Ergänzende Frage:
- Und was bedeutet das für die finanzielle Versorgung bzw. anderweitige Ansprüche der jeweiligen Arbeitnehmer/innen?
- siehe hierzu auch die Frage nach der Finanzierung z.B. von Arbeitsassistenz während der Wiedereingliederung: Wer ist zuständig für Leistungen zur Finanzierung von Arbeitsassistenz nach § 102 SGB IX, wenn sich der entsprechende Arbeitnehmer in der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell befindet und in dieser Zeit Krankengeld bezieht?
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