen.
    Ich tue mich bei der Bewertung solcher Vorschläge schwer - Inklusion ist einfach mehr als Barrierefreiheit...und nicht alles, was wünschenswert ist, ist bezahlbar.

    Hallo Frau Ehrhardt,


    ich bezog mich auf ihre Aussage:
    "Tja, es ist das Verwaltungshandeln, mit dem unsere Ratsuchenden zuerst in Kontakt kommen..."
    So wie sie es jetzt beschreiben, besteht kein Dissenz zwischen uns: Die meisten Menschen wenden sich erstmal an die bekannten Leistungserbringer vor Ort und der bietet halt an, was er hat - und dies in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, eben bevor eine Beratung durch die EUTB oder den Leistungsträger stattgefunden hat.
    Daher kommen auch die ganzen Anträge, wo nicht nur der Bedarf schon klar festgelegt ist (etwa besondere Wohnform), sondern auch schon ein Einzugsdatum benannt wird. Und leider ist es in sehr vielen Fällen so, dass man dem eigentlich nur folgen kann, weil es keinen anderweitigen Wohnplatz (ein Thema, dass ich anderweitig ja schon erwähnt hatte) gibt, an dem man eine ambulante Leistung - ob PB oder BW - durchführen könnte...

    Hallo Frau Ehrhardt,
    natürlich haben sie Recht - und dafür was ein gutes Setting ausmacht, sind unsere Denkkategorien manchmal viel zu klein - das fängt schon beim Thema Barrierefreiheit an (und leider wird vieles darauf verkürzt): Die am m.E. besten laufende Wohngruppe habe ich kennengelernt in einem Vorkriegsbau einfachster Ausstattung, die exakt null auf Pflege und Barrierefreiheit eingerichtet war - dennoch hatte man sich inhaltlich dort so aufgestellt, dass man das Leistungsangebot locker und für alle Bewohner innerhalb von 2 Tagen auf ein PB hätte umstellen können.
    Inhaltlich wurde diese Sache natürlich durch diverse Umstände begünstigt - etwa dadurch, dass dort viele Bewohner lebten, die vorher in ihrer "Einrichtungskarriere" mal angeeckt sind (neudeutsch: Systemsprenger), die wollten gar kein "Gruppenangebot", sondern waren froh, dass sie geiegnete Rückzusmöglichkeiten hatten. Hinzu kam, dass die Wohngruppe über Jahre nicht irgendwo fest angebunden war - mal war der Bereich zuständig, mal der, was den Mitarbeitern natürlich auch Freiräume eröffnete.
    Zur obigen Eingangsfrage: M.E. sollte die Möglichkeit eines PBs nicht nur im Bedarfsermittlungsgespräch erwähnt werden, sondern sich diese zunächst erstmal darum zentrieren, wie ein PB aussehen könnte - oder ob es ggf. dazu Alternativen gibt! Den viele Leistungsberechtigte könne für sich solch eine Unterstützung gar nicht einklagen - heraus kommt dabei: Schwermehrfachbehindert = Wohnheim und TFS...und dann zeigen diese Menschen, die keinen Fürsprecher haben, eben jenes Verhalten, was wir unter "Schwermehrfachbehindert" immer noch sehr gerne - viel zu gerne - naturalisieren.... Bspw. konnte mir noch niemand erklären, wie personenorientiert es ist, dass ein Werkstattbeschäftigter jederzeit Teilzeit arbeiten kann, eine Person die eine Tagesförderstätte besucht jedoch nicht...

