"In ihrer Stellungnahme "Zur Bedeutung der Heilmittel für die Förderung der Teilhabe unter Berücksichtigung des Auftrags therapeutischer Fachberufe – ein Beitrag zur aktuellen Diskussion" befasst sich die DVfR unter anderem mit der Frage eines möglichen Individualanspruchs auf teilhabeorientierte Heilmittelleistungen.
These: Auch in Anbetracht des Grundsatzes der vollständigen und qualitätsgerechten Leistungserbringung (§ 4 Absatz 2 Satz 2 SGB IX) bedarf es einer klarstellenden gesetzlichen Regelung, dass der individuelle Anspruch gegen einen Anspruchsverpflichteten (z. B. gegen den Träger der GKV) ebenfalls auf eine teilhabeorientierte Heilmittelleistung gerichtet sein kann."