Persönliches Budget? - Kritik eines (nicht) Betroffenen
Als Betroffener Läuft diese Rechtsvorschrift völlig ins lehre!
Seit über fünf setze ich mich mit diesem Themenbereich Behinderung auseinander (u.a. Legislative, Judikative und Forschung. Als Psychisch Erkrankter der deswegen eine Schwerbehinderung hat musste ich ernüchternd feststellen das es so wie keine Unterstützung gibt. Das Job-Center ist wohl mit meiner Gruppe total überfordert da sich die Arbeitgeber offenbar verweigern Psychisch Kranke einzustellen. Auch die sogenannte „Eingliederungshilfe“ ist keine große Hilfe. Es wurde mit zwar eine sogenannte „Assistenz“ erstmals in 2016 bewilligt, aber dieses stellte sich in meinem Fall als nutzlos dar. Dies wird durch eine Entlarvende Äußerung einer Behördenvertreterin nachdem ich meine „Alltagsprobleme“ schilderte. Diese Dame warf mir sinngemäß folgendes an den Kopf: „Das ist ihr Problem Herr Sch….!“
Diese Dienstleistung (Assistenz) verursacht Monat für Monat über 600 € für gerade mal 1 Stunde in der Woche. Wenn dies Wirtschaftlich im sinne des Gesetzgebers sein solle; habe ich hier erhebliche zweifel.
Somit ist mein Fazit zum Persönlichem Budget ernüchternd. Mein Budget ist und bleibt die Grundsicherung. Selbst dort schreibt mit Gesetzgeber vor wie ich meine Teilhabe zu finanzieren habe (siehe RBEG i.v.m. EVS), ob Schwerbehindert oder nicht! Hierbei ist es irrelevant wie es meiner Psyche Gesundheit ergeht und was mir bisher geholfen hat (oder hatte) meine Psychische Gesundheit zu stabilisiert. Was denn meisten Betroffenen in mein Gruppe helfen kann greift aber bei anderen Härtefällen (wie meiner) nicht. Deswegen sind nahezu alle unterschwelligen Angebote die der Gesetzgeber gewählt hat ein am Bedarf vorbei gehende Instrumente (z.B. EUTB, Selbsthilfegruppen).
So weit zu meiner weiten Ausführung.
Dennoch habe ich nur eine konkrete Frage:
Wie solle die Teilhabe, im sinne des Persönlichem Budget, gelingen wenn es nicht mehr Geld kosten darf, bzw. es solle keine Pauschale wegen der Behinderung geben?
Höfliche Grüße
J. Schubert