    Hallo Herr Rosenow,


    als Jurist sollten sie wissen, dass eine Soll-Regelung ebenso eine Auslegungssache ist, wie eine Kann-Regelung. Auch wenn das Verb Sollen nicht auftaucht, bestehen die §1-4 des SGB IX inhaltlich doch ausschließlich aus Sollens-Regelungen...
    Auch hinsichtlich der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen bin ich zuversichtlich, dass diese existieren - und zumindest vor Gericht sollten diese auch vorglegt werden müssen. Hinsichtloch der inhaltlichen Qualität würde ich nicht so große Erwartungen hegen, denn beschrieben werden die Leistungen die vorgehalten werden un diese beziehen sichm neben relativ pauschalen Aussagen hinsichtlich des angesprochenen Klientels vorrangig auf bauliche Aspekte (Angaben zur Geschossfläche einer WfbM zu lassen, ist ja eher so eine relative Sache, wenn man nicht weiß, ob wievile Arbenitsplätze vor Ort wie strukturiert sind - und es ist sicherlich hinsichtlich der Bedarfsdeckung irrelevant, wenn pro Arbeitsplatz in einer Gruppe nur 13 statt 15qm eingeplant wurden...).

    Hallo Schubert,


    grundsätzlich lassen sich alle Leistungen in der EGH als PB umsetzen (und dies auch einzeln, so kann man regfulär die Sachleistung einer WfbM in Anspruch nehmen und gleichzeitig ein PB für Wohnen oder Freizeitassitenz). Etwas widersinnig wird es halt bei Pauschalen, wie etwa bei den Tagesstätten für psychisch "Kranke", da dort als Teilhabeziel meist nur die Teilnahme erachtet wird...
    Aus einem BW lassen sich wunderbar Teilhabeziele herausarbeiten, eigentlich liegen diese sogar schon vor, sonst würden sie diese Leistung gar nicht erhalten.
    Ws natürlich sein könnte, ist dass sie keinen BW-Anbieter finden - die sind nämlich gar nicht so scharf darauf, da der hinterlegte Stundensatz fürs PB 15% niedriger liegt als im BW.
    Der Besuch der EUTB kostet nichts, verpflichtet zu nichts und ist relativ niederschwellig - probieren sie es aus, dafür sind die EUTBs da ;)

    Hallo Zeidler,


    ich arbeite nicht in diesem Bereich und kann ihnen deshalb inhaltlich kaum weiterhelfen.
    Ich verweise sie mal auf die entsprechenden Empfehlungen (ungleich Rechtsgrundlage!), die ich auf die Schnelle finden konnte:
    https://www.der-paritaetische.…hilfe_Schulbegleitung.pdf
    Unter Punkt 7 bietet sich ein deutlicher Anhalt dafür, dass die Eltern für ihre Kinder durchaus ein PB beantragen dürfen. Allerdings sollte man auch offen benennen, dass bei dessen Refinanzierung sicherlich nicht auf die Aspekte der Qualifikation Rücksicht genommen wird - viele Eltern hätten halt gerne eine Fachkraft für die Unterstützung ihrer Kinder (99% haben aber, sorry liebe Eltern, keine Ahnung, ob das, was die entsprechende Person leisten muss/kann/soll, den Kriterien einer Fachkraft entspricht). Ferner müssen sie sich im Klaren sein, dass sie diese Person selbst finden müssen - die Akquise von entsprechendem Personal obliegt dann nicht mehr dem Leistungsträger - andererseits muss dieses während der Schulzeit 100% vorhanden sein...

    Hallo Frau Ehrhardt,


    leider kann ich ihrer These aus ihrem letzten Beitrag nicht zustimmen - zumindest bezogen auf die EGH. 95% der Erstkontakte laufen dort weiterhin über die Leistungserbringer und um es mal platt runterzubrechen: Wenn ich beim "Asiaten" frage, was er mir zu essen empfiehlt, kommt selten Pizza dabei raus.
    Andererseits sind die Leistungsträger bei weitem noch nicht so aufgestellt (weder personell, noch inhaltlich), dass sie diesen Part übernehmen könnten - dies macht die EUTBs umso wichtiger (wenn diese nicht gerade ausgerechnet so unabhängig sind, dass das Personal direkt vom LE kommt...und selbst die eigenen Mitarbeiter des Trägers dankend eine Beratung durch die Ex-Kollegen ablehnen - habe ich auch schon so erlebt...).

