Muss eine Schwerbehinderung vorliegen, damit eine Stufenweise Wiedereingliederung durchgeführt wird?

    • Offizieller Beitrag

    Anmerkung der Moderation:

    Während der Fragensammlung hat ein User die folgende Meinung geäußert: "Nein, das Instrument der stufenweisen Wiedereingliederung ist nicht an eine Schwerbehinderung gekoppelt, ebenso wenig wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement."

    Für die Klärung dieser Frage hat 1 User gestimmt.

  • Nein, eine Stufenweise Wiedereingliederung (SWE) kann unabhängig von einer Schwerbehinderung durchgeführt werden.
    Es muss allerdings durchgehend Arbeitsunfähigkeit vorliegen.

    Norbert Ritz, DRV Bund