Probleme fehlender Arbeitsassistenz fuer Studierende in Hiwi Jobs.

  • Der Begriff der "Seelischen Beeinträchtigung" hier scheint uns trotz Verwendung im SGB IX nicht mehr zeitgemäss und weltanschaulich aufgeladen. Wir verwenden stattdessen psychisch beeinträchtigte (bzw erkrankte) oder neurodivergente Menschen. Laut neuesten Erhebungen des Studentenwerks gelten bis zu 16% aller Studierenden an deutschen Hochschulen als beeinträchtigt oder behindert, der Grossteil hat eine psychische Beeinträchtigung.* Viele Studierende (auch hier fehlen Daten) finanzieren sich ihr Studium und den Lebensunterhalt teilweise über einen Job an der Uni, in der Verwaltung oder als Tutor*in und studentische Hilfskraft bei Professoren. Es gibt unseres Wissens noch keine Erhebungen wieviele schwerbehinderte Studierende in sogenannten Hiwi Jobs, also als studentische Hilfskraft/Tutor*en, also nicht im vollen Umfang sozialversicherungspflichtig arbeiten und Arbeitsassistenz benötigen. Ebensowenig wie viele Studierende aufgrund der fehlenden Arbeitssassistenz keinen /fuer die Karriere an einer Hochschule notwendigen, Job als Tutor*in annehmen können.** Ein blinder Studierender, eine Studierende im Rolli erhalten ggf bereits Unterstützungsleistungen die sie um Stunden fuer Arbeitsassistenz mit Hilfskonstruktionen beim Träger der Eingliederungshilfe erweitern können. Viel schwieriger ist die Situation fuer neurodivergente und psychisch beeinträchtigte Studierenden, ob mit Depressionen, Borderline oder Autismus und ADHS die als Hiwi oder Tutor arbeiten wollen. Hier müssten Bedarfe fuer einen Hiwi Job in einem langwierigen Ermittlungsverfahren mit dem Träger der Eingliederungshilfe geklärt werden, Verfahrne die unserer Erfahrung nach bis zu 1 1/2 Jahren dauern. Die Vorlaufzeit fuer Bewerbungen auf Hiwi Jobs beträgt aber oftmals nur wenige Wochen.

    Eine Gesetzeslücke auf die uns das Integrationsamt Frankfurter LWV und Frau Brandenburg von der Inklusionsberatungsstelle der Goethe Uni aufmerksam gemacht hatten, ist die bestehende Regulierungslücke fuer Arbeitsassistenz in dem Bereich der Studentischen Hilfskräfte. Hier sollte im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Hochschulen oder über einen erweiterte Regelung der Integrationsämter Abhilfe geschaffen werden. Grüsse aus dem inklusionsreferat der verfassten studierendenschaft der Goethe Uni *

    DSW: Daten

    ..** https://www.studierendenwerke.…der-eingliederungshilfe-1

    .


  • Auszüge eines Briefs an einem leitenden Mitarbeiter eines Trägers der Eingliederungshilfe Anfang 23 zur Verständlichkeit leicht modifiziert:

    Sehr geehrter Herr /Frau

    danke für Ihre Antwort.


    Als Regionalleiter des LWV u.a. fuer Frankfurt

    sind Sie unseres Wissens fuer Studierende, die Eingliederungshilfe und Hochschulhilfe beantragen, zuständig.

    Hier gibt es einigen Klärungsbedarf von Studierenden/Antragsteller*innen, den wir systematisieren und ihnen kommunizieren möchten.


    0.

    Wir versuchen schon seit längerer Zeit

    herauszufinden, wie denn nun die die genaue Umsetzung von Gesetzesvorschriften des SGB IX und BTHG durch die Verwaltung des LWV aussieht, wie also die Rahmenbedingungen und Umsetzung fuer Soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung/Hochschulhilfe aussehen.

    Können diese jenseits des Arbeitgebermodells mit Assistierenden auch als Honorartätigkeit abgerechnet werden. Wenn ja zu welchen Stundensätzen? Welche Anforderungen stellt der LWV an Assistenzkräfte. Welche Honorare können in Bereich spezialisierter Asssistenzkräfte in den MINT Fächern abgerechnet werden. (Eine Assistenzkraft, die zb im Bereich der theoretischen Physik oder physikalischen Chemie strukturierende Assistenz oder Vorlesetätigkeit erbringt braucht andere Skills als jemand der Vorlesetätigkeit im Bereich der Germanistik erbringt)




    Vorab ein paar Wortes unserer Tätigkeit..