    Hallo Frau Ehrhardt,


    ja, die Gefahr des Rosinen-pickens sehe ich da auch - allerdings sind da die Leistungsträger auch in der Verpflichtung dies zu unterbinden, denn die erstellen ja die entsprechenden Leistungsvereinbarungen (da könnte bei Platzzahlzusagen durchaus reinschrieben, dass mind. 50% der Plätze mit Leistungsberechtigten mit einem Unterstützungsbedarf von über X - ob das jetzt Metzler oder sonstwas ist, ist egal - zu belegen sind...).
    Grundsätzlich finde ich die Idee mit den anderen Leistungsanbietern sympathisch, gerade weil es dort eben keine Deckelung auf eine Mindesplatzzahl gibt (bei uns 120 - was ja dann ein entsprechend großes Einzugsgebiet bedeutet - außer in Städten - und somit eine sozialräumliche Ausgestaltung eher erschwert..). Andererseits haben wir in unserem Bundesland m.W.n. noch gar keinen anderen Leistunsanbieter.
    Dafür haben wir in meinem lokalen Arbeitsbereich etwas, dass ich gerne als "virtuelle Werkstatt" bezeichne. Dort gibt es gar keine Werkstattplätze, sondern die Klienten arbeiten ausschließlich auf Außenarbeitsplätzen, machen Praktika und werden auf BiB-Plätzen betreut. Vor Ort haben die wirklich nur Schulungsräume, könnte genausogut eine VHS sein... Klar haben die dort eine Limitierung nach "unten", insb. wenn Pflege ein Thema ist, andererseits nehmen die sich auch Klienten an, die Aufgrund "ihres" Verhaltens in der WfbM anecken (als ich das letzte Mal dort war, ging es um einen Leistungsberechtigten, der mal aufgrund von Verhaltensspecials nach dem BBB in die Tagesförderstätte sollte - 6 Jahre später hat er nun, nach diversen Praktika und Bib-Plätzen eine - befristete - 30-Stunden Stelle auf dem regulären Arbeitsmarkt, die nach Mindestlohn bezahlt wird...). Interessant an dem Konstrukt der virtuellen Werkstatt ist, dass diese eigentlich nur eine ganz normale Außenstelle einer regulären Werkstatt ist - nur dass man hier einfach ncht eine neue Werkstatt genaut oder eine alte erweitert hat, sondern mal die seit Jahren vorhandenen Möglichkeiten genutzt hat, um sich kreativer aufzustellen (klar kocht man dort auch nur mit Wasser und genau beziffern kann ich es auch nicht, aber dort liegt man bei der Vermittlungsquote auf den Arbeitdsmarkt deutlich über den gemeinhin kolpoltierten 1-3% einer normalen Werkstatt... - und aufgrund des eher modularen Angebots, könnte man dies Leistung auch über ein PB refinanzieren, was bei der "All-exclusive"-WfbM eher schwierig ist...).

    Hallo Frau Ehrhardt,


    ironieerklärender Zusatz (hoffe ich bekomme das gendergerecht hin): Mit den 75% der Schreibenden bezog ich mich darauf, dass diese(?) - gemessen an der Gesamtheit der/das/die Tätigen in diesem Arbeitsbereich - weiblichen Geschlechts/als Frauen geboren und-oder sozialisiert/weiblich oder irgendwas anderes Neudeutsches sind - Paternalimus dürfte/sollte/müsste/könnte den/das/diejenigen fremd sein...

