... Es sollte geklärt werden, wer in der Pflicht ist in Sachen BEM. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wird als Betroffene nicht immer dran denken. Und es auch nicht immer wissen, welche Möglichkeiten z.B. nach einer OP oder einer längeren Reha bestehen. Unter Umständen ist der Wiedereinstieg dann sehr beschwerlich und mindert den Reha-Erfolg. Gast
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