christinesaygin

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  • Guten Tag,


    mein Name ist Christine Annette Saygin und ich arbeite als Genesungsbegleitung bei der Kaiserswerther Diakonie (Peer Beratung) und unterstütze alle 14 Tage meine Freundin als Genesungsbegleitung.


    Sie leidet unter einer komplexen PTBS, DIS mit erheblicher Sturzgefahr, Phobien (sozial, Ärzte, Krankenhäuser und viele mehr) und diversen somatischen Erkrankungen, im Moment in einer psychisch sehr prekären Lage und (noch) nicht therapiefähig.


    Sie hat vor anderthalb Jahren (damals noch in Hessen) einen Antrag auf persönliches Budget für eine 24/7 Assistenz gestellt. Vor einem Jahr ist sie zurück nach NRW gezogen. Dort fand ein erstes Bedarfsermittlungsgespräch statt. Dabei wurden ihr 9 FLS für die Eingliederungshilfe bewilligt, die aber bei weitem nicht ihren Bedarf decken. Deswegen hat ihre gesetzliche Betreuerin (Post, Finanzen und Behörden) Widerspruch eingelegt. (Später mehr dazu).


    In den vergangenen Monaten haben meine Freundin und ich uns intensiv auseinandergesetzt, anhand des Damals erstellten "Hilfeplans" (eine DIN A 4 Seite im Querformat, soziale Kontakte sowie Bildung wurden nicht berücksichtigt) neue Ziele formuliert etc.

    Nun fand vor einer Woche ein weiteres BEG statt beim LWL.

    Schnell kristallisierten sich zwei Dinge heraus:

    - es handelt sich NICHT um ein Widerspruchsverfahren sondern um einen kompletten NEUANTRAG!!!! Warum? Den Widerspruch hat die gesetzliche Betreuung per email gestellt, formell falsch und damit nicht wirksam. Somit fand das Gespräch unter ganz anderen Voraussetzungen statt.

    - schnell lenkte der Sachbearbeiter das Gespräch weg von persönlichem Budget (es würde nicht die Selbständigkeit fördern! Dabei geht es doch vor allem um Teilhabe und Selbstbestimmung was sie klar in ihren Zielen ausgearbeitet hat, die aber nicht Gegenstand des Gesprächs waren!) hin zu Umzug in ein stationäres Wohnheim, was weder für meine Freundin, noch die EGH und für mich in irgendeiner Weise zur Debatte steht.


    Nun gibt es drei Optionen wie der Bescheid ausfallen wird:

    - das persönliche Budget wird abgelehnt

    - die FLS werden erhöht, was aber definitiv nicht ausreichend ist

    - der LWL empfiehlt eine Unterbringung in einem Wohnheim (das wäre der Super GAU)


    Hier setzt die erste meiner Fragen an:

    Meine Freundin hat mir eine Vorsorgevollmacht ausgestellt und mich als Bevollmächtigte für die Bereiche Aufenthaltsbestimmung und Gesundheit ausweist.

    Haben wir somit einen gewissen Handlungsspielraum bei einem Widerspruch oder steht durch die gesetzliche Betreuung das Ganze auf wackeligen Beinen?


    Das andere ist:

    Gibt es eine Möglichkeit wegen dieses eklatanten Fehlers der gesetzlichen Betreuerin irgendwie vorzugehen? Meine Freundin hat beim Betreuungsgericht schon vor einigen Wochen einen Antrag auf Betreuerwechsel gestellt.


    Dies soweit mal fürs Erste. Ich hoffe auf Rat.


    LG Christine Annette Saygin