    Hmm,
    die Sache mit dem Vertrauen ist schwierig - einfach weil viele Leistungsberechtigte Angebote annehmen, deren sagen wir mal so in ihrer Substanz problematisch sind... Da liegen Kostenvoranschläge und ermittelter Bedarf gerne mal im 4stelligen Bereich auseinander (gerade im Bereich Pflege scheint dies zum Trend zu werden - 7mal täglich Anfahrtspauschale für die hauswirtschaftlichen Leistungen; die Medikamentengabe erfolgt - nach ungenauer Angabe des Arztes, der sich um solche Dinge keine Kopf macht, immer um 20 Uhr - also doppelte Anfahrtpauschale wegen Nachtarbeit, etc. - hier wird m.E. viel Schindluder betrieben und es erwartet auch kein Menschen, dass ein Otto-Normal-Bürger solche Kostenoranschläge durchdenkt....).

    Hallo Frau Ehrhardt,


    natüröich muss niemand während einer Bedarfsermittlung sein ganzen Leben offenlegen und ich weise immer daraufhin, dass wenn Fragen zu persönlich sein sollten, diese nicht beantwortet werden müssen. Manche Punkte thematisiere ich ggf. auch gar nicht im Gespräch, weil ich es unpassend finde, eine Person mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung, deren Ursache anhand der mir vorliegenden Unterlagen bekannt und unbestreitbar ist, dahingehend anzusprechen wie es war, als er/sie die Mutter nach dem Suizid gefunden hat oder als der Vater... Das benenne ich ggf. kurz in meiner Ausarbeitung, ansonsten geht es mir aber nicht um eine Aufarbeitung oder sonstwas, sondern um den Bedarf den die Person hat (wenn ich den Eindruck habe, dass eine Therapie sinnvoll/unterstützend wäre, spreche ich dies schon an, aber frage eher offen: Nach dem was sie erlebt haben, wie kommen sie damit zurecht? Hatten sie mal eine Therapie, um das zu verarbeiten?...oftmals ist dies bereits bekannt und dann spare ich mir auch das).
    Wir machen die Bedarfsermittlung in der Regel im häuslichen Umfeld, da bekommt man manchmal Einblicke, die den Horizont weiten - wenn ich etwa 5min von der Wohnungtür ins Wohnzimmer brauche und ich dann auch nicht erahnen kann, wo ich mich hinsetzen könnte, dann rege ich natürlich auch bei einer Hochschulhilfe eine Unterstützung im häuslichen Umfeld an, gerade wenn die letzten 3 Semester kein Schein erworben wurde, dafür aber inhaltlich raumfüllend mit anderen Dingen in der Wohnung verteilt sind... Da geht es mir nicht darum zusätzliche Bedarfe zu erkennen und aufzuschwatzen, sondern darum, dass der Bedarf nur durch weitere Maßnahmen gedeckt werden kann; ferner neige auch ich tendenziell eher Richtung Homöostase, jeder weitere Bedarfe bedeutlich zusätzliche Arbeit und Arbeit habe ich gefühlt genug...
    Meine Rolle verwirrt sie? Naja, ich bn weit davon entfernt die derzeitige Gesetzeslage als inklusiven Goldstandard anzusehen und die jeweiligen Regelungen bei den Leistungsträgern sind noch weiter davon entfernt. Andererseits war ich lange genug auf der "anderen Seite der Macht", also bei Leistungserbringern, um zu wissen, dass die ihre Aufgabe vorrangig auch nur über ein "Dagegensein" und es geht ihnen so schlecht, weil der böse Leistungsträger, etc.pp. definieren.... Die Mitarbeiter sind überlastet durch Überstunden und Arbeitsverdichtung, mangelnde Weiterqualifizierungsangebote (Wo lernt man etwa Wohngruppenbetreuer? Das ist ein Wissenstransfer in der Praxis, der sicherlich nahe an die 7 Lehrjahre vergangener Epochen anschließt!), vollkommen fehlgeleitetes Führungshandeln (Ich war mal bei einem Träger, der seine Zukunftspläne hinsichtlich Regionalisierung den Mitarbeitern vorstellte mit dem Aussage: Wir würden da ja mutiger vorangehen, aber die Mitarbeiterschaft wird dagegen sein, weil sie den Status quo erhalten wollen - selbiger war ne 6-Tage Woche, regelmäßige Einzeldienste mit teilweise 12-15 schwerstbeeinträchtigten Personen, Teams mit teilweise deutlich mehr als tausend Überstunden, die Protokolle aus den Leitungsrunden waren unter Verschluss, etc. Das Schönste war, dass dieser Vorstand in dieser Besetzung schon 15 Jahre im Amt war...so geht Wertschätzung und Alle ins Boot holen? Wolfgang Jantzen hat es vor über 40 Jahren mal so schön formuliert: Ein unmündiger, unterdrückter Mitarbeiter kann keinen Menschen zur Mündigkeit führen!).