    Wir haben seit 2016 regelmässig an dem nun in der Förderung ausgelaufenen Projekts "Inklusion an hessischen Hochschulen", damals angesiedelt an der Uni Kassel initiiert u.a. von Prof. Welti, teilgenommen.

    Die Notwendigkeit der „Beratung zum Thema Eingliederungshilfe für Studierende“ wurde von uns ab 2018 dort thematisiert.

    Ebenso haben wir das Thema Eingliederungshilfe/ Teilhabe an Bildung nach SGB IX mehrfach in Universitätsinternen Gremiensitzungen eingebracht und darüber diskutiert, ob man Beratung an bei Studentenwerk(en) angesiedelten Beratungsstellen "EUTB" an den Unis selber einrichten könnte.

    Da dies zumindest an der Goethe Uni nicht geschehen ist, versuchen wir Studierende, die mit Fragen zu Eingliederungshilfen bei uns anfragen, zumindest etwas zu orientieren, besonders da die uns bekannten EUTB Beratungsstellen nicht spezialisiert sind auf Hochschulhilfen.

    Leider gestaltet sich die Situation der Regelung von Assistenz Leistungen für an der Uni neben oder im Kontext des Studiums lohnarbeitendende Studierenden (Tutoren/Hiwis) jenseits des Arbeitgeber Modells für uns etwas etwas unübersichtlich. Es ist unklar, wo Studierende Arbeitsassistenz für Lohnarbeit (HIWI Tätigkeiten ) an der Uni beantragen können. ....


    1.

    Bisher haben wir folgendes herausgefunden.

    Frau X vom Integrationsamt kommunizierte, dass Integrationsamt sei  nicht zuständig fuer

    -nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen- an der Uni !


    Dies hat sie uns nochmals  mitgeteilt und bestätigt.

    In des Integrationsamts Zuständigkeitsbereich würde Arbeitsassistenz nur für Studierenden mit sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten, sprich Verträgen über 20 h /Woche fallen; diese Art von Verträgen, ist diejenige, die die Uni für Studierende aber vermeidet/ausschliesst

    ausser bei der Gruppe der

    Promovierenden.

    Die Zuständigkeit für Arbeitsassistenz, so wurde uns mitgeteilt, läge eventuell bei der Arbeitsagentur, dort hat man uns aber wieder zum LWV zurückverwiesen.

    2.

    Im Unterscheid dazu regelt die Teilhabe zur Bildung /Hochschulhilfe die Assistenz fuer das Studium an sich.


    Der Passus Formular des Antrags auf Hochschulhilfe

    dass man begründen solle, warum die Assistenz Leistungen nicht von Freunden und Kommilitoninnen erbracht werden können, scheint uns fragwürdig.


    3.

    Wenn Assistenzleistungen nicht fuer das Studium selber sondern z.B. für ehrenamtliche Tätigkeiten im Asta oder internen Hochschule Gruppen/Gremienarbeit benötigt werden, die fuer die Karriere entscheidend sein können da sie im Curriculum für Erfahrungen in Organisation, Management und Softskills bedeuten,

    sind unseres Wissens KEIN Fall Hochschulhilfe oder der Eingliederungs Hilfe/Leistungen zur sozialen Teilhabe.

    EHRENAMT ab:

    Die benötigen Assistenzdienstleistungen fürs Ehrenamt in Hochschulgruppen beinhalten u.a.

    - Begleitung / Textkorrektur Vorlesen bei Seh Behinderung,

    - Unterstützung Textkorrektur bei Legasthenie /

    - Begleitung von Studierenden mit Neurodiversities (ASS) für die Ehrenamtliche Arbeit,

    sowie

    • bei Studierenden mit Mobilitätseinschränkungen degenerativer Erkrankungen
    • Begleitung zu Veranstaltungen, die sie im Rahmen ihres Ehrenamtes besuchen..

    4.

    Erfahrungen:


    Die Bearbeitungszeit fuer SBG IX Leistungen dauert mitunter bis zu einem Jahr, also die Hälfte der Dauer eines Master Studiums.

    Studierende,

    die aus anderen Bundesländern an die Goethe Universität wechseln, stehen mitunter monatelang ohne Assistenz da.



    Kontakt: Inklusionsreferatunifrankfurt@protonmail.com