Anmerkung der Moderation: Wir haben hier zwei Fragen zusammengenommen und als ein Thema gefasst.
Wie kann eine stufenweise Wiedereingliederung konkret ausgestaltet sein? Muss eine stufenweise Wiedereingliederung immer aus mehreren "Stufen" bestehen?
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Der Arbeitnehmer soll mittels der Stufenweisen Wiedereingliederung (StW) schrittweise an die volle Belastungsfähigkeit seiner Tätigkeit im Betrieb herangeführt werden. Wie das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz in allen Details erfolgen soll, ist je nach Einzelfall mit allen Beteiligen abzustimmen. Zunächst zwischen Arzt und Patient und im weiteren mit den Verantwortlichen im Betrieb. Dabei dürfen/sollten auch kreative Ideen eingebracht werden, um eine möglichst "passgenaue Eingleiderung" zu gestalten.
In der „Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V“ finden sich nähere Informationen zur Umsetzung der StW, siehe Internetlink: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/2/Die zweite Frage beantwortet sich aus dem angestrebten Ziel der kontinuierlichen Heranführung an die volle Arbeitsbelastung und aus dem gewählten Begriff der „Stufenweisen Wiedereingliederung“. Die Festlegung einer bestimmten Anzahl von zeitlichen Stufen ist mir nicht bekannt und würde auch dem Ziel, einer passgenau auf den Einzelfall abgestimmten Eingliederung, nicht entsprechen. Wenn bei der Planung einer StW nur eine Stufe vor Erlangung der regulären Arbeitszeit sinnvoll erscheint, ist das meines Erachtens ebenso möglich zu vereinbaren.