    Hallo Frau Ehrhardt,


    nein, die Aussagen/Zieldefinitionen stammen von Mitarbeitern, die ich jederzeit eingestellt hätte, als ich noch auf Seiten der Leistungserbringer war - Paternalismus ist bei 75% der Schreibenden eher ausgeschlossen, oder?
    Solche Sätze stammen von hoch- bis höchstqualifizierten Kräften, die aufgrund des Status quo sowas abliefern. Was wir hier sehen, ist eher diese "deformation professionelle" (mein Französisch ist leider schlecht), vulgär: Da wird mache Scheiße abgeliefert, da keinem mehr weiterhilft (meine Frau ist unlängst auffällig geworden, weil sie sich erbat die Berichte, die in ihrem Namen versendet werden - nach "Korrektur" durch die Einrichtungsleitung - gegen zu lesen...).
    Frei nach Günter Grass: Ein weites Feld...

    Hmm,
    das kommt darauf an...
    Sicherlich sind dies erstmal - und diese These stelle ich in den Raum - psychologische Effekte der Selbstwirksamkeit.
    Dies ist aber imer gepaart mit einer Einflußmöglichkeit auf die Form der Leistungserbringung - Stichwort hier: Personenorientierung. Bei vielen klassischen Settings erleben wir immer noch (kaum gebrochen) eine starke Dominanz des Leistungserbringers hinsichtlich der Leistungserbringung - und die Kontrolle des Leistungsträgers ist vorsichtig formuliert, eher schemenhaft zu erkennen.
    Ob ich in jedem Fall dem Diktum: "Nicht ohne uns über uns" folgen will, habe ich für mich noch nicht klar, einfach weil es zuviele Leistungsberechtigte gibt, die eine solche Aussage gar nicht auf ihr Leben beziehen können - in absichtlich provokativer Anlehnung an Einstein: Wer fordern kann, ist klar im Vorteil...
    Kurz: PB ja, aber wenn dann konsequent zu Ende gedacht für Alle (ich habe gehört, dass man das heute Inklusion nennt) und dies ist eben mehr als eine Fixierung auf Selbstbestimmung, einen irgendwie gearteten Sozialraum - den mancher Leistungsberechtigte nichtmal vom Hörensagen kennt. Mir fehlt hier einfach der Aspekt der "Sorge" - nur wenn wir diese mitdenken kommen wir zu einem "leave no one behind" (die Homologie zwischen behind und Behinderung gefällt mir...).
    Ansetzen bei der notwendigen Individualisierung der Leistungen, würde ich aber weniger im Bereich der Werkstätten oder des Wohnens, sondern bei der Freizeitgestaltung - das ist die Quality Time..
    So, ich hoffe ich war provokativ genugt, dass hieraus ein inhaltlich guter Austausch entsteht...

