Liebes Team,
haben Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in der Phasee der beruflichen Rehabilitaion, in der sie ein Praktikum absolvieren, um zu testen, ob eine Tätigkeit infrage kommt, Anspruch auf Hilfsmittel? D.h. wenn ein Praktikum beispielsweise nur mit einem bestimmten Hilfsmittel durchgeführt kann. Oder gilt der Anspruch nicht zu Testzwecken, sondern erst in der Phase, in der eine konkrete berufliche Tätigkeit angenommen wird?
Susan Smeaton