Ist der Arbeitgeber berechtigt, eine mit zwei Stunden beginnende Stufenweise Wiedereingliederung pauschal abzulehnen?

    • Offizieller Beitrag

    Der Arbeitgeber argumentiert, erst ab vier Stunden sei die Stufenweise Wiedereingliederung für ihn interessant.


    Anmerkung der Moderation:
    Diese Frage gehörte zum Thema "Wie kann ein Stufenplan bei Teilzeittätigkeit bzw. wechselnden Einsatzzeiten gestaltet werden (z.B. unregelmäßig verteilter Dienst bei Krankenschwestern, Schichtarbeit)?"


    Für diese Frage hatten 16 User gestimmt.

  • Es hat vom Arbeitgeber immer eine individuelle Prüfung zu erfolgen, ob am konkreten
    Arbeitsplatz des Arbeitnehmers eine stufenweise Wiedereingliederung möglich ist.


    Dies ist - bedingt durch Gegebenheiten im Betrieb - nicht immer mit einer täglichen
    Steigerung der Arbeitszeit möglich, z.B. wenn in diesem Betrieb nach Schichten gearbeitet
    wird (sog. betriebsbedingte Gründe).


    Eine stufenweise Wiedereingliederung ist grundsätzlich in Form der kontinuierlichen
    Steigerung der täglichen Arbeitszeit durchzuführen.


    Es besteht die Möglichkeit, falls es der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zulässt,
    ausnahmsweise eine stufenweise Wiedereingliederung auch tageweise durchzuführen
    (mit voller Arbeitszeit), falls dies der Stufenplan vorsieht.
    Dies ist z.B. bei Busfahrern der Verkehrsbetriebe der Fall. Der Busfahrer kann nicht nach 2 Stunden
    seinen Bus mit Fahrgästen abstellen, da es in der Praxis für die restliche Fahrzeit für ihn keinen Ersatz gibt.


    In diesen Fällen könnte der Stufenplan - je nach Leistungsvermögen des Arbeitnehmers - z.B. so aussehen,
    dass in der ersten und zweiten Woche der stufenweisen Wiedereingliederung an je 1 Tag Bus gefahren wird,
    ab der dritten Woche wird dann im Rahmen der kontinuierlichen Leistungssteigerung an 2 Tagen Bus gefahren usw.

  • Maßgeblich ist zunächst die ärztliche Bescheinigung. Wenn diese für die ersten beiden Wochen nicht mehr als zwei Stunden vorsieht, dann darf nicht pauschal abgelehnt werden. Vielmehr beginnt die Suche nach passenden Möglichkeiten. Der Busfahrer könnte zB ausschließlich im Schulbustransport morgens zwischen 7 und 9 Uhr eingesetzt werden. Ein anderer Busfahrer könnte in dieser Zeit den Arbeitszeitausgleich für Überstunden erhalten und würde dann zB erst um 9 Uhr beginnen.
    Stufenweise Wiedereingliederung ist "Maßarbeit" und verlangt gemeinsames Nachdenken. Deswegen ist es so wichtig, dass Betriebsrat und SBV beteiligt sind. In der Regel machen die Betroffenen selbst konstruktive Vorschläge. Rechtlich kann der Arbeitgeber die Wiedereingliederung nur ablehnen, wenn die Ausgestaltung für ihn "unzumutbar" ist. Unzumutbarkeit setzt aber immer eine individuelle Abwägung voraus, es gibt keine pauschale und für immer gleiche Unzumutbarkeit.

  • Die stufenweise Wiedereingliederung (stWE) ist eine ärztliche Verordnung, die im ersten Schritt zwischen Arzt und Patient abgestimmt wird und im nächsten Schritt mit dem Arbeitgeber auf die jeweiligen Bedingungen des Arbeitsplatzes angepasst werden muss. In der Umsetzung ist oft Kreativität und Ideenreichtum bei allen Beteiligten gefragt, wie im Beispiel von Herrn Ritz dargestellt.

    Auch im laufenden Eingliederungsprozess sind gegebenenfalls Anpassungen der geplanten arbeitszeitlichen Stufen vorzunehmen. Diese sollten auch von Seiten des Arbeitgebers bzw. der Vorgesetzten und betreiblichen Helfer mit in den Rückmeldeprozess an Arbeitnehmer und behandelnden Arzt eingebracht werden.

    Eine generelle Ablehnung einer stWE des Arbeitsgebers, weil der Stundenumfang zu Beginn mit 2 Std. täglich nicht „interessant“ erscheint, sagt nichts über eine möglicherweise überschrittene Zumutbarkeitsgrenze des Arbeitgebers aus. Während der stWE entstehen dem Arbeitgeber keine Gehaltskosten. Deshalb sollte der geringe wertschöpfende Leistungsumfang in einer Eingangstufe mit 2 Std. täglich keine Relevanz haben.

    Gleichwohl sollten der behandelnde Arzt und Patient (Arbeitnehmer) den rechten Startzeitpunkt der stWE wählen. Ist noch keine ausreichende Belastungsfähigkeit des Arbeitsnehmers gegeben, kann eine niedrige Eingangstufe, die unterhalb von 3 Std. täglich liegt und möglicherweise für eine längere Phase geplant ist, beim Arbeitgeber leicht Zweifel wecken, ob die Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers zukünftig gegeben ist. Erfahrungen aus der Beratungspraxis zeigen, dass wenig wohlwollende Arbeitgeber bei solchen Fallkonstellationen eher die mangelnde Belastungsfähigkeit wahrnehmen (Defizitorientierung) und den Eingliederungsprozess nicht positiv begleiten.