    Hallo Frau Ehrhardt,


    das mit der richtigen Schiene, ist aber wiederum sehr relativ - hinter vielen Budgets für Bildung "verstecken" sich dann noch andere Bedarfe, bei denen durchaus die Einkommens- und Vermögensprüfung von Relevanz ist (also rein formaljuristisch, ob in der Summe die ganze Aktion irgendeinen Sinn hat, lassen wir mal dahingestellt - ich habe eine Kollegin die Jahre in der entsprechenden Fachabteilung gearbeitet hat...).
    Um das volle Programm der Bedarfsermittlung kommt man nicht herum, dass hat der Gesetzgeber schon ziemlich festgezurrt - und viele kleine Budgets sind eher so Nebenposten zu anderen Leistungen (etwa Freizeitassistenz und Werkstatt). Immerhin bemüht man sich, dass es eine Bedarfsermittlung für alle Leistungen gibt (diese also zeitlich synchronisiert werden) - was praktisch schonmal dazu führt, dass man 3mal eine Bedarfsermittlung startet, weil man die einzelne Bereiche gar nicht zeitgleich an einen Tisch bekommt... Natürlich ist da beim Thema Effizienz noch viel Luft nach Oben.
    Stilblüten? Da gibt es manches, was noch blumiger als ne Blume ist und ein Kopfkino erste Güte hervorruft- irgendwann werde ich mal ein Buch darüber veröffentlichen. Vieles ist ja lieb gemeint und dann gehen dem Schreiber die richtigen Worte aus: "Mit Frau X werden zusammen mit einem Mitarbeiter verschiedene Schlafpositionen ausprobiert..." - der inhaltliche Bezug zum Thema Lagerung erschloss sich mir aber erst einige Seiten später (und Gott bewahre uns vor einer KI, die irgendwann mal die Berichte automatisch plausibilisiert...). Andererseits möchte ich auch nicht wissen, was ich schon für einen Mist beim Leistungsträger eingereicht habe ;)

    Hallo Süßmilch,
    ihre letzte Antwort überschnitt sich mit meinem Beitrag. Ich sehe für Menschen aus dem AS-Spektrum eigentlich keinerlei Mehrbedarf, sondern nur einen anderen Bedarf, wenn ich personenorientiert vorgehe. Der "Mehrbedarf" ist m.E. rein institutioneller Natur - in der Realität ist der Zug hinsichtlich einer Werkstattgruppe mit 10 Personen mit "Intelligenzminderung", 2er mit "Sozialisationschäden", 5 mit körperlichen Beeinträchtigung und dem "Rest", welcher Art auch immer, schon lange abgefahren.
    Kurz Diversifizierung ist ein alter Hut und begründet keinen "Mehrbedarf", sondern steht im Stammbuch der Werkstattträger seit mind. 25 Jahren....

    Hmm,
    also in Hessen gibt es siet mehr als 20 Jahren die sog. Fördergruppen. Da die Finanzierung auch dort via Metzler läuft, stellt sich die Frage, was so ein Angebot mit meist stärker beeinträchtigten Personen bringen soll. Klar bringt eine höhere Refinanzierung mehr Personal, aber decken die denn offen gesagt ab, all die Bedarfe ab, die durch das Setting entstehen? Die Frage richtet sich insbesondere an Fr. Süßmilch.

    Hallo Schubert,


    wirklich durchblicken kann ich da jetzt auch nicht. Für mich hört sich dies so an, als dass sie eine Leistung in eigener Häuslichkeit beziehen (früher Betreutes Wohnen) und eine Leistung zur Tagesgestaltung. Um ein Persönliches Budget handelt es sich sicherlich nicht - oder es wurde ein PB bewilligt - da sie beantragt haben müssten- welches auf die Leistungen der Wohnform/der Tagesgestaltung gedeckelt wurde - aber ohne eine Teilhabezielvereinbarung abzuschließen...
    Ich frage mal frei von der Leber: Sie wohnen nicht zufälligerweise in Baden-Württemberg? Jedes Bundesland hat ja so seine Ab-sonder-lichkeiten...
    Ratschläge sollte man ja vermeiden, dennoch würde ich ihnen empfehlen sich mal mit der örtlichen EUTB hinsichtlich der "Fallkonstellation" auszutauschen (falls die örtliche EUTB zufälligerweise - auch das gibt es bei aller vorgeschobenen "Unabhängigkeit" - unter Trägerschaft ihres Leistungsanbieters steht, einfach die nächste wählen oder online irgendwo - die sind da eigentlich besser aufgestellt als die Leistungsträger...).

