Über die EAAs hinaus sind auch die Integrationsfachdienste Ansprechpartner für die Arbeitgebenden, sowohl für übergeordnete, allgemeine Fragen (die sicher auch bei den EAA gut beantwortet werden können), vor allem aber auch in konkreten Situationen mit den schwerbehinderten Mitarbeitenden. Leider begegnen mir immer noch sehr viele Menschen mit dem Spruch: "Hätte ich den IFD mal schon vor x Jahren gekannt..." Hier gilt es auch, diesen Lotsen ein Gesicht zu geben und die Möglichkeiten immer wieder bekannt zu machen.
Beiträge von Yvonne Meisenberg-Pauly
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Guten Morgen zusammen,
neben den EAAs, die sicherlich eine gute Ergänzung im Unterstützungssystem darstellen, erfüllt (zumindest im Rheinland, ich würde aufgrund der Aufgabenstellung aber vermuten, deutschlandweit) auch der IFD diese Lotsenfunktion. Leider sind diese Dienste immer noch zu wenigen Akteuren im System ein Begriff, so dass ich oft mit Äußerungen konfrontiert werde wie "Hätten wir den IFD mal schon vor Jahren gekannt...".
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Die Abkürzung BiAP steht hier für Betriebsintegrierte Arbeitsplätze, richtig?
Ja, korrekt.
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Hallo Frau Wandmaker,
das ist ja auch bei den betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen so - zumindest was die "Anleitung" betrifft. Hier stellen sich für mich die nächste Fragen: Wenn das BfA von der WfbM abgekoppelt ist, wer übernimmt denn diese Anleitung? Übernimmt diese dann der IFD - was ich mir schwerlich vorstellen kann? Wer organisiert die Begleitung am Arbeitsplatz (das ist wohl das, was ich als Arbeitsassistenz kenne)? Irgendwoher müssen die Unterstützungsleistungen kommen und sollten ja auch qualitativ abgesichert sein...und selbst wenn dies ein Arbeitskollege übernehmen sollte (was ein schwieriger Spagat zwischen Anleitung/Fachkraft und Assistenz/kompensatorische Hilfe wäre), so bedürfte es doch eines Konzepts, damit diese Person(en) ihre Arbeit ausfüllen können. Zudem ergäbe sich daraus die Frage, welcher Arbeitgeber "hierfür" (ich setze es mal in Klammern, dass es nicht zu negativ wirkt) Mitarbeiter freistellt...
Aktuell - bitte nicht persönlich nehmen! - bringt mir der Diskussionsverlauf mal wieder mehr Fragen als Antworten (aber daran habe ich mich gewöhnt, seit ich beim Kostenträger arbeite und das scheint nicht exklusiv in meinem kleinen Bundesland so zu sein ).
VG
Guten Morgen Michael,
aus NRW kann ich sagen, dass bereits im Verlauf der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes mit dem/r potentiellen Arbeitgeber/in geklärt wird, wer vor Ort AnsprechpartnerIn für den/die Budgetnehmer/in sein könnte und dafür auch die notwendige Zeit erhält, optimalerweise wird das im Rahmen eines Praktikums (oder vorgeschalteten BiAPs) erprobt. Der entsprechende Bedarf wird bei der Feststellung der notwendigen Förderhöhe (im Rahmen der personellen Unterstützung) berücksichtigt und der Arbeitgeber insofern für die Freitstellung des/der Mitarbeiters/in entlastet). Hier geht es um die fachliche Anleitung, die betriebsintern erfolgen muss, nicht um Arbeitsassistenz! Letztere müsste ggfls. zusätzlich beantragt werden.
Der IFD bleibt bei uns in der Regel weiterhin begleitend tätig als Unterstützung für alle Beteiligten, solange das gewünscht wird bzw. notwendig ist (und erarbeitet in diesem Kontext auch die notwendige Unterstützung, die durch betriebliche MitarbeiterInnen geleistet werden soll/muss).
Ich begleite selbst einige BudgetnehmerInnen, teils schon über lange Zeit hinweg, teils nur kurzfristig, weil die Platzierung so passgenau erfolgen konnte, dass eine weitere Begleitung aktuell nicht notwendig ist und kann nur Mut machen: Es funktioniert öfter als man meint (wenn auch natürlich nicht immer) und ist für die Betroffenen in der Regel ein großer und erfolgreicher Schritt hin zu einem eigenständigeren Leben.
Hier könnte Vernetzung und Austausch unter den Kostenträgern, dem IFD, EUTB etc. eine gute Möglichkeit sein, gemeinsame Strategien zu entwickeln und best practice Beispiele auszutauschen, so dass sich eine Idee entwickeln kann, wie sich das Budget für Arbeit gut umsetzen lassen könnte.