- Und wer ist für die Kommunikation zwischen Betrieb und außerbetrieblichen Akteuren (z.B. Klinikärzte, niedergelassene Ärzte) verantwortlich?
Dies ist eine Impulsfrage des Teams von Fragen - Meinungen - Antworten (FMA)
Dies ist eine Impulsfrage des Teams von Fragen - Meinungen - Antworten (FMA)
Das ist eine Interessante Frage. Nach meiner Erfahrung wird der betriebliche Arbeitsschutz bei der Wiedereingliederung nicht ins Auge gefasst. Die Kommunikation zwischen dem Arbeitgeber und dem Hausarzt/Facharzt etc. übernimmt der Arbeitnehmer. Wenn es einen Betriebsarzt gibt, so wird dieser vom Arbeitgeber einbezogen, um die Anforderungen des Arbeitsplatzes und die gesundheitliche Situation des Arbeitnehmers zu prüfen.
Ich bin gespannt, was sich hinsichtlich dieser Fragestellung ergibt.
Beurteilung psychischer und physischer Belastungsfaktoren müssen beachtet werden.
Hallo zur neuen Woche!
Arbeitschuz dient u.a. als Vorsichtsmassnahme und zum Schutz der Beschäftigten. Der Arbeitschutz ist "sehrr"vielseitig, jedoch geht es nach meiner Meinung hauptsächlich um den körperlichen/gesundheitslichen psychischen/seelischne Schutz der Mitarbeiter. Von einer gut ausgestateten udn funktionierenden SBV kann erwartet werden, dass sie sich im Betrieb auskennt und daher wissen sollte, wo welche Gefahren anzutreffen sind, oder auch z. B. im sozialen Umfeld häufig Schwierigkeiten, z. B. Mobbing festzustellen sind. Bei einer guten Zusammenarbeit von BR-SBV und Kollegen vom Arbeittschutz ist für die SBV leichter zu erkennen, wo sie wachsam sein sollte uidn ihr Wissen einbringen muss. Indirekt kann hier auch mitgeredet werden - SBV-Arbeit beginnt ja nicht erst, wenn das Kind ins Wasser gefalen ist, sondern wenn zu erkennen ist, dass Gefahr sich androht und eventuell spätere "Behinderungen" entstehen können, gerade im Bereich der Psyche.
Zuerst der menschliche Schutz, dann die Betriebsabläufe und §-en.
Zusammen sind der BR - das BEM-Team - die SBV - der Betriebsarzt - die KollegenInnen der Arbeitsicherheit und event. das Team vom betrieblichen Gesundheitsmanagement die ichtigsten Institutionen innerhalb eines Unternehmens.
Vorausschauend zu denken ist eines der oberstenGebote.
Josef Keßler/SNOBO
Hallo Herr Keßler,
Genau so sehe ich das auch.
Als SBV sehe ich das auch als mein Ziel.
Leider frage ich mich öfter, ob dieses kein Wunschdenken ist.
In der Industrie, ist das Geld, der Schlüssel zum Erfolg. Und alle beteiligten werden vom Arbeitgeber bezahlt.
Gesetze werden nicht umgesetzt ( Für mich das Recht auf BEM verfahren )
Die Überwachungsorgane, für Unternehmen, werden seit Jahren immer weiter geschwächt. Selbstkontrolle ist das Zauberwort, seit Jahren für die Industrie.
Die Armen werden immer ärmer und die Kranken fallen durch das Netz.
Spätestens, wenn sie die Rente bekommen, (etwa 40%-50%) werden bei vielen die Augen groß und sie bekommen einen neuen Blickwinkel.
Aber was sage ich denn hier? Wir leben doch in einem reichen Land, mit sehr guten sozialen Gesetzen.
Gruß Jürgen
Auch von mir ein "Hallo" in die Diskussionsrunde.
Die Impulsfrage halte ich auch für sehr wichtig und zu den bereits erfolgten Antworten möchte ich folgendes ergänzen: Die Rückkehr nach einer schweren Erkrankung sollte typischerweise durch ein BEM-Verfahren vorbereitet und begleitet werden. Und in jedem BEM-Verfahren muss regelmäßig der betriebliche Arbeitsschutz behandelt werden. Der Arbeitgeber muss überprüfen,
- ob für den Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt,
- ob diese ggf. schon allgemein aktualisiert werden muss und
- vor allem, ob die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen im Hinblick auf die besondere Situation der rückkehrenden Person ausreichend sind.
Diese Pflichten ergeben sich aus §§ 3, 4 Nr. 6 ArbSchG. Der Arbeitgeber wird im Betrieb von der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin unterstützt.
Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen muss natürlich die SBV auch in diese Fragen der zu aktualisierenden Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.
Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass die herausgehobene Stellung des Arbeitsschutzes für die erfolgreiche Wiedereingliederung so früh wie möglich aufgegriffen werden muss. Ich plädiere daher dafür, dass die Beschäftigten die aktuelle Gefährdungsbeurteilung für ihren Arbeitsplatz schon während ihrer Arbeitsunfähigkeit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin vorlegen können. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Steuerungsmittel. Über die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung kann die in den Beiträgen bereits angesprochene Kommunikation initialisiert werden.
Hallo in die Runde. Ich möchte den Beitrag von Frau Nebe nur unterstützen. In den letzen Jahren haben die psychischen Belastungen zugenommen vornehmlich durch Arbeitsverdichtung. Durch die Digitalisierung wird dieser Prozess in vielen Betrieben weiter beschleunigt. Umso wichtiger ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Sie sollte im BEM Verfahren unbedingt einbezogen werden. Liegt sie nicht vor, dann sollte sie nachgeholt werden - mindestens für den Arbeitsplatz auf den der/die Erkrankte zurückkehren wird. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass ein Kostenträger bei der Beantragung von Reha-Leistungen nach einer Gefährdungsbeurteilung gefragt hat. Zusätzlich finde ich es wichtig den Betriebsarzt einzubeziehen. Auch er ist dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten verpflichtet und kann im BEM eine wichtige Unterstützung für das BEM Team sein bei der Planung von Maßnahmen.
Ich habe mir das Beurteilungsinstrument für den Pflegegrad angesehen. Ich persönlich finde dies sehr sinnvoll. Es sollte Pflichtvorgaben, mit flexibler Ergänzung auch bei der beruflichen Rehabilitation geben. Gesetzlich sind zwar Punkte vorgeschrieben, es fehlt jedoch eine verpflichtende Verwendung.
Eignung, Neigung, Interessen, Moral, bisherige Tätigkeit, Gefährdungsfaktoren physisch + psychisch, Mini-ICF-App, ...
Ich verstehe nicht, wieso viele dieser Punkte in den Berichten nicht berücksichtigt werden.