    Hallo Frau Thielicke,


    ich habe noch eine kleine Anmerkung zu:
    "Das ist an vielen Stellen Neuland und bedeutet für Verwaltungsangestellte einem mündigem Bürger oder seinen gesetzlichem Betreuer Geld zur Verfügung zu stellen, ohne danach Einfluß auf die Art und Weise der Leistungserbringung zu haben, die ja sonst in Rahmen- und Leistungsverträgern mit Dienstleistern und Einrichtungen geregelt ist."


    Ganz so richtig ist das mit dem (danach) keinen Einfluß haben, ja nicht. Einerseits haben die Leistungsträger im Vorfeld schon einen Einfluß, nämlich bei der Bemessung der Höhe des Budgets. Wesentlich ist hier die Differenzierung zwischen einfacher und qualifizierter Assistenz. Da herrscht, gerade bei gesetzlichen Betreuern, die zeitgleich noch in einer Angehörigenrolle sind, oftmals ein Missverständnis: "Beim Freizeitangebot vom LE XY waren auch immer nur Fachkräfte da" (real dann eine Fachkraft, 2 Studenten, 1 Praktikant und eine Sozialassistentin) und dann ist man schwer schockiert, warum plötzlich für eine einfache Mobilitätshilfe keine Fachkraftstunden berechnet wird...
    Ferner gibt es auch eine Kontrolle durch eben die Zielvereinbarung eine Hochschulhilfe, bei der nach 13 Semestern kein Bachelorabschluss irgendwie in Reichweite ist, die wird man auch nicht so ewig weiterbewilligen. Da kommt es sicher auch auf die Zielformulierung an, aber einfach mit dem Geld machen was man will, geht nicht... (und ganz offen, die Leistungs- und Prüfvereinbarungen bei den Leistungserbringern sind auch nicht wirklich so der Bringer - wenn da sWortspiel erlaubt ist. Da finden sich gerade im Bereich BW echte Stilblüten: 10min die Woche zur Hinführung an eine Schuldenberatung, aber gleichzeitig nochmal 5min Beratung zur Finanzierung eines Führerscheins; Alkoholkranke dürfen sich auf 20min/Woche Beratung hinsichtlich einer Entgiftung freuen, waren aber schon 25mal in einer solchen - das Thema "Kontrolliertes Trinken", welches eben jener LE auch anbietet, wird ausgeblendet. Auch in den Berichten der besonderen Wohnformen gibt es solche Klassiker, die an mangelndem Realitätsbezug und Anmaßung kaum zu überbieten sind, etwa Gewichtsreduktion - gerne in Kombination mit Trisomie 21 - erstens eine solche Person mit Normalgewicht ist krank oder hat eine Eßstörung, zweitens fragt man sich wofür die Diatküche des LE bezahlt wird, nebenbei gerne auch mal von Mitarbeitern im perönlichen Gespräch vorgetragen, die selbst einen BMI über 30 haben. Anderes Beispiel ist die Stärkung des "Wir-Gefühls" und der Gruppenintegrationsfähigkeit bei Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung).
    Ja, solche Themen hat man auch bei PB-Gesprächen im Hinterkopf - ich hatte neulich eine Zielvereinbarung zu prüfen, in der eine gesundheitsförderliche Ernährung benannt wurde. Es stellte sich heraus, dass vorherigen Dienstleister des Kochens nicht mächtig waren und dass das Ziel daraus resultierte...natürlich resultierte aus der Erreichung des Zieles keine Leistungskürzung, aber es ist schön zu sehen, dass durch die Erreichung eines solchen, eher banalen Zieles, mehr Lebensqualität resultierte - 3mal resultierte in einem Satz, ich mach jetzt Schluss).

    Hallo Schubert,


    so ganz habe ich noch nicht verstanden, was eine "pauschale Assistenz" überhaupt sein soll...
    Sinn und Zweck des PB ist doch, dass sie sich die notwendigen - und das sind die Leistungen die im Rahmen der Bedarfsermittlung erhoben wurden - selbst "einkaufen" können.
    Falls sie natürlich für eine pauschalsierte Leistung, etwa eine Tagesstätte, Leistungen im Rahmen eines PB beantragt haben, wird es natüröich schwierig - bei Leistungen von teilweise deutlich unter 10€ kalendertäglich, wird sich kaum ein Leistungserbringer darauf einlassen (das ist wie beim von mir schon erwähnten Problem mit der Wohnungssuche: Für das, was da an Sätzen hinterlegt ist, bekommen sie zwar einen Bescheid, aber sicherlich keine Wohnung. Ob der LE ggf. was mit einer Kirche zu tun hat und im Namen ein D oder C steht, ist dabei unerheblich, das sind Wirtschaftsunternehmen...).

    Hallo Frau Ehrhardt,
    Frau Thielicke hat es ja schon sehr deutlich gemacht: Beim PB ist der Budgetnehmer dafür zuständig, dass er die notwendigen Unterlagen zur Qualitätssicherung beim Leistungsträger einreicht.
    Sie fragen ja auch nicht nach dem Kindergeburtstag den Clown, ob die Kinder Spaß hatten (kam mir gerade in den Sinn, ist kein Vorwurf an die Leistungserbringer).
    Für diejenigen, die damit "überfordert" sind, gibt es ja eben die Budgetassistenz, wobei ich hier unlängst den Begriff der Budgetbegleitung aufgeschnappt habe, der mir inhaltlich passender und sympathischer erscheint...

    Hallo Frau Thielicke,
    vielleicht habe ich weiter oben (Anregung an die Redaktion: Zur Nachverfolgung der einzelnen Beiträge, wäre es schön, wenn diese durchnummeriert werden könnten!) etwas unklat ausgedrückt. Sowhl im 1- wie im 2. Teil des SGB IX ist die Bedarfsermittlung Grundlage für jede Zielplanung. Ohne Bedarfsermittlung kein Teilhabe-/Gesamtplan und damit auch keine Zielvereinbarung.
    Zumindest im Bereich der EGH sehen die meisten mir bekannten Bedarfsermittlungsinstrumente (etwa der ITP oder der PiT) , auch das Abfragen von Zielen vor. Ich denke (hoffe?), dass dies auch bei den anderen Leistungsträgern so ist...

    Hallo Frau Süßmilch,


    die Frage ist doch, ob diese Erhöhung substanziell denjenigen Zugute kommt, die schon bisher EGH-Leistungen bezogen haben und nicht nur anhand der steigenden Fallzahlen der EGH entstehen, weil plötzlich Personen im Leistungsbezug erscheinen, die eben vorher keine Leistungen hatten!
    Faktisch sehe ich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Wohnplatzzahlen in den besonderen Wohnformen sinken, dafür wird manche Einrichtung jetzt als Betreutes Wohnen umgelabelt (teils zu in Summe horrenden Mehrkosten), manche Leistungsberinger sind offensichtlich sehr findig (wir haben hier einen, bei dessen letzten 10 Anträge nahezu alle der Altersklasse 55+ angehörten), ferner haben wir immer mehr Anträge von hochbelasteten Flüchtlingen, die vorher nicht im Bezug waren und deren Unterkünfte rechtlich nicht als besondere Wohnformen gelten.
    Mit keiner der 3 genannten Personengruppen habe ich irgendein Problem, bitte nicht missverstehen - aber die Ambulantisierungsquote ansich von Fallzahlen abhängig zu machen, ist ein einfaches Sand-in-die-Augen-streuen - da freut sich der Controller und geändert hat sich inhaltlich eigentlich nichts...